- 24. April 2025
Hosentaschenbriefing III: Neue Gentechnik bei Pflanzen
Dieses Dritte Kurzbriefing passt in jede Hosentasche und stellt dar, warum der Vorschlag zur Deregulierung mit "Neuer Gentechnik" erzeugter Pflanzen zentrale Verpflichtungen des Cartagena-Protokolls über die biologische Vielfalt verletzt. Es bezieht sich insb. auf ein im Auftrag des BMEL erstelltes Gutachten von Professor Dr. Silja Vöneky von der Universität Freiburg.
- 23. April 2025
Hosentaschenbriefing II: Neue Gentechnik bei Pflanzen
Dieses Zweite Kurzbriefing passt in jede Hosentasche und stellt einen Reality Check der an NGT-gestellten Erwartungen dar, sowie eine kritische Bilanz über bereits verfügbare und in der Pipeline befindliche Pflanzen, die mit "Neuer Gentechnik" erzeugt wurden.
Klimawandel trotzen und Pestizide einsparen? Pustekuchen!
- 08. April 2025
Online-Diskussion: NGTs – Was steht bei der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit auf dem Spiel?
English & French version below
Die Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier / Recording of the online event here
Datum: 8. April 2025
Uhrzeit: 12:30 – 14:00 Uhr
Die Präsentationen der Referent*innen finden Sie hier/ Presentations of the speakers are accessible here:
- Georg Buchholz, Anwalt für Umweltrecht: Welche Kosten entstehen ohne Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit?
- Kerstin Erbe, Geschäftsführerin dm-drogerie Markt, Deutschland
- Wolfgang Ahammer, Geschäftsführer 'Oils for Life', Österreich
- 02. April 2025
Faktensammlung Neue Gentechnik
Der rechtliche Rahmen für die Nutzung der Agro-Gentechnik wird auf EU-Ebene gesteckt. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind die EU-Freisetzungsrichtlinie – in Deutschland umgesetzt durch das Gentechnikgesetz – sowie die EU-Verordnungen über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel sowie über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO.
Im Mittelpunkt des EU-Gentechnikrechts stehen die Vorsorge für Gesundheit und Umwelt sowie die Wahlfreiheit von Wirtschaftsunternehmen und Verbrauchern. Deshalb schreibt die EU vor, dass gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nur dann auf den Markt kommen dürfen, wenn sie dafür zugelassen wurden. Dies gilt für Saatgut für den Anbau ebenso wie für GVO, die importiert werden, um Futter- und Lebensmittel daraus herzustellen. Zugelassen wird ein GVO nur, wenn er nachweislich sicher ist und Anbau, Verarbeitung und Verzehr keinen Schaden für die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für die Umwelt verursachen können. Um die Wahlfreiheit sicherzustellen, müssen Lebensmittel, die GVO enthalten, gekennzeichnet werden. Koexistenzregeln sollen sicherstellen, dass die ökologische und die gentechnikfreie konventionelle Landwirtschaft weiterhin ohne Beeinträchtigungen bestehen können. Zu diesen Regeln gehört auch, dass Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen an ein EU-weites Register gemeldet werden müssen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Juli 2018 entschieden, dass auch neue gentechnische Methoden wie Crispr/Cas als gentechnische Verfahren im Sinne der Freisetzungsrichtlinie gelten. Mit diesen Methoden hergestellte gentechnisch veränderte Organismen müssen also das darin vorgeschriebene Zulassungsverfahren durchlaufen und entsprechend gekennzeichnet werden.
Die Faktensammlung Neue Gentechnik (Update 2025) gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Verhandlungen zur Neu- bzw. Deregulierung der Neuen Gentechnik auf EU-Ebene, sowie wissenschaftliche Hintergründe zur Technologie und Einordnungen zu den verschiedenen Argumenten in der Diskussion um Anwendung und Regulierung von NGT.
Link to the facts collection in English (automatic translation based on DeepL Pro)
- 09. Dezember 2024
Roundtable & Rechtsgutachten: "Freier Zugang zu Saatgut - für ein krisensicheres Ernährungssystem. Warum eine Reform des Saatgutpatentrechts entscheidend ist"
Die Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier.
You can access the recording of the event here.
09. Dezember 2024
14.30 Uhr - 16 Uhr
Züchter, die in Europa neue Pflanzensorten schaffen, sehen sich heute mit einer immer komplexeren Landschaft von sich überschneidenden Patenten und Sortenschutzrechten konfrontiert. Kritiker der zunehmenden Patentpraxis befürchten, dass die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Liberalisierung der EU-Gesetzgebung für gentechnisch veränderte Pflanzen, insbesondere für neue Gentechnik wie CRISPR/Cas (NGT-Pflanzen), zu einer weiteren Zunahme von Patenten im Bereich der Lebens- und Futtermittelpflanzen führen könnte. Mit negativen Folgen für kleine und mittlere Züchtungsbetriebe, Landwirte und die Artenvielfalt.
Im Rahmen der Veranstaltung wurde eine neue Rechtsstudie vorgestellt, die verschiedene rechtlich zulässige Wege zur Änderung des EU-Patentrechts und der damit verbundenen Verträge, insbesondere des Europäischen Patentübereinkommens, skizziert, um Pflanzen, Pflanzensorten und deren Saatgut sowie genetische Ressourcen vom Patentschutz auszuschließen.
Das Gutachten können Sie hier herunterladen:
- Hier können Sie das Gutachten in Deutscher Sprache herunterladen.
- Here you can download the English version of the legal study.
Außerdem finden Sie hier automatisch übersetzte Versionen des Gutachten auf Französisch und Polnisch. Für die Korrektheit der Übersetzungen übernehmen wir keine Haftung. Für Zitate aus den offiziellen Dokumenten, beziehen Sie sich bitte ausschließlich auf die Deutsche und Englische Version.
- 29. Mai 2024
Kurzbriefing: Neue Gentechnik (NGT) bei Pflanzen
Dieses Kurzbriefing passt in jede Hosentasche und informiert über die aktuelle Positionsfindung in Brüssel und den Mitgliedsländern zur Neuregulierung der Neuen Gentechnik: Worum geht es? Was ist die Position des EU-Parlaments? Was wollen die Mitgliedsländer? Und was ist unsere Grüne Bewertung?
- 23. Januar 2024
Briefing vor ENVI-Abstimmung: Stand der Dinge bzgl. Deregulierung Neuer genomischer Techniken (NGTs)
Am 24.01.24 wird im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) die Position dieses Ausschusses zu Neuer Gentechnik in der Landwirtschaft – als Neue genomische Techniken (NGTs) bezeichnet – abgestimmt.
Der zur Abstimmung stehende Text der EVP-Berichterstatterin ist hoch problematisch. Er wird, so wie vorgelegt, keine Nachverfolgbarkeit, keine Kennzeichnung und keine Risikoprüfung beinhalten und das Problem der Patente ist aus unserer Sicht nicht gelöst. Insofern wird der Text, wenn er denn so angenommen wird, im Biobereich und für die gentechnikfreie Produktion zu erheblichen Problemen führen und würde diese Text so verabschiedet, sehen wir auch das Vorsorgeprinzip und die Verbraucherrechte gefährdet.
Mehr dazu finden Sie im neusten Briefing.