Transparenzbericht: Allgemeine Kostenvergütung 2021
Transparenzbericht für Zeitraum Januar - Dezember 2021
Die Abgeordneten im Europäischen Parlament erhalten für Ihre parlamentarische Arbeit eine allgemeine Kostenvergütung. Diese betrug für den Zeitraum Januar - Dezember 2021 insgesamt 54912,00 € . Die Aufwandspauschale ist dazu gedacht, Kosten, die mit der Ausübung des Mandates entstehen, abzudecken. Dies sind der Betrieb, die Einrichtung und Miete der Wahlkreisbüros sowie die technische Ausstattung der Abgeordneten und ihrer Mitarbeiter*innen abseits der Parlamentstechnik sowie im Rahmen der Repräsentation Druckerzeugnisse und Veranstaltungen. Auch sämtliches Arbeitsmaterial für die Büros in Brüssel, Straßburg und im Wahlkreis wird hiervon beglichen: vom Bleistift über Briefmarken bis hin zum Aktenordner.
Hier stelle ich dar, für welche Zwecke mein Büro die allgemeine Kostenvergütung im vergangenen Jahr ausgegeben hat. Das Gesamtbudget ergibt sich aus den zwölf Zahlungen und dem jeweiligen Übertrag aus dem Vorjahr.
Als Grüne haben wir mehrfach Anträge gestellt, um die Regeln des Europäischen Parlaments über die Verwendung der allgemeinen Kostenvergütung sowie die Kontrolle ihrer Einhaltung durch die Abgeordneten zu verschärfen.
Da jedoch bislang kein Vorschlag zur Überarbeitung dieser Regelungen vorliegt, haben die Grünen/EFA sich für die Zukunft eine Selbstverpflichtung zum transparenten Umgang mit den Geldern aus der allgemeinen Kostenvergütung auferlegt, die ab dem 1 Juli 2017 wirksam wurde und hier online abrufbar ist. https://www.greens-efa.eu/files/doc/docs/c4c89870ef7916582afa17681d4ce0ab.pdf
Meinerseits führe ich für die Pauschale ein separates Konto, um alle Ausgaben zu belegen. Damit ist klar, dass sie lediglich die tatsächlichen Kosten der Mandatsausübung deckt und die Verwaltung des Europäischen Parlaments jederzeit Einsicht in die Unterlagen nehmen und die Einhaltung der Regeln überprüfen kann.