- 26. April 2023
Präsentation Holzenergie bzgl. Überarbeitung der Erneuerbaren Energien Richtline (RED)
Im Rahmen des Treffens der Grünen BAG Wald am 22.04.23 habe ich die folgende Präsentation mit dem Titel "Holzenergie im Rahmen der Überarbeitung der Erneuerbaren Energien Richtline (RED)" gehalten und stelle sie hier zur Verfügung.
Präsentation mit dem Titel "Holzenergie im Rahmen der Überarbeitung der Erneuerbaren Energien Richtline (RED)
- 03. April 2023
HOLZNUTZUNG UND WALDSCHUTZ - Regelungen in der neuen EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED III) (Kopie)
Am frühen Morgen des 30. März endeten die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und dem Rat zur Überarbeitung der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (Trilog). Diese regelt auch die energetische Nutzung von Holzbiomasse. Ob das Verbrennen von Holz zur Wärme- oder Stromerzeugung als Erzeugung erneuerbarer Energie zählen sollte und wenn ja, entsprechend subventioniert werden soll, war zuvor monatelang heiß debattiert worden. Die Positionen gehen zum Thema weit auseinander. Auch war – vor allem in Veröffentlichungen der Wald- und Forstindustrie – immer wieder fälschlicherweise kolportiert worden, dass das Verbrennen von Holz in privaten Pellet- und Hackschnitzelanlagen sowie in kommunalen Biomasse-Werken verboten werden solle. Dies stand zu keinem Zeitpunkt auf der Agenda, sorgte aber für viele Ängste und Unmut. Betroffen von den neuen Regelungen in der RED sind lediglich Industrieanlagen ab einer Leistung von 7,5 MW.
Aus meiner Sicht ist das finale Trilog-Ergebnis enttäuschend. Es bleibt weit hinter der Position des Umweltausschusses zurück – für den ich als grüner Verhandlungsführer für die Positionsfindung zuständig war - und besagt, dass Holzverbrennung weiterhin als Erzeugung nachhaltiger Energie gilt und auch entsprechend finanziell bezuschusst werden kann. Fatal für unsere Wälder!
Konkret bedeutet das, dass alle EU-Länder, die in Industrieanlagen Holz zur Wärmeerzeugung verbrennen, dies unter dem Label „nachhaltige Energieerzeugung“ in ihrem Energie-Mix verbuchen können. Es wäre verwunderlich, wenn dies nicht auf Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien Sonne und Wind gehen würde. Auch die finanzielle Förderung der Holzverbrennung in Kraftwerken soll weiter finanziert werden. Die Ausnahmen von diesen grundlegenden Regelungen sind zahnlose Tiger: einzig Rundholz in Industriequalität soll im Fall der energetischen Nutzung von direkter finanzieller Unterstützung ausgenommen bleiben – als ob dieses nicht ohnehin lukrativer als Bau- oder Werkholz Verwendung fände. Auch das Einschränken der Holzernte in Primärwäldern und sehr artenreichen Wäldern soll abhängig sein von den jeweiligen Definitionen in den einzelnen EU-Mitgliedsländern – ein Schelm, wer Böses dabei denkt…
Mit diesem Trilog-Ergebnis steht es zu befürchten, dass Europas Wälder weiterhin zur Holzernte stark beansprucht werden. Dabei sind sie – bis auf wenige, lokal begrenzte Ausnahmen – insgesamt schon in einem schlechten Zustand. Das weitere großflächige Beernten der Wälder für die Holzverbrennung in Großanlagen ist kontraproduktiv im Sinne des Klima- und Naturschutzes.
Aktuell finden letzte technische Treffen zur RED statt, voraussichtlich im September wird der finale Text vorliegen.
Mehr Informationen zum Thema gibt es hier:
Pressemitteilung vom 30. März zum Trilog-Ergebnis.
Faktencheck Holzenergie vom 1.3.23: „Was wirklich verhandelt wird Rahmen der Überarbeitung der Erneuerbaren-Energien Richtlinie“
Energetische Nutzung von Holz- und Agrotreibstoffen: „Handreichung zur Abstimmung im Europäischen Parlament am 14.9.2022 zur Überarbeitung der Erneuerbaren-Richtlinie“
Im Rahmen des Treffens der Grünen BAG Wald am 22.04.23 habe ich diese Präsentation mit dem Titel "Holzenergie im Rahmen der Überarbeitung der Erneuerbaren Energien Richtline (RED)" gehalten.
- 14. Dezember 2022
Handreichung zum RePowerEU-Vorschlag der EU-Kommission
RED RePowerEU (RED IV)
Im Mai hat die EU-Kommission auf die Energiekrise mit ihrem RePowerEU-Vorschlag reagiert. Dieser zielt auch darauf ab, dass der Ausbau Erneuerbarer Energien durch vereinfachte und verkürzte Genehmigungsverfahren beschleunigt vorangetrieben wird. Bisher geht der Ausbau der Erneuerbaren sehr schleppend voran, die Erteilung von Genehmigungen für beispielsweise Wind- oder Solarparks dauern Jahre, das muss schneller gehen für die Energiewende.
Das Europäische Parlament hat seine Position zu den Erneuerbaren Energien im RePowerEU-Paket in der Plenarwoche am 14.12 abgestimmt, das Ergebnis habe ich in einer Pressemitteilung kommentiert. Die Position der EU-Parlaments wird nun direkt in die Triologverhandlungen zu RED III einfließen.
Handreichung zu RePowerEU (RED IV) und Notfallgesetzgebung 122
- 24. Oktober 2017
Biosprit ab 2021 ohne Palmöl: Umweltausschuss stimmt über Erneuerbaren-Richtlinie ab
Ende 2016 legte die EU-Kommission das sogenannte Winterpaket vor, das die Überarbeitung von vier Richtlinien und Verordnungen vorsieht. Eine davon ist die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II). Am 25. Oktober 2017 hat der Umweltausschuss des EU-Parlaments eine Stellungnahme dazu verabschiedet, die Licht und Schatten bereit hält. Ende November wird der federführende Industrieausschuss und im Januar 2018 das Plenum über die Haltung des Parlaments abstimmen.
- 16. März 2017
PALMÖL: Fluch für den Regenwald und das Klima
Palmöl gehört zu den wichtigsten Rohstoffen der Lebensmittel- und Kraftstoffindustrie. Mehr als zwei Millionen Hektar Tropenland beansprucht Europas Palmöl-Hunger – bei ungebremster Nachfrage. Der Anbau ist zumeist ein ökologisches Desaster: Für Palmölplantagen werden im großen Stil tropische Wälder in Südostasien gerodet, jede Menge CO2 freigesetzt und Lebensräume bedrohter Arten zerstört. Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat das zum Thema gemacht und fordert strenge Produktions- und Exportkriterien. Stimmt das Plenum (voraussichtlich im April) dem Bericht zu, ist die EU-Kommission gefordert, daraus ein Gesetz zu machen.
- 07. November 2016
EU-Parlament erhöht mit Initiativbericht den Druck für Initiativen gegen Urwald vernichtenden Palmöl-Anbau
Palmöl ist aus unseren Supermarktregalen nicht mehr wegzudenken. Es steckt in vielen industriell hergestellten Produkten wie Pizza, Schokoaufstrichen oder Kosmetika. Weniger bekannt ist, dass ein Großteil, nämlich 46 Prozent, des in die EU importierten Palmöls als „Biosprit“ vertankt wird. Palmöl ist billig und vielseitig einsetzbar. Die Hauptanbaugebiete liegen bisher in Südostasien. Aufgrund der steigenden Nachfrage rücken mittlerweile auch Zentral- und Westafrika in den Fokus der Plantagenbetreiber. Dabei ist der Anbau ein ökologisches Desaster: Es werden Regenwälder gerodet, jede Menge CO2 freigesetzt und Lebensräume bedrohter Arten zerstört.
Außerdem kommt es auf den Plantagen immer wieder zu Verletzung grundlegender Arbeits- und Menschenrechte.
- 30. Januar 2015
Vor der 2. Lesung: Biokraftstoffe und Landnutzungsänderung
Im Frühjahr 2015 entscheidet das Europaparlament über die Änderung der EU-Biokraftstoffförderung. Noch vor wenigen Jahren waren Biokraftstoffe in Deutschland und Europa die Hoffnungsträger einer alternativen Kraftstoffversorgung und wurden als Allheilmittel gegen Klimawandel, Ölabhängigkeit und für die Entwicklung ländlicher Region en gehandelt.
Heute ist klar, dass Biokraftstoffe (abgesehen von reinem Pflanzenöl) keine positiven Wirkungen haben, sondern eher negative. Dennoch werden sie politisch gefördert. Durch eine Deckelung des Anteils von Bioethanol und Biodiesel sowie die Einführung von ILUC -Faktoren (Indirect land use change– zu Deutsch: indirekte Landnutzungsänderung) soll die Konkurrenz mit Nahrungsmittelflächen und Umweltfolgen begrenzt werden. Bereits in den letzten beiden Jahren wurde in Parlament und Rat intensiv über den Verordnungsvorschlag gestritten, insbesondere über die Höhe der Deckelung, des verpflichtenden Anteils von Biotreibstoffen der 2. Generation (aus Abfällen, Algen und Bakterien) sowie die verpflichtende Aufnahme der ILUC-Faktoren. Am 21. Januar 2015 stimmte der Umweltausschuss (ENVI) für die Beibehaltung des Parlamentsstandpunktes der ersten Lesung, der eine Begrenzung bei sechs Prozent und die Berücksichtigung von ILUC-Faktoren vorsieht.