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Zur Abstimmung im EU-Parlament zur Bodenüberwachungs-Richtlinie

Gestern hat das EU-Parlament über das Bodenüberwachungsgesetz abgestimmt. Was als ambitionierte Bodenstrategie gestartet war, wurde schon im Kommissionsvorschlag auf eine Bodenüberwachungs-Richtlinie reduziert. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert die Parlamentspositionierung:

„Europas Böden sind massiv bedroht – durch Verdichtung, Degradierung und Verschmutzung. Damit schaden wir uns selbst, denn laut der Europäischen Umweltagentur kostet die Verschlechterung der Bodenqualität in der EU uns bereits jetzt jährlich mehr als 50 Milliarden Euro. Wenn Böden ihre wichtigen Ökosystemleistungen, wie die Bereitstellung von Nahrung, die Klimaregulierung durch Kohlenstoffbindung und die Reinigung von Wasser nicht mehr erbringen können, entziehen wir uns buchstäblich selbst die Lebensgrundlage.

In der 2021 vorgestellten Bodenschutzstrategie hatte die EU-Kommission die verschiedenen Bedrohungen des Bodens noch mehr als deutlich angesprochen. Präsentiert wurde dann aber eine Bodenüberwachungsrichtlinie, die weit hinter den Erwartungen und den unbedingt notwendigen Maßnahmen zum Schutz der essenziellen Ressource Boden zurückbleibt. Seit Jahrzehnten verhindert eine konservative Allianz, stark gesteuert von der Agrarlobby, eine EU-weite Gesetzgebung zum Schutz der Böden.

Leider fanden in der gestrigen Abstimmung im EU-Parlament einige wichtige und gute im Umweltausschuss verhandelte Verbesserungen des Kommissionsvorschlags keine Mehrheit. Der Parlamentsstandpunkt verpflichtet die Mitgliedsstaaten nicht dazu, den ökologischen Zustand des Bodens innerhalb eines strengen Zeitrahmens zu verbessern. Außerdem enthält er keine Grundsätze der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung für die Landwirtschaft.

Positiv ist hingegen, dass das Ziel der Erreichung gesunder Böden in der EU bis 2050 bekräftigt wurde, die von uns Grünen vorgeschlagene Nichtverschlechterungsklausel angenommen wurde, eine allgemeine Verpflichtung zur Verbesserung und Sanierung der Böden hinzugefügt wurde und ein strenger Zeitplan für Bodenuntersuchungen beibehalten wurde. Gut und wichtig ist auch die Umstellung der Bewertung der Bodengesundheit von einem binären Ansatz (gesund/nicht gesund) auf ein 5-Kategorien-System (hoher, guter und mäßiger ökologischer Zustand, degradiert und kritisch degradiert).

Insofern stellt der Parlamentsstandpunkt zur Bodenüberwachungs-Richtlinie immerhin einen kleinen Fortschritt für den so wichtigen Kampf gegen Erosion, Verschmutzung und Übernutzung einer unserer wichtigsten Lebensgrundlagen dar. Der Weg zu einer effizienten wahren Bodenschutzregelung bleibt aber noch weit."

 

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