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Diese Woche hat das Europäische Parlament seine Position zur europäischen Wasserregulierung abgestimmt. Im Fokus stand dabei die Wasserrahmenrichtlinie. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

„Nun ist es auch von Seiten des Europäischen Parlaments amtlich: Die Wasserrahmenrichtlinie ist zweckdienlich (fit for purpose), sie bietet alle Zielvorgaben und Instrumente, die es zum Schutz unserer Gewässer braucht. Woran es hapert ist die Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsländern. Wasserschutz wird noch immer nicht ernst genug genommen. Unverständlicher- und fahrlässigerweise: Die Hälfte der Wasserkörper der EU ist in keinem guten Zustand. Das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, spätestens bis 2027 einen guten ökologischen und chemischen Zustand unserer Gewässer und des Grundwassers erreicht zu haben, erscheint von Jahr zu Jahr utopischer.
Deshalb ist es richtig, dass das Europäische Parlament die Mitgliedsstaaten dazu aufruft, dringend dafür zu sorgen, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erfüllt werden. Und dass die Europäische Kommission strikt und rasch gegen Vertragsverletzungen vorgehen möge. Finanzielle und personelle Ressourcen für Vertragsverletzungsverfahren müssen aufgestockt werden.
Auch die Passagen zur Wasserkraft konnten wir in der Plenarabstimmung verbessern. Die Resolution ruft nun dazu auf, Wasserkraft ganzheitlich zu betrachten, die Vorteile der nachhaltigen Energieerzeugung gegen ihre Umweltauswirkungen abzuwiegen. Der Bau von Wasserkraftwerken in Schutzgebieten ist zu unterlassen. EU-Zuschüsse und öffentliche Finanzmittel für neue Wasserkraftwerke in Gebieten, die keine Schutzgebiete sind, sollen nur gewährt werden, wenn ihr Gesamtnutzen die Gesamtheit der negativen Auswirkungen deutlich überwiegt.
Ich bin zufrieden mit dem Ergebnis, das ich als verantwortlicher Grüner für die Resolution mitgeprägt habe und appelliere nun an alle EU-Länder, nicht zuletzt Deutschland, den Wasserschutz endlich ernster zu nehmen. Die aktuellen Nachrichten aus Deutschland, wie eine Verkleinerung der Roten Gebiete oder die Notfallgenehmigung für Neonicotinoide lassen befürchten, dass es momentan noch an der nötigen Einsicht hapert. Das muss anders werden: Wasserschutz marsch!“

Link zum Abstimmungstext: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2020-0401_DE.html

 

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