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Vom heutigen Freitag an gilt die neue EU-Tierarzneimittel-Verordnung. Damit bestehen in der EU verbesserte Regeln zur Eindämmung von Antibiotikaresistenzen. Das zentrale Element, die Liste der künftig allein Menschen vorbehaltenen Antibiotika fehlt aber noch. Martin Häusling, Mitglied im Agrar- und Umweltausschuss des Europäischen Parlaments und grüner Schattenberichterstatter für die Verordnung, kommentiert:

„Mehr als eine Million Tote pro Jahr, weil Medikamente aufgrund bestehender Resistenzen nicht mehr wirken! So stand es erst vergangene Woche in den Medien. Das Problem der zunehmenden Antibiotikaresistenzen wird endlich begriffen.
Weltweit werden zwei Drittel aller Antibiotika in der Tierhaltung verabreicht. Fast 90 Prozent davon in der Massentierhaltung. Die Veterinärmedizin hat also einen entscheidenden Anteil daran, wie Antibiotikaresistenzen sich ausbreiten. In der neuen EU-Tierarzneimittel-Verordnung finden sich einige Regelungen, die zu einem überlegteren Umgang mit Antibiotika beitragen werden.
Die neue Verordnung sieht vor, dass umfassendes Datenmaterial zum Verkauf und zur Verwendung von Antibiotika erhoben werden muss. Richtig so, denn die Daten sind eine wichtige Grundlage um gezielt den Einsatz von Antibiotika reduzieren zu können.
Sehr gut ist auch, dass Importe von Tieren oder von Tiererzeugnissen, die mit in der EU für Tiere verbotenen Antibiotika erzeugt wurden, explizit verboten sind.
Die neue Verordnung lässt aber insgesamt zu viel Interpretationsspielraum in Bezug auf die Antibiotikaverwendung bei Tieren. So heißt es in Artikel 107(1), dass Antibiotika ‚nicht routinemäßig eingesetzt oder angewendet werden dürfen um mangelhafte Hygiene, unzulängliche Haltungsbedingungen oder Pflege oder unzureichende Betriebsführung auszugleichen‘. Was aber genau mit einem „routinemäßigen“ Einsatz gemeint ist, bleibt undefiniert und nebulös.
Der prophylaktische Einsatz von Antibiotika in Tiergruppen ist zwar verboten. Bei Einzeltieren oder wenigen Tieren bleibt er aber bei einer drohenden Infektion mit schweren Folgen erlaubt.
Auch die metaphylaktische Behandlung, also die medizinische Versorgung, wenn bereits eine Infektionskrankheit im Bestand vorliegt, bleibt bei hohem Ausbreitungsrisiko und bei fehlenden Alternativen erlaubt. Die leider noch immer gängige Praxis, Antibiotika übers Futter- oder Getränkesystem an alle Tiere zu verabreichen, wie oftmals vor allem in der Geflügelmast praktiziert, wird ebenfalls leider nicht explizit ausgeschlossen.
Die größte Sorge bereitet mir jedoch, dass die Europäische Kommission noch immer nicht ihre Liste mit all denjenigen Antibiotika veröffentlicht hat, die künftig allein der Behandlung von Menschen vorbehalten bleiben. Erst mit der Veröffentlichung dieser Liste lässt sich sagen, welche Antibiotika nicht mehr für Tiere verwendet werden dürfen. Erst dann lässt sich abschätzen, wie wirksam die Entstehung und Ausbreitung antimikrobieller Resistenzen eingeschränkt werden kann.
Um die genaue Ausgestaltung der Kriterien dieser Liste gab es im Sommer 2021 einen heftigen Schlagabtausch. Mit der von der EU-Kommission genutzten und vom Tierärzteverband unterstützten Herangehensweise an die Liste bin ich nicht einverstanden. Die Liste sollte längst vorliegen. Ich habe die EU-Kommission deshalb in einem gesonderten Schreiben zur Eile gemahnt.“

Weitere Informationen:

- Redebeitrag Martin Häusling im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments am 27.1.2022

- Martin Häusling zu Antibiotika in der Tiermast   

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