Hintergrund
Die Kommission hat in der vorangegangenen Legislatur vorgeschlagen, die meisten Richtlinien zur Regelung von Pflanzenvermehrungsmaterial durch Verordnungen zu ersetzen. Während die meisten Richtlinien zu pflanzlichem Vermehrungsgut in einem einzigen Verordnungsvorschlag zusammengefasst wurden (der ab Januar 2026 zwischen Europäischem Parlament, dem Rat der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission verhandelt wird), gibt es für forstliches Vermehrungsgut einen eigenen Vorschlag, der die Richtlinie 1999/105/EG ersetzen soll.
Der Vorschlag enthält Vorschriften für die Erzeugung und das Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut (FVG) und insbesondere:
- die Definition der vier FVG-Kategorien
- die Anforderungen an die Erhebung und Zertifizierung von FVG
- die Kennzeichnung und Verpackung von FVG
- Importe/die Gleichwertigkeit mit Drittländern
- die Verpflichtungen für Unternehmer/gewerbliche Marktteilnehmer
- nationale Notfallpläne
- Kontrollen