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Im September 2014 hat die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit insgesamt drei Verordnungsvorschläge für Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel verabschiedet. Diese werden in den nächsten Monaten im Agrar- (Arzneifuttermittel) bzw. Umweltausschuss (Tierarzneimittel) diskutiert. Als Schattenberichterstatter im Agrar-und Umweltausschuss werde ich mich dafür einsetzen, dass die Verordnungsvorschläge die richtigen Prioritäten setzen. Bislang liegt der Schwerpunkt zu sehr auf den Verkaufsinteressen der Pharmaindustrie und nicht darauf, die Verabreichung von Arzneimitteln möglichst einzudämmen.
Insgesamt muss in diesem Zusammenhang das Ziel sein, Ursachen- statt Symptombekämpfung zu betreiben: Robuste Rassen statt maximaler Leistung, mehr Auslauf für die Tiere und eine Verringerung der Viehdichte kämen der Tiergesundheit zugute und würden die Arzneimittel-Verabreichung stark verringern. Gerade die Verabreichung als Futterzusatz, stellt, die mit Abstand am wenigsten spezifische Behandlungsform dar und muss daher für Antibiotika ganz ausgeschlossen werden.

 

Im Detail:
- Der Vorschlag für Tierarzneimittel ist auf eine bessere Verfügbarkeit von Arzneimitteln für die Behandlung und Verhütung von Krankheiten bei Tieren in der EU ausgerichtet. Dieser soll auch für Tierarten gelten, die keine große wirtschaftliche Bedeutung haben (z.B. Bienen, Fische, Ziegen, Pferde, Truthähne).
Verwaltungshürden für die pharmazeutische Industrie für die Zulassung von Tiermedizin sollen gemindert werden um die Investition in neue und bessere Tierarzneimittel für diese attraktiver zu machen. Zur Eindämmung von Antibiotikaresistenzen sollen bestimmte Antibiotika, die für Menschen genutzt werden für den Gebrauch bei Tieren eingeschränkt werden.
- Der Vorschlag für die Modernisierung der Rechtsvorschriften über Arzneifuttermittel soll die bestehende Richtlinie über die Herstellung, das Inverkehrbr
ingen und die Verwendung von Fütterungsarzneimitteln (90/167/EWG) ablösen. Ziel der Verordnung soll es sein, die Produktionsstandards und die Vermarktung von Arzneifuttermitteln in der EU auf einem angemessenen Sicherheitsniveau zu vereinheitlichen sowie technisch und wissenschaftlich zu aktualisieren (z.Zt. sind Regelungen, Verfügbarkeit und Preise für Arzneifuttermittel europaweit unterschiedlich und schwanken stark von Land zu Land). Arzneifuttermittel sollen ausschließlich aus speziell dafür zugelassenen Tierarzneimitteln und durch zugelassene Hersteller hergestellt werden. Antibiotikaresistenz soll eingedämmt werden durch das Verbot, Arzneifuttermittel präventiv oder als Wachstumsförderer zu verwenden. EU-weit geltende Rückstandshöchstmengen für Tierarzneimittel in gewöhnlichen Futtermitteln sollen in einer Höhe festgelegt werden, die die Entwicklung von Antibiotikaresistenz verhindern soll.

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