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Umsetzung und Durchsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland – Sicherstellung des
Gewässerschutzes
Sehr geehrte Frau Kommissarin Roswall,
Die Europäische Kommission hat in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen
unternommen, um die Umsetzung der Nitratrichtlinie in den Mitgliedstaaten sicherzustellen und
insbesondere den Schutz von Grund- und Oberflächengewässern vor Nährstoeinträgen zu
verbessern. Deutschland erüllt augrund mangelnder Maßnahmen zur Reduktion der
Nitratbelastung weiterhin nicht die Anorderungen der Nitratrichtlinie.
Vor diesem Hintergrund beobachten wir mit großer Besorgnis, dass die Bundesregierung die
sogenannte Stoffstrombilanzverordnung, ein zentrales Instrument zur Nachverfolgung von
Nährstoffflüssen in der Landwirtschaft, ersatzlos gestrichen hat. Gleichzeitig fordern nun
mehrere Bundesländer im Rahmen der Agrarministerkonferenz die Abschaffung der
sogenannten „roten Gebiete“, also jener besonders belasteten Regionen, in denen strengere
Düngeregeln gelten.
Diese Entwicklungen werfen aus unserer Sicht erhebliche Fragen hinsichtlich der Einhaltung der
Verpflichtungen Deutschlands gegenüber dem europäischen Umweltrecht sowie der
Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz der Wasserqualität auf.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Europäische Kommission um die Beantwortung folgender
Fragen:
- Welche konkreten Schritte ergreift die Kommission, um sicherzustellen, dass
Deutschland wirksame Maßnahmen zur Reduktion von Nährstoffüberschüssen und zur
Vermeidung von Eutrophierung umsetzt? - Plant die Kommission, angesichts der aktuellen Entwicklungen, weitere Maßnahmen im
Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens zu prüfen oder einzuleiten? - Wie stellt die Kommission sicher, dass der Schutz der Wasserressourcen und die
Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland nicht durch eine Abschwächung
bestehender Maßnahmen gefährdet werden?
Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Herausforderungen durch Klimawandel,
Wasserknappheit und Biodiversitätsverlust ist ein wirksamer Schutz unserer Wasserressourcen von
zentraler Bedeutung. Die konsequente Umsetzung der europäischen Umweltgesetzgebung
ist dabei unverzichtbar.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Antwort und Ihr Engagement für den Schutz unserer
gemeinsamen natürlichen Lebensgrundlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Paulus, Mitglied des Europäischen Parlaments (Grüne/EFA, Deutschland)
Martin Häusling, Mitglied des Europäischen Parlaments (Grüne/EFA, Deutschland)