- 24. März 2015
Aussprache Bericht Häusling Ökologischer Landbau
24. März 2015
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Vertreter der Kommission und des Rates, des Wirtschafts-und Sozialausschusses, meine Damen und Herren,
1. Der ökologische Landbau entwickelt sich in der EU wie kein anderer Sektor der Landwirtschaft. Es ist aber nicht nur der Markt der die größten Wachstumsraten verzeichnet. Es ist vor allem das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an nachhaltigen Erzeugungsmethoden das wächst - an der Erhaltung der biologischen Vielfalt, an gesunden Lebensmitteln, - und einem konsequenten Tier- Boden - und Klimaschutz. Der biologische Landbau ist vorbildlich in der Integration dieser Ziele, er ist -all inclusive- wie man so sagt und er wurde deshalb - nicht zufällig -in der letzten Reform der Agrarpolitik auch als "greening by principle" eingestuft.
- 30. Januar 2015
Bericht zur Tagung "Raus aus der Nische: Ökolandbau als Chance zur Reform der europäischen Landwirtschaft nutzen!" am 9. Januar 2015
Der Ökolandbau gilt heute unbestritten als „Gold-Standard“ einer nachhaltigen Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung. Anbau und Nachfrage klaffen jedoch seit Jahren in Europa immer weiter auseinander. Am 9. Januar 2015 sind Experten aus der Biobranche aus Wissenschaft, Wirtschaft, Forschung, Handel, Politik und Verbänden meiner Tagungseinladung gefolgt, um über Ursachen und Folgen dieser Entwicklung ebenso wie Fördermöglichkeiten und politischen Handlungsbedarf zu diskutieren.
- 16. Januar 2015
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie - Gespräch mit Kommission
Bereits im Oktober 2013 hatte die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingeleitet. Über die Novellierung der Düngeverordnung wird in Deutschland seitdem heftig gestritten. Strengere Auflagen sind in jedem Fall notwendig, sagt die Kommission. Was Festmist angeht, würden die diskutierten Auflagen allerdings nachhaltige Tierhaltungssysteme oder bodenfruchtbarkeitsfördernde Düngungspraktiken zum Teil konterkarieren. Am 11. Dezember 2014 habe ich daher ein Gespräch mit Generaldirektor Karl Falkenberg von der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission geführt. Er betonte, dass es keineswegs die Absicht der Kommission sei, Betrieben, die aufgrund ihrer Betriebsstruktur (und Düngepraxis) nicht zu den starken Nitratemittenten gehören, unnötig hinderliche Auflagen zu machen.
Im Gegenteil. Die Kommission befürworte es ausdrücklich, dass neben einer strengen Basisregulierung innerhalb der Düngeverordnung besondere Ausnahmen für Betriebe oder auch ganze Regionen geschaffen werden, die entweder von ihrer Betriebsstruktur oder der regionalen Struktur her (Viehdichte) nachgewiesenermaßen nicht zu den potentiellen Verschmutzern gehören. Dies ließe sich ohne weiteres Definieren.
Leider sei Deutschland gerade auf dem gegenteiligen Weg und versuche, eine lasche Düngeverordnung durchzudrücken, um es dann den Ländern zu überlassen, mit sogenannten Länderöffnungsklauseln strengere Auflagen zu erlassen. Diese Lösung betrachtet die Kommission allerdings kritisch, da so von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Auflagen gelten könnten.
- 11. November 2014
4. Briefing zum Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung
HIER erhalten Sie Informationen zum weiteren Verlauf des parlamentarischen Prozesses zur Überarbeitung der EU-Ökoverordnung.
- 25. September 2014
3. Briefing zum Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung
Ein Überblick über den Kontext der Überarbeitung und die davon insgesamt betroffenen Verordnungen findet sich hier. Eine Bewertung des Vorschlags der Kommission vom 24.03.2014 finden Sie hier.
Anfang September wurde ich als Berichterstatter des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung der EU-Ökoverordnung benannt.
Weiterlesen HIER
- 02. April 2014
2. Briefing Revision EU-Öko-Verordnung April 2014
Im Folgenden finden Sie eine grüne Bewertung des Ende März von der EU-Kommission vorgelegten Entwurfs zur Revision der EU-Öko-Verordnung.
Es ist richtig, die Bio-Branche im Sinne des Vertrauensschutzes der Verbraucher künftig noch stärker als bisher zu kontrollieren. Die aktuellen Vorfälle etwa bei Importware aus südlichen EU-Staaten oder bei der Missachtung bestehender Vorschriften in der Legehennenhaltung in Norddeutschland zwingen dazu, die Kontrollmechanismen zu überdenken.
Besondere Pestizid- oder Gentechnikgrenzwerte für Bio-Lebensmittel sind allerdings strikt abzulehnen. Die Kommission darf der Bio-Branche Verfehlungen der konventionellen Landwirtschaft nicht anlasten. Es kann nicht sein, dass dem Bio-Landwirt ein Schaden angelastet wird, für dessen Ursache nicht er, sondern sein konventioneller Nachbar verantwortlich ist. Das verdreht die Tatsachen und untergräbt das Verursacherprinzip.
- 30. Januar 2014
Briefing Revision EU-Öko-Verordnung Januar 2014
Im März 2014 will die EU-Kommission einen Revisionsentwurf für die EU-Ökoverordnung vorstellen. Sie strebt eine „prinzipiengelenkte“ Neufassung der Verordnung an und will damit die Regeln für den ökologischen Landbau deutlich verschärfen. Die bisher bekannt gewordenen Entwürfe enthalten zwar ein paar positive Verbesserungen, sie enthalten zum Teil aber auch paraxisferne Neuerungen, die sich für den Ökologischen Landbau in Europa kontraproduktiv auswirken würden.
Komplettes Briefing mit Zusammenfassung der bisherigen Abläufe, Themen, Kritikpunkten und Ausblick.