- 13. Oktober 2016
QUECKSILBER IN ZAHNFÜLLUNGEN: Ab 2022 nur noch in Ausnahmefällen
Europaparlament beschließt Verbot: Ab 2022 nur noch in Ausnahmefällen
Quecksilber ist eine hochgiftige Substanz, die Menschen und Umwelt gefährdet. Nach der internationalen Minamata-Konvention muss die EU-Kommission die Regulierung von Quecksilber verschärfen, so wurde es vereinbart. Dazu gehört auch die Zahnfüllung Amalgam, die zur Hälfte aus dem giftigen Quecksilber besteht. Freigesetzt wird Quecksilber immer dann, wenn Amalgam verarbeitet oder aus Zähnen entfernt wird. Deutsche Zahnärzte haben den Gebrauch von Amalgamfüllungen zwar vermindert, in anderen europäischen Ländern ist das aber nicht der Fall. Dabei gibt es zahlreiche alternative Füllungsmaterialien, die den Einsatz von Amalgam überflüssig machen.
- 11. Oktober 2016
Die Kommission will Klimaziele schönrechnen
Am 20. Juli 2016 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Anrechnung der Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) auf Klimaschutzziele vor. Böden und Vegetation speichern Kohlenstoff und seine Verbindungen. Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, der Erhalt von Dauer-grünland und bodenschonende Bearbeitungs-methoden im Ackerbau sollen deshalb als Kohlenstoffsenken fungieren.