Veranstaltung mit EFFAT: "Auf dem Weg zu einer gerechteren GAP für Landarbeiter"
"Auf dem Weg zu einer gerechteren GAP für Landarbeiter"
Zusammen mit seiner Kollegin Maria Noichl (S&D) und der Europäischen Föderation der Gewerkschaften (EFFAT), veranstaltete Martin Häusling eine Veranstaltung zur sozialen Gerechtigkeit in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Martin Häusling betonte bei der Veranstaltung, dass die "Farm to Fork" (F2F)-Strategie Teil der Lösung der ökologischen und der sozialen Probleme ist, da sie den Weg zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft aufzeigt.
Die sozial gerechte und ökologische Umsetzung der F2F Strategie funktioniert aber nur, wenn die Interessen der Landarbeiter, der Bauern und der ländlichen Regionen insgesamt gerecht berücksichtigt werden, ist sich Martin Häusling mit EFFAT einig.
Bei der Veranstaltung wurde die Notwenigkeit der weiteren Verbesserung der Sozialstandards und die Notwendigkeit von effektiven Sanktionsmöglichkeiten durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) diskutiert.
Tatsächlich ist die Einführung von verbindlichen Sozialstandards über die soziale Konditionalität in der Gemeinsamen Agrarpolitik ein Meilenstein, denn die etwa 10 Mio Beschäftigen in der Landwirtschaft in Europa, die vor allem als Saisonarbeiter angestellt sind, müssen besser geschützt werden. Es gilt diejenigen mit Sanktionen zu belegen, die sich nicht an geltende Arbeitsstandards halten. Das ist auch im Sinne der Betriebe, die gute Bedingungen für Beschäftigte schaffen.
Dennoch, weitere Zielmarken muss es für die Zukunft geben. Landwirtschaftliche Beschäftigte sollten ebenso wie Landwirte selbst an landwirtschaftlichen Bildungsangeboten beteiligt werden, das deckt die jetzige soziale Konditionalität noch nicht ab. Gerade in Zeiten, in denen wir Klima- und Biodiversitätskrisen meistern müssen, ist das Bildungsniveau derjenigen, die die Arbeit auf dem Feld und im Stall durchführen, ein entscheidender Faktor.
Eine weitere wesentliche Forderung ist, dass Sanktionen nicht nur bei hektarbasierten Zahlungen greifen, sondern auch diejenigen sanktioniert werden können, die beispielweise Unterstützungen im Bereich der Obst- und Gemüseerzeugung erhalten.
Hintergrund
Unter der jetzigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der Periode 2023 bis 2027 ist zum ersten Mal die Umsetzung von Sozialstandards in landwirtschaftlichen Betrieben als Kriterium für Mittelkürzungen bei Agrarzahlungen eingeführt worden.
Ähnlich wie bei den bestehenden Kürzungsmöglichkeiten im Falle der Nichterfüllung von ökologischen Vorgaben zur Konditionalität, müssen die EU-Mitgliedstaaten Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen im Sozialbereich einführen. Die nationale Gesetzgebung muss in allen Mitgliedstaaten im Jahr 2025 umgesetzt sein.
Die Überprüfung der Konditionalität obliegt den jeweiligen nationalen Behörden, die Sozialkontrollen durchführen. Bei Verstößen gegen geltende Sozialstandards müssen die Behörden die erhobenen Daten an die landwirtschaftliche Zahlstelle senden, die wiederum anhand von allgemeingültigen Kriterien Sanktionen errechnet.
Die soziale Konditionalität wird in Deutschland für die Berechnung der GAP-Zahlungen ab 2025 verpflichtend eingeführt.
Mehr Informationen, die Agenda und die Präsentation zur Veranstaltung finden Sie hier:
https://effat.org/featured/effat-is-callingeu-five-calls-for-a-fairer-europe-for-workers/
https://agriculture.ec.europa.eu/common-agricultural-policy/cap-overview/cap-2023-27_de
https://agriculture.ec.europa.eu/common-agricultural-policy/cap-overview/cap-2023-27/key-reforms-new-cap_en?prefLang=de