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171024 Palmöl plantageEnde 2016 legte die EU-Kommission das sogenannte Winterpaket vor, das die Überarbeitung von vier Richtlinien und Verordnungen vorsieht. Eine davon ist die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II). Am 25. Oktober 2017 hat der Umweltausschuss des EU-Parlaments eine Stellungnahme dazu verabschiedet, die Licht und Schatten bereit hält. Ende November wird der federführende Industrieausschuss und im Januar 2018 das Plenum über die Haltung des Parlaments abstimmen.

Biosprit aus Palmöl soll EU-weit ab 2021 verboten sein

Das ist ein wichtiger Erfolg. Fast die Hälfte aller Palmöl-Importe nach Europa wird derzeit als Biokraftstoffe verbrannt. Das ist ein ökologisches Desaster und hat nichts mit dem Ansatz von mehr Umweltgerechtigkeit durch Erneuerbare Energien zu tun. In einem Initiativbericht hatte das Europaparlament am 4. April 2017 die EU-Kommission aufgefordert, mehr gegen die Rodung von Regenwäldern für Palmöl-Plantagen zu tun. Das vom Umweltausschuss geforderte Verbot knüpft diese Forderung nun an ein konkretes Gesetzesvorhaben, die in einem Initiativbericht nur von appellierender Wirkung ist.

Biodiesel auf Pflanzenölbasis soll bis 2030 abgeschafft werden – ebenso ein wichtiges Ziel, dass allerdings von zahlreichen Ausnahmen verwässert wurde.

Verschärfung und Konkretisierung von Ausbauzielen gefordert, aber weggestimmt

Wie auch in anderen Revisionsvorschlägen der EU-Kommission (z.B. zur Lebensmittelverschwendung oder zum Einsatz von Tierarzneimitteln) hat der Umweltausschuss auch hier ambitioniertere und verbindliche Ausbauziele (35%) – auch von den Mitgliedsstaaten – eingefordert. Zu wenig, wie zahlreiche Umweltorganisationen zu Recht kritisiert haben, um die Verpflichtungen des Pariser Klimaschutzabkommens zu erfüllen.
Auch der für die Ausschussstellungnahme verantwortliche Europaabgeordnete Bas Eickhout (Fraktion Die Grünen/EFA) hatte ein Einsparziel von 45% eingefordert, fand aber keine Mehrheit. Eine Verschärfung der Kommissionsvorlage wurde dennoch erreicht – von 27% auf 35%.

Beitrag der Landwirtschaft zum Klimawandel – wieder einmal ausgespart

Unstrittig ist, dass auch die Art der Landwirtschaft von maßgeblichem Einfluss für den Klimawandel ist. Ja nach Wichtung der Rollenbeziehung von Mitverantwortung, Betroffenheit und Potential des Sektors scheiden sich die Haltungen über die erforderlichen Maßnahmen. Erinnert sei an dieser Stelle an die Diskussion zu LULUCF zur Einbeziehung der Land- und Forstwirtschaft in gesetzlich verpflichtende EU-Klimaschutzmaßnahmen.

Auch in der Diskussion zur Erneuerbaren-Energie-Richtlinie zeigt sich, dass eine Mehrheit der Abgeordneten insbesondere die Einsparpotentiale der Forstwirtschaft betont, aber nicht bereit ist, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diesem Ziel wirklich gerecht zu werden. Die Primärnutzung von Holz zur Gewinnung von Bioenergie gehört definitiv nicht dazu, auch wenn sich die Abgeordneten leider wieder nicht zu einem Verbot durchringen konnten.

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