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FeldwegIn meiner täglichen Arbeit setze ich mich für eine Ökologisierung der Landwirtschaft ein. Viele Studien beweisen, dass Agrarökologische Anbaumethoden Gifteinsätze überflüssig machen. Solange die Mehrheit der Landwirte jedoch noch mit sogenannten „Pflanzenschutzmitteln“ arbeitet, sollten diese zumindest in einem transparenten Verfahren und auf Basis öffentlich einsehbarer wissenschaftlicher Studien zugelassen worden sein. Darüber hinaus müssen Minderungsstrategien in den Nationalen Aktionsplänen zum nachhaltigen Pflanzenschutz in den Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt werden.

Pflanzenschutzmittel-VO

Die EU-Pflanzenschutzmittel-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 regelt die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, sowie ihr Inverkehrbringen, ihre Verwendung und ihre Kontrolle. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich die Umsetzung dieser Verordnung in den letzten Wochen angeschaut und seine Schlussfolgerungen und Empfehlungen in einem Bericht zusammengefasst. Ich habe als zuständiger Grüner Schattenberichterstatter an diesem Bericht mitgewirkt.

Als problematisch eingestuft haben wir u.a. die Erhöhung der Ausnahmeregelungen (‚Notfallgenehmigungen‘) nach Artikel 53, die Nicht-Berücksichtigung von unbeabsichtigten Mischungen und Kombinationseffekten bei der Zulassung, die Nichtberücksichtigung von Umweltauswirkungen auf die biologische Vielfalt, die Zunahme des Handels mit illegalen und gefälschten Pflanzenschutzmitteln, sowie die fehlende Transparenz bei der Zulassung.

Wir bemängeln außerdem die fehlende Entwicklung und Anwendung von wirtschaftlich sinnvollen und zugänglichen Alternativen, die unzureichende Umsetzung des sogenannten „integriertem Pflanzenschutzes“ und die Verfügbarkeit von Stoffen mit geringerem Risiko. Ein besonderes Anliegen ist es uns, dass die EU in ihrem Zulassungsverfahren weiterhin den gefahren-basierten Ansatz verfolgt. Das bedeutet, dass sie beispeilsweise hormonell wirksame Substanzen (Endokrine Disruptoren) generell nicht zulässt und nicht nur deren Anwendung einschränkt.

Weitere Informationen:
Studie des Forschungsdienstes des Europäischen Parlaments zur Bewertung der Durchführung der Pflanzenschutzmittelverordnung, April 2018 (Grundlage für den Bericht des Umweltausschussen des Europäiaschen Parlaments)

 

Neue Verordnung für ‚Mehr Transparenz bei der Zulassung von Pestiziden‘

Als Reaktion auf die Europäische Bürgerinitiative ‚StopGlyphosat‘ hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine EU-Verordnung gemacht, die die ‚Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette‘ regeln soll. Der Kommissionsvorschlag greift in mehrere bestehende EU-Rechtsakte ein, wie z.B. das Allgemeine Lebensmittelrecht, die Richtlinien zur Freisetzung von GVOs und GVO-Lebens- und Futtermittel sowie die Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln.

Ich bin grüner Schattenberichterstatter im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des EU-Parlaments und damit für die Ausgestaltung dieses Vorschlages zuständig.

Der Kommissions-Vorschlag enthält positive Elemente, wie die Schaffung eines öffentlichen Registers, in dem beispielsweise Chemiefirmen, die die Zulassung eines neuen Pestizids beantragen, der EFSA den Gegenstand jeder Studie, die sie zur Stützung eines geplanten Zulassungsantrags in Auftrag gegeben haben, eintragen sollen. Außerdem soll es eine automatische Veröffentlichung der Daten, die die Unbedenklichkeit des Produkts belegen, in einem (maschinen-)lesbaren Format geben und Roh-Daten sollen vor der Veröffentlichung der EFSA Stellungnahme öffentlich gemacht werden
Insgesamt aber weist der Kommissionsvorschlag starke Schwachstellen auf, die ich in meiner Funktion als zuständiger Grüner Schattenberichterstatter verbessern will. Am wichtigsten ist, dafür zu sorgen, dass die neuen Regelungen tatsächlich zu mehr Transparenz bei der Genehmigung von Pestiziden führen. Außerdem müssen die Geheimhaltungsregeln, die mehr die Interessen der antragstellenden Industrie, als die von Umwelt und Verbrauchern im Blick haben, geändert werden.

Mehr Informationen zum Verordnungsvorschlag ‚Transparenz in der Lebensmittelkette‘ findet Ihr in meinem Briefing.

 

Pestizid-Sonderausschuss des Europäischen Parlaments

Der neun-monatige Sonderausschuss des Europäischen Parlaments zum EU-Genehmigungsverfahren von Pestiziden (PEST) wird Ende September einen ersten Zwischenbericht seiner Arbeit vorstellen. Für Dezember sind die Schlussfolgerungen des Ausschusses zum Zulassungsverfahren von Pestiziden angekündigt.

Weitere Informationen:
• eigene Studie: „Gift auf dem Acker? Innovativ geht anders!“, Januar 2018