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Die EU-Kommission muss nochmal nachbessern, denn trotz wichtiger Verbesserungen reichen die vorgeschlagenen Kriterien zu hormonellwirksamen Chemikalien, sogenannten endokrinen Disruptoren, weiterhin nicht aus für den Schutz von Umwelt und Gesundheit. Endokrine Disruptoren beeinflussen als Weichmacher, Konservierungsstoffe und Pestizide unser Hormonsystem und sind besonders gefährlich für Kinder und Schwangere. Die Industrie mischt sie zum Beispiel Cremes bei, unter anderem als Konservierungsstoffe, UV-Filter oder UV-Absorber.

Bereits im Juni dieses Jahres hatte die EU-Kommission einen ersten Vorschlag zur Kriterienbestimmung dieser hormonell wirksamen Schadstoffe veröffentlicht. Nach harscher Kritik aus den einzelnen Mitgliedstaaten sowie von Umwelt- und Gesundheitsverbänden wurde die Abstimmung zunächst verschoben, und die Kommission erarbeitete einen Neuvorschlag.

Eigentlich hätte der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel, in dem Vertreter der EU-Mitgliedstaaten sitzen, am Freitag, 18. November über den Neuvorschlag abstimmen müssen. Die Kommission hat die Abstimmung aber nicht auf die Agenda gesetzt, da sie eine Blockade des Ständigen Ausschusses befürchtete.

Die Kritik ist berechtigt: Trotz ihrer Anlehnung an die Definition der Weltgesundheitsorganisation hält die EU-Kommission weiterhin an nicht hinnehmbaren Formulierungen fest. Der Vorschlag für endokrine Disruptoren sieht weiter hohe Beweishürden für eine schädigende Wirkung der hormonwirksamen Stoffe vor, in dem er den Nachweis eines genauen Wirkmechanismus verlangt. Kaum eine dieser gefährlichen Substanzen kann so de facto noch aus dem Verkehr gezogen werden. Der Vorschlag enthält außerdem immer noch die Ausdehnung der Ausnahmeregelung, unter welchen Bedingungen die Hormongifte dennoch zugelassen werden können. Mit der Aushebelung des Vorsorgeprinzips überschreitet die EU-Kommission klar ihre Kompetenzen, was zuletzt der Rechtsdienst des Europäischen Parlaments belegte. Bisher zeigt sich die EU-Kommission hier aber nicht einsichtig, sondern argumentiert im Gegenteil, dass der Neuvorschlag ein Vorsorgeprinzip garantieren würde - ohne dies belegen zu können.

Ein neues Datum für die Abstimmung im Ständigen Ausschuss hat die EU-Kommission noch nicht festgelegt, voraussichtlich soll erst im nächsten Jahr abgestimmt werden. Bis zum 30. November können die Mitgliedstaaten ihre Bedenken äußern.

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