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Eckpunktepapier zur pfluglosen Bodenbearbeitung

2012 hat der Europäische Rechnungshof kritisiert, dass viele mit Mitteln der zweiten Säule geförderte Umweltmaßnahmen in Europa nicht ausreichend zielgerichtet seien. Eine Überprüfung der europäischen Agrarumweltprogramme hinsichtlich ihrer positiven Umweltwirkungen ist angedacht. Viele  Bundesländer in Deutschland, aber auch einige europäische Länder wie Frankreich und Spanien fördern die pfluglose Bodenbearbeitung in ihren Agrarumweltprogrammen. Diese steht wiederholt in der Kritik. Unstrittig ist, dass der Verzicht auf Bodenbearbeitung häufig eine erosionsmindernde Wirkung hat. Allerdings wird diese in der Praxis mit einem erhöhten Einsatz an Pflanzenschutzmitteln erkauft. Und auch andere Aussagen zur Umweltwirkung, zur bodenschonenden Wirkung  sowie zum betriebswirtschaftlichen Nutzen sind durchaus umstritten:

•    Klima:
Einer erhöhten Kohlenstoffspeicherung in den oberen Bodenzentimetern steht Lachgasproduktion aufgrund von dichteren Bodenverhältnissen gegenüber.
•    Pflanzenschutzmitteleinsatz:
Dieser ist aufgrund des höheren Unkraut- und Schädlingsdrucks in der Regel höher als beim Pflugeinsatz und geschieht überwiegend mit Round-Up, dessen Inhaltstoff Glyphosat als stark gesundheitsgefährdend eingestuft werden muss.
•    Wasserhaushalt:
Aussagen zur erhöhten Wasseraufnahmekapazität stehen Aussagen über eine schlechtere Wasserfilter und –speicherkapazität der Böden gegenüber.
•    Bodenschutz:
Beobachtungen zur Erhöhung der Regenwurmanzahl stehen Beobachtungen zur starken Verdichtung und Behinderung der Bodenfunktionen gegenüber.
•    Betriebswirtschaftlicher Nutzen
Dem proklamierten Nutzen aufgrund Energieeinsparung stehen Mindererträge und erhöh-te Kosten an Dünger und Pflanzenschutzmitteln gegenüber.
•    Biodiversität:
Grundsätzlich ist eine Reduktion der Bodenbearbeitung unter boden- und umwelttechni-schen Gesichtspunkten nur im Rahmen weiter Fruchtfolgesysteme und mit intensivem Zwischenfruchtanbau sinnvoll.

Wir GRÜNE fordern:
 Bewirtschaftungsmaßnahmen, die mit einem erhöhten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – insbesondere glyphosathaltigen – einhergehen, dürfen keinesfalls im Rahmen von Agrarumweltprogrammen gefördert werden.
Sowohl auf Ebene der Bundesländer als auch auf europäischer Ebene, ist die Förderung der pfluglosen Bodenbearbeitung zu stoppen, bis die offenen Fragen bezüglich der Umweltwirkung geklärt sind.

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