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GMODie Richter am EUGH haben mit bemerkenswerter Deutlichkeit neue Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas unter das europäische Gentechnikecht gestellt. Die Juristen machen damit eindeutig klar, dass Verfahren, die technisch in die DNA eingreifen, auch dann Gentechnik sind, wenn sie keine artfremde DNA einführen. Diese Entscheidung folgt konsequent dem europäischen Vorsorgeprinzip. Sie als Verhinderungswerkzeug von CRISPR/CAS-Technik & Co darzustellen, ist nicht nur eine sehr polemische Argumentation derer, die ganz klare schnelle finanzielle Interessen an den Einsatz von CRISPR/CAS hängen und die Risiken deshalb herunterspielen, sondern untergräbt auch die wertvolle Errungenschaft des Vorsorgeprinzips generell.

Im Fall des Gentechnikrechts erlegt die Anwendung des Vorsorgeprinzips den Produkten bzw. Produzenten neuer Schöpfungen vor allem Nachprüfbarkeit, Kontrolle und Evaluierung der Auswirkungen auf. Bei einer Technologie deren Auswirkungen bisher nicht bekannt sind, deren Wirkmächtigkeit aber enorm ist, gebietet das einerseits der gesunde Menschenverstand, es müsste darüber hinaus aber auch für die Befürworter von ureigenem wissenschaftlichen Interesse sein, nachzuverfolgen, was eigentlich passiert. Die Mit-Erfinderin von CRISPR/CAS, Emmanuelle Charpentier, hat sich übrigens für eine strenge Regulierung ausgesprochen, sie sieht Europa hier sogar als Vorreiter. Die Regulierung sichert außerdem, dass sich kleine und mittlere Unternehmen oder Privatpersonen nicht außerhalb des Kontrollbereiches betätigen dürfen. Und das halte ich nicht für undemokratisch, sondern bei einer solchen Technologie für angemessen.

Schon heute kann man sich in Europa aus den USA kleine Bausätze zur Genveränderung (Kits) im Internet bestellen. Damit kann so ziemlich jeder auf eigene Faust mit Hilfe der Genschere munter Organismen neu erschaffen (Do-It-Yourself-Biologie). Genetische Technologie ist aus meiner Sicht ungeeignet für Grauzonen und Hobbybiologen. Das EUGH-Urteil behindert auch nicht den züchterischen Mittelstand, wie so häufig behauptet. Dieser wird eher von der Patentierungs-Praxis behindert, die die Global Player betreiben. Würde NICHT reguliert, wären kleine und mittlere Züchter mit der Haftungsfrage bei ungewollten Auswirkungen völlig überfordert (siehe Interview mit Katrin Brockmann).

Hier noch eine Denkaufgabe zum Schluss. WENN neue, mit CRISPR/CAS & Co erschaffene Organismen den in der Natur vorkommenden völlig gleich gestellt und nicht nachweisbar wären, wie begründen ihre Schöpfer dann die Patentierbarkeit dieser „Produkte“?

Weitere Informationen:
Martins Positionspapier zu neuen Züchtungsmethoden, Mai 2018
Fragen und Antworten zu Neuen Züchtungstechniken
Interview mit Rechtsanwältin Katrin Brockmann in der bauernstimme 9/18.