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Besteht ein Unterschied zwischen den durch die Neuen Züchtungstechniken wie CRISPR/Cas ausgelösten Mutationen und solchen, die auf die Verfahren der klassischen Mutagenese zurückzuführen sind? Falls ja, inwiefern?

Bei der klassischen Mutagenese wird das Erbgut eines Lebewesens nicht gezielt verändert. Dazu werden die zu züchtenden Organismen mutagenen, d. h. erbgutverändernden Bedingungen, ausgesetzt. Diese reichen von der Bestrahlung (z. B. mit UV-Licht) bis zum Einsatz chemischer Stoffe. Es lässt sich nicht vorhersagen, wo genau es im Genom zu einer Mutation kommt.


Bei der CRISPR/CAS-Methode werden keine Mutationen ausgelöst, sondern DNA- Stücke gezielt eingeführt und in die Ziel-DNA eingebaut. Als CRISPR (Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats) werden sich auf bestimmte Weise wiederholende DNA-Abschnitte bezeichnet. Sie kommen bei verschiedenen Lebewesen, z.B. Bakterien vor, die damit fremde DNA als Eindringling erkennen und bekämpfen können. Diese natürliche Reaktion nutzt die CRISPR-Cas-Technik. Cas ist ein Enzym, das die DNA an vorgegebenen Stellen schneiden und so Platz für die einzuschleusende DNA machen kann.

 

Bergen die Neuen Techniken im Bereich Pflanzenzucht ebenso unkontrollierbare Risiken wie die klassische Gentechnik oder sollte hier genauer differenziert werden?

Die Molekularbiologin Ricarda Steinbrecher von der nicht-kommerziellen Forschungsorganisation Econexus erklärte, die neuen Techniken hätten ein "eigenes Set an Risiken und Unsicherheiten", die teilweise noch zu den Bedenken gegenüber "alten Gentechniken" hinzukämen. Es gibt viele Wissenslücken bezüglich der Zielgenauigkeit von CRISPR, TALEN & Co - und daher das Risiko, unbeabsichtigte Effekte auszulösen, so das norwegische Institut GenØk im Juni 2015. Ob der veränderte Organismus genauso reagiert und sich weiterentwickelt, wie ein natürlicher Organismus, ob er ungewollte Nebeneffekte hat oder sich anders entwickelt, darüber liegen bisher keine Erkenntnisse vor. Die Eingriffstiefe bezüglich Organismus und Verhalten in der Umwelt ist bisher unbekannt. Das bestätigt auch die wissenschaftliche Expertengruppe der EU-Kommission, die auf EU-Ebene die Genschere CC in einem Bericht bewertet hat.

 

Gibt es derzeit eine (Unternehmens-)unabhängige Sicherheitsforschung zu den Neuen Züchtungstechniken und ihren Produkten?

Darüber ist nichts bekannt.

 

Welche Konsequenzen hätte es Ihrer Meinung nach hierzulande, wenn der EuGH CRISPR- oder andere Genome editierte Pflanzen künftig nicht als GVOs einstufen würde – für Bauern, Konsumenten, Züchter...?

Der mehrheitliche Wille europäischer Verbraucher, wählen zu können bzw. Gentechnik vermeiden zu können, würde nicht respektiert. Wenn die Methoden nicht unter das Gentechnik-Gesetz fallen, unterliegen sie weder einem Zulassungsverfahren mit Risikoprüfung noch Kennzeichnungs- oder Koexistenzregelungen. Saatgut wäre nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet. Der Landwirt hätte keine Wahl mehr und gentechnisch erzeugte Pflanzen würden in die konventionelle gentechnikfreie und in die ökologische Produktion (die per Definition gentechnikfrei ist) gelangen können, ohne dass dies kontrollierbar wäre. Wenn mit den neuen Verfahren bspw. eine Herbizidresistenz erzeugt wird, gäbe es auch weder Schutz vor Auskreuzungen noch Haftungsansprüche. Da es keine Freisetzungsregelungen gäbe, gäbe es auch kein Standortregister. Aufgrund der Schnittpunkte mit konventionell gezüchtetem Saatgut ist der Ökolandbau auf eine Kennzeichnung der neuen Züchtungstechnologien angewiesen, denn er darf per Definition und EU-Regelung Gentechnik nicht einsetzen.

 

Welche Kontrollmöglichkeiten gäbe es dann noch im Bereich von Neu-Kreationen? Könnte dann jeder auf seinem Acker „experimentieren“? Welche Folgen hätte dies für unsere Nahrungsmittel der Zukunft?

Schon heute können in den USA kleine Bausätze zur Genveränderung (Kits) im Internet bestellt werden. Damit kann so ziemlich jeder auf eigene Faust mit Hilfe der Genschere munter Organismen neu erschaffen (Do-It-Yourself-Biologie). Diese Pakete kann man zwar auch in Europa bestellen, allerdings ist ihre Anwendung illegal. Dass heißt man kann sie in Europa erwerben, darf sie aber nur ins Regal stellen und angucken. Völlig unklar bleibt, wie die Anwendung jemals kontrolliert werden kann, wenn es einen unregulierten Zugang zu solchen Starter-Kits gibt. Diese für manchen beängstigende Tatsache stellen viele Befürworter von CC als besonders demokratisch heraus und betonen zudem das „Open-Source“-Prinzip als besondere Errungenschaft. Die Risiken werden zu Gunsten einer wissenschafts-optimistischen Haltung für Jedermann und Jedefrau ausgeblendet. Für Behörden, Politik, Landwirte und Verbrauchern wäre jegliche Kontrolle und Wahlmöglichkeit unmöglich.

 

Was passiert mit dem deutschen Ökolandbau, wenn Genom editierte (GE)-Pflanzen hierzulande nicht im Standortregister erfasst werden? Wie glaubhaft und realistisch sind dann noch die Versprechen von gentechnikfreien Bio-Produkten für den Verbraucher?

Siehe oben: Produkte, die mit dem EU-Biosiegel bzw. dem deutschen Biosiegel gekennzeichnet werden dürfen, müssen per Definition gentechnikfrei sein. Ohne Saatgutkennzeichnung und Standortregister ließe sich dies nicht mehr aufrechterhalten.

 

Welche Auswirkungen hat der Einsatz von GE-Pflanzen auf die Biodiversität und die Sortenvielfalt?

Die Sortenvielfalt ist heute schon extrem eingeschränkt. Große Gentechnikproduzenten bestimmen heute schon große Teile des Saatgutmarktes. Diese Entwicklung würde sich auf jeden Fall verschärfen.

 

Wie geht es politisch weiter, wenn GE-Pflanzen durch den EuGH nicht als GVOs eingestuft werden: Entscheidet dann die EU-Kommission final über die Einstufung der neuen Züchtungstechnologien (im Alleingang?)? Könnte die Bundesregierung den Anbau von GE-Pflanzen in Deutschland trotz Nicht-Regulierung von CRISPR & Co auf europäischer Ebene verbieten? Welche Folgen hätte dies für den Wettbewerb?
Welche Konsequenzen hätte es umgekehrt, wenn GE-Pflanzen durch den EuGH tatsächlich als GVOs eingestuft würden – für Bauern, Konsumenten und Züchter...?

Es gäbe dann eine Kennzeichnung und damit Wahlfreiheit, es gäbe ein Standortregister und damit Transparenz, wo und wann gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden und es müsste ein Monitoring und eine Evaluation stattfinden, wie diese Pflanzen sich in der Umwelt verhalten. Ohne Zulassung innerhalb der Gentechnik-Verordnung gäbe es keinerlei Verpflichtung zu Monitoring und Evaluation und damit auch keinerlei Erkenntnisse über Risiken und Verhalten der Organismen in der Umwelt.

 

Müsste dann nicht der Agrarhandel in bestimmten Sektoren mit den USA vollständig eingestellt werden bzw. gäbe es überhaupt die Möglichkeit, „sichere“ Nachweisverfahren zu entwickeln, die Überwachungsbehörden, Landwirten oder Lebensmittelherstellern zur Verfügung gestellt werden könnten?

Die EU müsste gegenüber den USA auf den Einbau von Nachweismöglichkeiten und auf Kennzeichnung der für den Export vorgesehenen Produkte bestehen. Das ist technisch durchaus machbar.

 

Würde eine Einstufung von GE-Pflanzen als GVOs die Konzentration auf dem Agrarmarkt weiter fördern?

Ob gekennzeichnet oder Nicht, die Konzentration würde in jedem Fall weitergehen, weil generell das Bestreben besteht neue Züchtungen zu patentieren. Nur nachbaufähiges Saatgut und eine gemeinwohlorientierte Züchtung kann langfristig einen offenen Markt für Saatgut sichern.

 

Inwiefern wirkt sich die zunehmende Patentierung im Bereich Pflanzen und Saatgut auf unsere heimische Landwirtschaft aus, inwiefern auf Kleinbauern in Entwicklungsländern?

Die Konzerne melden sogenannte strategische Patente mit dem Ziel an, den Saatgutmarkt unter ihre Kontrolle zu bekommen. Wenn Pflanzen patentiert werden, dann wird das für konventionelle Züchtungen vorgesehene Sortenschutzrecht umgangen. Andere Züchter haben keinen Zugriff mehr auf das Genmaterial. Die genetische Artenvielfalt gerät immer mehr in die Fangarme multinationaler Konzerne. Die Folge: Bauern sind abhängig von einem schrumpfenden Angebot, sie  müssen teure Patentgebühren bezahlen und die mittelständischen Züchter haben das Nachsehen.

 

Wie glaubhaft sind die Versprechen der großen Konzerne, mit CRISPR-Pflanzen nachhaltig die Herausforderungen der Zukunft wie Ressourcenknappheit bekämpfen zu wollen, wenn derzeit in den USA CRISPR-Champignons verkauft werden, die nicht mehr braun werden und bereits Patentanmeldungen für herzidresistente CRISPR-Pflanzen vorliegen?

Zum Argument „Resistenzen gegen Krankheiten schneller erzeugen“: Das Beispiel Apfel und Co zeigt die sehr begrenzten Möglichkeiten: Die Apfel-Züchtung fokussierte weltweit  seit den 1930er Jahren ihr gesamtes Augenmerk ausschließlich auf ganze 5 Apfelsorten und deren Nachkommen (Golden Delicious, Cox Orange, Jonathan, McIntosh, Red Delicious). Und das, obwohl alle fünf Sorten hochgradig krankheitsanfällig sind. Die weltweite (konventionelle) Apfelzüchtung der vergangenen Jahrzehnte hat so zu weitgehend Inzucht-ähnlichen Verhältnissen geführt.. Diese genetische Verarmung macht es z.B. dem Schorfpilz in der Natur leichter schon nach kurzer Zeit diese Sorten wieder erfolgreich zu befallen. Die CC-Technik setzt auf schnelle Resistenzerzeugung mit möglichst wenigen veränderten Genen, was das Risiko schneller Resistenz- Durchbrüche mit sich bringt. Die klassische Resistenzzüchtung setzt im Vergleich dazu – z.B. bei Obst und Wein aber auch bei anderen Kulturpflanzen - auf eine breite genetische Resistenz, die deutlich stabiler und langlebiger ist. Das ist einer der Gründe, warum Artenvielfalt auch innerhalb unserer landwirtschaftlichen Kulturen so wichtig ist. So halten wir potentiell nützliche Eigenschaften am Leben und können sie stabil kombinieren.

 

Annalena Baerbock und Robert Habeck haben vor nicht allzu langer Zeit eine Diskussion über die Anwendung der neuen Züchtungsmethoden, insbesondere CrispsCas, angestoßen. Wie beurteilen Sie diese Entwicklung?

Eine Grundsatzdiskussion muss auch Grundsätze in Frage stellen dürfen. Ich persönlich finde es gut, diese Debatte zu nutzen, um neu und erneut die Argumente zu überprüfen und vorzustellen, die auch heute noch gegen den Einsatz gentechnischer Veränderungen an Organismen im landwirtschaftlichen Bereich sprechen. Damit können wir unsere Mitglieder genauer und besser informieren und in die Lage versetzen, die klare Haltung gegen Gentechnik zu erklären und über die Risiken zu informieren. Das ist dringend notwendig, denn inzwischen wird immer häufiger oberflächlich positiv über diese Methodik in den Medien berichtet, teilweise auch falsch und es bedarf einigen fachlichen Hintergrundwissen, um die Nachteile sauber benennen und gut argumentieren zu können.

 

Hat die europäische Politik den entscheidenden Moment, in dem sie die Entwicklung im Pflanzenbereich hätte kontrolliert steuern können, verpasst?

Die europäische Politik ist nicht dazu da, neue Erfindungen im Ansatz abzuwürgen und sie kann auch keine Regeln für die ganze Welt aufstellen. Die demokratischen Institutionen sollten aber in der Lage sein, eine gesellschaftliche Willensbildung zu ermöglichen, umzusetzen und dann auch gegenüber Drittstaaten selbstbewusst zu vertreten.

 

Welche Entscheidung des EuGH wünschen Sie sich für die Nahrungsmittel unserer Zukunft und welche Hoffnungen haben Sie für die Entwicklung in Deutschland?

Der mehrheitliche Verbraucherwille in der EU - und besonders in Deutschland - nach Gentechnikfreiheit der Nahrungsmittel ist zu respektieren. Daher sollten alle Verfahren, die gentechnisch Veränderungen hervorrufen auch dem Gentechnikrecht zugeordnet und dementsprechend reguliert und gekennzeichnet werden. Für den Schutz des konventionellen, gentechnikfreien und ökologischen Landbaus muss es ein Standortregister geben, sollte es zu Freisetzungen kommen. Haftungsregelungen müssen so zu gestaltet werden, dass Mehrkosten und –aufwand, der für den konventionellen, gentechnikfreien und ökologischen Landbau entsteht, den Herstellern und Nutzern von Sorten, die mit neuer Gentechnik hergestellt wurden, angerechnet werden.

Weitere Infos:

Positionspapier von Martin Häusling zu neuen Züchungstechniken wie CRISP/R-Genschere (17. April 2018)
https://www.martin-haeusling.eu/images/180417_Positionspapier_Martin_H%C3%A4usling_neue_Z%C3%BCchtungstechniken_CrisprCas_final_.pdf

Positionspapier der grünen Agrar- und Umweltsprecher zu den neuen Gentechniken (24. Mai 2018)
https://www.martin-haeusling.eu/images/180524_Positionspapier_zu_den_neuen_Gentechniken_B90_Die_Gruenen.pdf

Kommentar von Martin Häusling auf einen Beitrag von Forschungsministerin Theresia Bauer (BW) -
Frau Bauers Beitrag in Spiegel-Online vom 24.06.2018
Martins Kommentar vom 25.06.2018

 

Deutscher Ethikrat: Biotechnik darf kein Geheimwissen bleiben
https://www.epd.de/zentralredaktion/epd-zentralredaktion/schwerpunktartikel/deutscher-ethikrat-biotechnik-darf-kein-ge

Technikfolgenabschätzung für Gene Drives - Fokus Agrarsysteme
Prof. Arnim von Gleich, Fachgebiet Technikgestaltung und Technologieentwicklung, Universität Bremen
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/ht-26-10-2017-von-gleich.pdf 

 

Weitere Artikel zu Agro Gentechnik
https://www.martin-haeusling.eu/themen/agro-gentechnik.html

 

Mehr Artikel zu Saatgut:
https://www.martin-haeusling.eu/themen/saatgut.html