Beim gestrigen letzten Trilog haben sich das Europäische Parlament, der Rat der Mitgliedstaaten und die Kommission auf eine neue Verordnung zu Saatgut - pflanzlichem Vermehrungsmaterial (PVM) - geeinigt. Martin Häusling, EU-Abgeordneter für die Grünen in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, und Berichterstatter für die Grünen zur Verordnung, kommentiert:

„Der finale Text bleibt zwar in Bezug auf die verbindlichen Erleichterungen, z.B. Gebührenerhebung für die Erhaltungsarbeit, hinter dem Mandat des EU-Parlaments zurück, hat aber dennoch das Potential, die Biodiversität bei unseren Kulturpflanzen in Europa voranzubringen. Im Vergleich zum ursprünglichen Kommissions- oder Ratsmandat sieht das Ergebnis erleichterte Regelungen z.B. bei der Notifizierung oder der Etikettierung des Vermehrungsmaterials vor. 

Die politische Einigung zwischen Europäischem Parlament, Rat und EU-Kommission zur neuen Verordnung ist ein wichtiger Schritt für die landwirtschaftliche Vielfalt in Europa. Trotz schwieriger Verhandlungen konnten wesentliche Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen erreicht werden.

Positiv zu bewerten ist insbesondere, dass die EU-Öko-Verordnung unverändert bleibt und Erhaltungsnetzwerke, Genbanken sowie Erhaltungssorten künftig praxistaugliche Bedingungen erhalten. 

Auch die vereinfachten Regeln für die Vermarktung an Endverbraucher und die rechtliche Absicherung der dynamischen Erhaltung genetischer Ressourcen stärken die landwirtschaftliche Vielfalt und tragen zur Ernährungssicherheit bei.

Leider soll der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Landwirten lokal begrenzt werden, aber immerhin gilt der Austausch - anders als von Rat und Kommission vorgesehen - nun auch für das meiste Pflanzgut wie Obstkulturen. Bei Wein, Zitrusfrüchten und Kartoffeln blieben Rat und Kommission aber kompromisslos. 

Kritisch sehen wir Grüne den Verzicht auf weitergehende Transparenzvorschriften bei neuen Züchtungstechniken sowie die Regelungen zu herbizidtoleranten Sorten. 

Zwar erhalten die Mitgliedstaaten künftig die Möglichkeit, besondere Anbaubedingungen für diese Pflanzen festzulegen. Verbindliche Vorgaben auf europäischer Ebene konnten jedoch nicht durchgesetzt werden. Angesichts der Risiken für Biodiversität, Ackerbegleitflora und einer möglichen Zunahme des Herbizideinsatzes ist dies eine verpasste Chance. Notwendig wären europaweit einheitliche Schutzmaßnahmen gewesen, um negative Auswirkungen herbizidbasierter Anbausysteme wirksam zu begrenzen.

Insgesamt bietet die Einigung aber eine gute Basis für die Saatgutvielfalt der Zukunft und unterstützt damit Erhaltungsinitiativen und Landwirte dabei, ihre wichtige Arbeit auch künftig fortzuführen.“

 

Detalliertes Briefing zu den Trilogergebnissen 

 

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