Am 16. Dezember 2025 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Anpassung der EU-Öko-Verordnung vorgelegt. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung 2018/848 ist notwendig und dringend, insbesondere um Rechtssicherheit zu schaffen und das sogenannte Herbaria-Urteil (C-240/23) umzusetzen.
Im folgenden Briefing lege ich die vorgeschlagenen Änderungen an der Basisrechtsakte und der sekundären Gesetzgebung (Roadmap) dar und ordne sie ein.
Stand: Januar 2026