Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
09.11.10 Frankfurter Rundschau
Von Werner Balsen, Stephan Börnecke und Jörg Andersson

Für Bürger der EU wird es künftig schwerer, sich über die Verwendung ihres Steuergeldes zu informieren. Das geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Die Richter mussten urteilen, ob die EU-Kommission verlangen darf, dass jedermann erfährt, wer Brüsseler Agrarbeihilfen in welcher Höhe erhält.

Der EuGH lehnt die Veröffentlichung in der bisherigen Form ab, weil er darin „eine unverhältnismäßige Maßnahme“ sieht. Damit gibt er zwei Landwirten aus Hessen Recht. Sie hatten vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden geklagt, deren Richter den Fall dem EU-Gericht vorlegten.

Das musste abwägen: Auf der einen Seite stand das Recht der Steuerzahler, informiert zu werden, wie die EU öffentliche Gelder verwendet. Auf der anderen mussten die Richter prüfen, ob dieser Anspruch nur zu erfüllen ist, wenn die Empfänger mit Namen und Höhe der erhaltenen Summen im Internet auftauchen.

In ihrer Urteilsbegründung erläutern sie, die EU hätte mit Blick auf natürliche Personen die „erforderliche ausgewogene Gewichtung“ zwischen dem Grundrecht des Einzelnen auf Datenschutz und dem Anspruch der Gesellschaft auf Information nicht vorgenommen. Deshalb überschreite die Verordnung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Website abgeschaltet

Für Brüssel bedeutet das einen herben Rückschlag. Vor rund fünf Jahren startete die Kommission eine Transparenzoffensive, die EU-Ausgaben leichter überprüfbar machen sollte. Das gilt vor allem für Agrarbeihilfen. Seit April 2009 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Informationen über die Empfänger von EU-Geld zu veröffentlichen. Die Bundesregierung sperrte sich lange dagegen – auch weil in Deutschland mehrere Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht unterschiedlich darüber geurteilt hatten, ob eine Veröffentlichung rechtmäßig ist.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht sich durch den Luxemburger Spruch bestätigt und ließ die Website umgehend abschalten.

Die Brüsseler Behörde äußerte sich zunächst nicht. Beamte deuteten aber an, sie läsen aus dem Spruch einen Unterschied zwischen natürlichen Personen und Firmen. Er erlaube, die Beihilfen für Höfe, die als juristische Gesellschaften organisiert sind, weiterhin offen zu legen.

Dem im hessischen Bad Orb arbeitenden Landwirt Volker Schecke, einer der Kläger in Wiesbaden, sind „faire Preise lieber als Subventionen“. Er sei bereit, mit Interessierten über die Agrarhilfen zu reden, die er erhalte, und vor allem, warum und wozu er sie benötige. Denn die Gründe für die Beihilfen tauchten in den Internet-Angaben, die in Deutschland veröffentlicht werden, nicht auf.

Enttäuscht sind alle, die seit Jahren für mehr Transparenz bei den Agrarsubventionen kämpfen. Von einem „falschen Zeichen“ spricht der grüne Agrarexperte im EU-Parlament, Martin Häusling. Der EuGH habe dem Wunsch der Öffentlichkeit nach Transparenz „einen Bärendienst erwiesen“. Auch die Agrarexpertin bei Oxfam Deutschland, Marita Wiggerthale, betont das Recht der Bürger, zu erfahren, „wohin seine Steuergelder fließen“. Es ginge darum, wer öffentliche Gelder erhält oder nicht. Schließlich hätte auch der Bundesdatenschutzbeauftragte keine Bedenken gegen die Veröffentlichung der Brüssler Zahlen geäußert.

Rechtssachen C-92/09 und C-93/09

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