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Waldecksche Landeszeitung 16.01.2015 - Transatlantisches Freihandelsabkommen mit Auswirkungen bis nach Waldeck-Frankenberg
Vier Buchstaben, die es in sich haben: TTIP. Selten war ein internationaler Vertrag so umstritten wie das geplante Freihandelsabkommen zwischen EU und USA. Der Vertrag könnte sich als Rammbock für genmanipulierte Lebensmittel und Hormonfleisch in Europa erweisen. Von Marianne DäMMer

 Waldeck-Frankenberg.
Bislang haben Verbraucher in Europa die Möglichkeit zu wählen, ob sie genmanipulierte Lebensmittel kaufen möchten oder nicht. Wird das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten verabschiedet, dürfte es mit der Wahlfreiheit ein Ende haben. Das jedenfalls fürchtet Fritz Schäfer aus Basdorf. „Die Bedeutung regionaler Produkte wird verloren gehen und der Verbraucher wird nicht mehr wählen können. Das ist Ziel des Abkommens“, sagt der Kreislandwirt und Dezernent für Verbraucherschutz und Direktvermarktung in Waldeck-Frankenberg auf Nachfrage der WLZFZ. Er steht mit diesen Bedenken nicht allein.
 TTIP heißt die Kurzform des Vertrags, der umstritten ist wie kaum ein anderer. Hinter diesen Buchstaben verbirgt sich die Transatlantic Trade and Investment Partnership, auf Deutsch: Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft. Seit 2013 verhandeln die US-Regierung und die Generaldirektion Handel der EU-Kommission das Abkommen, das einen riesigen transatlantischen Markt schaffen soll, auf dem Waren und Dienstleistungen leichter verkauft werden können. So soll die Vorherrschaft von USA und Europa als „Global Player“ festgezurrt werden. Seit fünf Jahren wird zwischen der EU-Kommission und Kanada ein ähnliches Abkommen verhandelt: Ceta (siehe Stichwort) gilt als Prototyp für TTIP.

 Angleichung von Standards
 Die Verhandlungspartner argumentieren, dass durch TTIP mehr Wirtschaftskraft und mehr Arbeitsplätze geschaffen würden. Erreicht werden soll das durch den Wegfall von Zöllen, vor allem aber einem Abbau von Bürokratie, von „nicht tarifären Handelshemmnissen“ und der „Harmonisierung von Regulierungsstandards“.
 Genau in dieser „Harmonisierung von Standards“ sehen Kritiker ein großes Problem. Verbraucherschützer schlagen Alarm, seit einige der verhandelten Punkte ans Licht der Öffentlichkeit kamen. Die Verhandlungen zwischen den beiden Parteien fanden bislang stets hinter verschlossenen Türen statt. Auch die Vorgespräche seit 2011 liefen geheim.
 Erst nachdem durchsickerte, dass die Unterhändler bei den Vorgesprächen 119 Mal Lobbyisten von Großkonzernen und nur elf Mal Verbraucherverbände konsultiert hatten, und immer mehr Kritik über die Intransparenz laut wurde, entschied die EU-Kommission sich für mehr Öffentlichkeitsarbeit: Vor einer Woche, am 7. Januar 2015, veröffentlichte sie erstmals konkrete Textvorschläge für das TTIP-Abkommen.
 Die Vorschläge in technisch kompliziertem Englisch sind im Internet zugänglich (Stichwort). Dazu veröffentlichte die EU auch einige leichter lesbare Positionspapiere zu verschiedenen Themen, darunter auch dem besonders umstrittenen Thema Investorenschutz und internationalen Schiedsgerichte (siehe Bericht unten). Nicht veröffentlicht wurden allerdings die Verhandlungstexte. Auch die amerikanischen Forderungen bleiben nach wie vor geheim.

 Streitpunkte übrig
 Nun helfen auch die veröffentlichten Texte zu Themen wie Wettbewerb, Nahrungsmittelsicherheit, Tier- und Pflanzenschutz, Zollfragen, technischen Handelshemmnissen und Schlichtungsverfahren nicht weiter: Oft nur auf einer Seite wird jeweils der Überblick über die Themen des Abkommens gegeben. Darauf werden „Bedenken“ erwähnt und dann auch gleich die Antwort der EU-Unterhändler dazu gegeben. Und ihre Antwort auf die Bedenken? Die EU werde sich nicht auf eine Verminderung von Sicherheitsstandards einlassen, heißt es da schlicht. Oder: Im Moment sehen wir in dieser Frage kein sensibles Problem. Oder: Dieser Punkt wird nicht Teil der Verhandlungen sein. Oder: TTIP werde keinen Effekt auf bestehende EU-Gesetze haben.
 Doch das ist nicht plausibel: Denn alles, was zwischen der EU und der US-Regierung für einen fließenden Handel ohne große Widerstände verhandelt werden konnte, ist längst in früheren Abkommen geregelt worden. Was bleibt, sind die strittigen Fragen – sie sollen in TTIP verhandelt werden.
 Angesichts der spärlichen Informationen über den Stand der Verhandlungen bleibt nur, die bestehenden Standards in Amerika und Europa zu vergleichen, um annähernd absehen zu können, was sich für die Europäer durch das Freihandelsabkommen ändern könnte. Denn Ziel des Abkommens ist es, Regeln und Standards anzugleichen, und es ist zu befürchten, dass diese Angleichung zu Lasten der teilweise höheren EU-Standards geht: „Bei solchen Verträgen sind noch nie die Standards erhöht worden. Es war immer ein Run nach unten“, erklärt Martin Häusling auf Anfrage der WLZFZ. Der Agrartechniker aus Oberurff bei Bad Zwesten gehört seit 2009 der Fraktion Grüne/ EFA im Europäischen Parlament an, ist agrarpolitischer Sprecher und setzt sich rund um TTIP für mehr Transparenz und politische Diskussion ein.
 Allein bei der Zulassung neuer chemischer Stoffe (siehe „Umkehr der Beweispflicht“) und in der Landwirtschaft sind die Standards in der Europäischen Union zum Teil deutlich höher als in Amerika. So ist es in den USA gängige Praxis, Nutztiere wie Rinder zur Masthilfe mit Wachstumshormonen zu behandeln. Außerdem wird dort Schlachtgeflügel mit Chlor desinfiziert. Beides ist in Deutschland verboten. Und schließlich sind laut US-Wirtschaftsmagazin „Forbes“ in den USA mehr als 90 Prozent der Mais-, Soja-, Baumwoll- und Zuckerrübenernte genmanipuliert.
 Zwar werden genmanipulierter Mais oder Soja als Futtermittel längst in die EU eingeführt, aber sie landen kaum direkt auf deutschen Tellern. Dann müssten die Hersteller auf den Verpackungen darauf hinweisen, dass sie genmanipulierte Inhaltsstoffe verwenden – die sind aber vor allem deutschen Verbrauchern kaum zu verkaufen.
 Diese Kennzeichnungspflicht ist der US-Regierung, die sich für ihre Landwirtschaftsprodukte einen großen Absatzmarkt in Europa erhofft, ein Dorn im Auge. Häusling erklärt: „Die Zurückhaltung der Verbraucher vor gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist nur durch fehlende Kennzeichnung zu zerstören. Darauf werden die Amerikaner bestehen – sonst werden sie ihre Produkte nicht los. Kennzeichnung – auch die Kennzeichnung regionaler Produkte – sehen die Amerikaner daher als Handelshemmnis und als einen Akt, die Produkte der USA zu diskreditieren – nicht als Verbraucherschutz.“

 Klagen und Verlierer
 Würde die EU nach Abschluss des Freihandelsvertrags dennoch eine Kennzeichnungspflicht auf Lebensmittel schaffen, die genmanipuliert sind, bestünde das Risiko, von den USA verklagt zu werden, spricht Häusling einen weiteren kritischen Teil des Abkommens an: den Investorenschutz (siehe Artikel unten). Für Häusling ist klar, dass die Chancen der europäischen Landwirtschaft, mit der großtechnischen US-Landwirtschaft zu konkurrieren, schlecht sind und die Verhandlungen zurück in den politischen Diskurs müssen. Es sei „ein Skandal, dass die Abgeordneten an der Diskussion nicht teilhaben dürfen“.
 Christdemokrat Fritz Schäfer fürchtet, „durch die Gentechnik werden wir ein Riesenproblem in unseren Dörfern bekommen zwischen Landwirten, die konventionell und biologisch anbauen. Es wird Ärger mit den Bienenzüchtern geben. Ich lehne das radikal ab. Für die Landwirte und Verbraucher bringt das Abkommen mehr Nachteile – wir sind nicht die Gewinn.

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