Grüne Europagruppe Grüne EFA

Quelle: https://www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-ernahrung/interview/mep-haeusling-zu-neonikotinoiden-die-kommission-muss-fuer-klarheit-sorgen/

Autorin: Lucia Dubuoa-Lorsch / EurActiv vom 8. Sept 2020

 

Frankreichs Regierung hat Mittel in Höhe von 30 Milliarden Euro für den „ökologischen Übergang“ versprochen. Gleichzeitig legten die zuständigen Minister Julien Denormandie und Barbara Pompili am vergangenen Donnerstag jedoch auch einen Gesetzentwurf vor, der Ausnahmen für das Verbot von Neonikotinoid-Insektiziden – häufig als „Bienenkiller“ bezeichnet – erlauben soll. Martin Häusling von den Grünen fordert diesbezüglich mehr Durchsetzungskraft der EU-Kommission.

Der deutsche Europaabgeordnete Martin Häusling ist agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im EU-Parlament sowie Mitglied des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Er sprach mit Lucie Duboua-Lorsch von EURACTIV Frankreich. 

Frankreich will im Zuckerrüben-Anbau künftig wieder (temporär) Neonikotinoide zulassen, nachdem diese 2018 verboten worden waren. Macht Ihnen das Sorgen?

Ja, das macht mir Sorgen. Und es hat mich grundlegend überrascht, denn eigentlich sollten die Ausnahmen minimal sein. Stattdessen genehmigen EU-Staaten zunehmend Ausnahmen,  gerade für Zuckerrüben. Das ist auch in Polen, Österreich und nun eben in Frankreich der Fall.

Und das erhöht natürlich den Druck auf die Länder, die Ausnahmen nicht genehmigen: Jetzt werden sich die deutsche Rübenanbauer fragen: Warum gibt es für uns keine Ausnahmen?

Insofern fürchte ich, dass das Verbot immer stärker ausgehebelt wird. Das ist kein gutes Zeichen. Es hat auch eine große Signalwirkung nach außen, für Importeure. Wenn wir immer mehr Pestizide wieder genehmigen, die wir vorher verboten haben, werden andere Länder wie Brasilien davon ausgehen, dass die europäische Pestizidpolitik gar nicht so restriktiv ist, wie kommuniziert wurde. Es ist also auch ein schlechtes Zeichen außerhalb der Europäischen Union.

Wenn andere EU-Länder bereits von Ausnahmeregelungen profitieren, stellt sich Frankreich dann nicht im Grunde genommen nur angemessen auf den Wettbewerb ein?

Die Gründe für die Wiederzulassung von Neonikotinoiden sind rein wirtschaftlicher Natur. Aber dies ist weder eine Rechtfertigung noch eine Lösung. Wenn die Ausnahmeregelung ausläuft [gemäß Artikel 53 der EU-Verordnung kann ein Mitgliedstaat die Verwendung von Neonikotinoiden im Rahmen von Ausnahmeregelungen von bis zu 120 Tagen erlauben], werden die Bauer ja noch immer vor dem gleichen Problem stehen.

Es ist wichtig, dass diese Ausnahmeregelungen de facto Ausnahmen bleiben und die Mitgliedstaaten daran erinnert werden, dass wirtschaftliche Argumente nicht ausreichend sind, um sie zu gewähren. Weil für die Zuckerrübenanbauern die Preise nicht ausreichen, kann man nicht einfach das Verbot aufheben. Denn dann kommt die nächste Branche und sagt: Uns geht es auch schlecht, wir wollen auch dieses oder jenes Pestizid genehmigt bekommen.

Tatsächlich hat nach der Ankündigung der französischen Regierung Anfang August jetzt auch die Maisindustrie die erneute Genehmigung der Verwendung von Neonikotinoiden gefordert… Allerdings muss man auch festhalten: Auf europäischer Ebene sind drei Arten von Neonikotinoiden verboten worden; das französische Biodiversitätsgesetz von 2016 verbietet hingegen fünf. Steht Frankreich wirklich so schlecht da? 

Nein, sicherlich nicht. Deswegen waren viele ja auch so überrascht, dass es gerade Frankreich war, das diese Entscheidung getroffen hat. Frankreich war geradezu vorbildhaft beim Verbot aller Neonikotinoide; die französische Regelung war eine der strengsten in Europa.

Diese Entscheidung ist um so überraschender, als sie von einem ehemaligen grünen Europaabgeordneten getroffen wurde, der derzeit das französische Umweltministerium leitet.

Bei anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wären Sie weniger überrascht gewesen?

Ich will jetzt hier nicht diskriminieren oder mit dem Finger auf einzelne zeigen, aber der Umgang mit Pestiziden wird in osteuropäischen Ländern nicht so stark problematisiert. In Frankreich, Deutschland und Österreich gibt es schon lange ein relativ hohes Maß an Umweltbewusstsein. Daher erwartet man gemeinhin, dass diese Länder diesbezüglich auch konsequenter handeln. Zumindest erwartete man das bisher…

Die französische Regierung verstößt allerdings gegen keine Regeln. Sie handelt entsprechend Artikel 53 der EU-Verordnung 1107/2009: Demnach dürfen EU-Mitgliedstaaten eine „begrenzte und kontrollierte Verwendung“ von gewissen Mitteln zulassen, „sofern sich eine solche Maßnahme angesichts einer anders nicht abzuwehrenden Gefahr als notwendig erweist“.

Das stimmt. Aber: Damit ein Land eine Ausnahmegenehmigung erhalten kann, ist es verpflichtet, zunächst die Europäische Kommission zu informieren. Wenn diese Ausnahmeregelung dauerhaft angewendet werden soll, also wenn sie in den folgenden Monaten und Jahren erneut gefordert wird, dann ist es erneut an der Kommission, die Zustimmung zu geben – und natürlich kann sie diese auch verweigern.

Unser Umweltkommissar, Virginijus Sinkevičius, und unsere Gesundheitskommissarin, Stella Kyriakides, haben darauf hingewiesen, dass derartige Ausnahmeregelungen in Zukunft nicht mehr so einfach akzeptiert werden.

Sie selbst haben den Vizepräsidenten der Kommission, Frans Timmermans, schriftlich aufgefordert, sich klar und deutlich zu positionieren „und Frankreich mit dieser Ausnahmeregelung nicht davonkommen zu lassen“.

Wir haben tatsächlich Briefe an die beiden besagten Kommissionsmitglieder und einen Brief an Herrn Timmermans geschrieben, in denen wir deutlich gemacht haben, dass dies nicht mehr hinnehmbar ist. Auf europäischer Ebene wurde ein Verbot beschlossen, und es ist an der Zeit, dass es auch konsequent umgesetzt und eingehalten wird.

Wir sind auf die Antwort der Kommission gespannt. Es ist nun an ihr, zu handeln.