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Agrarausschuss stimmt Ausweitung zu; Federführender Ausschuss im EU-Parlament votiert für Verschärfung des Richtlinienvorschlags gegen „unfaire Handelspraktiken“
Lebensmittel Zeitung Bender, Hanno

Straßburg. Nach dem Binnenmarktausschuss will auch der Agrarausschuss Großunternehmen in den Schutz vor „unfairen Handelspraktiken“ einbeziehen. Der EU-Rat votiert dagegen für den ursprünglichen Richtlinienentwurf von Agrarkommissar Phil Hogan.
Seit Wochenanfang stehen die Positionen für die Trilog-Verhandlungen zur EU-Richtlinie gegen „unfaire Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette“ (UTP) fest. Am späten Montagabend stimmte der Agrarausschuss im EU-Parlament (EP) über die Änderungsanträge der Abgeordneten ab. Und auch die EU-Mitgliedstaaten einigten sich am Montag auf die Verhandlungsposition des EU-Rats zu den nun anstehenden Trilog-Verhandlungen mit Parlament und Kommission.
Ende Oktober, nachdem das Parlament im Plenum das Votum der Ausschüsse auch formal bestätigt hat, will der EU-Rat unter dem österreichischen Vorsitz die Gespräche beginnen und bis zum Jahresende zum Abschluss führen. Die UTP-Richtlinie soll noch vor der Europawahl im Mai 2019 finalisiert werden, so das erklärte Ziel der österreichischen Ratspräsidentschaft.
Die Position des Rates baut auf dem Richtlinien-Vorschlag von Agrarkommissar Phil Hogan auf, wie das österreichische Landwirtschaftsministerium mitteilt. Der Hogan-Entwurf will europaweite Mindeststandards zum Schutz gegen unlautere Geschäftspraktiken schaffen – etwa verspätete Zahlungen bei „verderblichen Waren“, kurzfristige Stornierungen von Aufträgen oder einseitige und rückwirkende Vertragsänderungen verbieten.
Den EU-Parlamentariern gehen die Vorschläge von Hogan dagegen nicht weit genug. Wie bereits der Binnenmarktausschuss in der vergangenen Woche (lz 39-18), plädiert auch der federführende Agrarausschuss im EP für die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie. Statt nur kleine und mittlere Unternehmen zu adressieren, sollen auch Großunternehmen in den Schutzbereich einbezogen werden.
Die Handelsverbände kritisieren die Ausweitung scharf. „Die Verhandlungsmacht großer Lebensmittelkonzerne wird gesetzlich gefördert“, meint der HDE. Aber auch innerhalb des EU-Parlaments gibt es kritische Stimmen: „Wir sind über das Ziel hinausgeschossen“, sagt der grüne Europa-Abgeordnete Martin Häusling zur LZ. „Der ursprüngliche Entwurf sollte die Landwirte vor den Konzernen schützen. Nun schützen wir Konzerne vor Konzernen“, so Häusling, der selbst als Bio-Landwirt tätig ist. „Jetzt sollen Coca-Cola und Nestlé gegen Edeka und Rewe klagen können, das war nicht das Ziel, für das wir angetreten sind.“
Selbst die Anträge der CSU-Gruppe um den Abgeordneten Albert Deß wurden vom Agrarausschuss angenommen (lz 38-18). Zusammenschlüsse von Groß- und Einzelhändlern wie Genossenschaften geraten damit in Gefahr, warnt der HDE. Auch dürften Händler keine Vereinbarungen zu Tier- und Umweltschutzstandards mehr vereinbaren, die über das gesetzliche Niveau hinausgehen. „Ein unsinniger Vorschlag“, so der EP-Abgeordnete Häusling. Schließlich sei der Handel hier doch oftmals der Vorreiter und der Gesetzgeber hinke hinterher. be/lz 40-18

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