Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Verschiebung der Verordnung für Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Heute hat die Europäische Kommission eine Verschiebung des Inkrafttretens der Verordnung für Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um 12 Monate bekanntgegeben. Martin Häusling, Grüne/EFA, Mitglied im Agrar- und Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments kommentiert:
„Der vorgeschlagene befristete Aufschub des Inkrafttretens der EUDR ist angesichts der bis heute fehlenden Unterlagen zur bürokratiearmen Umsetzung eine vernünftige Entscheidung zugunsten der Akteure entlang der betroffenen Lieferketten. Wichtig ist dabei, dass sich inhaltlich am bisherigen Verordnungstext nichts ändert, die Verordnung also auf keinen Fall aufgeschnürt wird.
Bis heute liegen die dringend benötigten Guidance-Dokumente nicht vor; die Sorgen der Unternehmen, insbesondere der Land- und Forstwirtschaft sind daher verständlich. Denn die unklaren Bedingungen beim vorgesehenen Inkrafttreten zum Jahresende 2024 hätten deren Marktstellung gefährdet. Die Verschiebung muss nun dringend genutzt werden, um alle Akteure für die zielsichere Umsetzung startklar zu machen. Denn an den Zielen der EUDR und der Notwendigkeit ihrer zügigen Umsetzung gibt es keinen Zweifel. Die weltweite Entwaldung und Waldschädigung sind wichtige Treiber für den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt – die beiden größten Umweltherausforderungen unserer Zeit.“
Hintergrund:
Die EU-Kommission hat heute zusätzliche Leitfäden veröffentlicht, um globale Interessengruppen, Mitgliedstaaten und Drittländer bei ihren Vorbereitungen auf die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung zu unterstützen. Angesichts der Rückmeldungen internationaler Partner zum Stand ihrer Vorbereitungen schlägt die Kommission außerdem vor, den betroffenen Parteien mehr Zeit für die Vorbereitung einzuräumen. Wenn das Europäische Parlament und der Rat zustimmen, würde die Verordnung am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft treten, statt wie bisher beabsichtigt zum Jahresende.
Mehr Informationen:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_5009