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Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat heute über einen Entschließungsantrag zur Wasserregulierung abgestimmt. Im Fokus steht dabei die Wasserrahmenrichtlinie. Spannende Frage war u.a. ob die Parlamentarier die Einschätzung der Europäischen Kommission teilen, dass die Wasserrahmenrichtlinie zweckdienlich ist. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umweltausschuss, hat die Position des Umweltausschusses als verantwortlicher Grüner mitvorbereitet:

„Die Wasserrahmenrichtlinie ist fit for purpose. Wer anderes behauptet, versucht Zeit zu schinden und von den eigentlichen Problemen abzulenken. Die EU-Vorgaben zum Schutz unserer Gewässer sind fundiert und angemessen. Woran es hakt, ist ihre Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Hier fordern wir in unserer heute abgestimmten Resolution dringend auf, zu verbessern und zu beschleunigen. Noch immer ist die Hälfte der Wasserkörper der EU in keinem guten Zustand. Das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, bis 2027 einen guten ökologischen und chemischen Zustand unserer Gewässer und des Grundwassers erreicht zu haben, erscheint von Jahr zu Jahr utopischer.
Gewässerschutz im großen Stil wird sich nur erreichen lassen, wenn wir strukturiert und ressortübergreifend vorgehen. Eine weitere Harmonisierung der Wasserrahmenrichtlinie mit beispielsweise der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Trinkwasserrichtlinie, der Nitratrichtlinie, der Pflanzenschutzverordnung und REACH muss dringend angegangen werden. Auch finanziell muss nachgelegt werden um bessere Maßnahmen zum Wasserschutz ergreifen zu können.
Knackpunkt bei unseren interfraktionellen Verhandlungen im Umweltausschuss war auch die Nutzung von Wasserkraft. Heute sprach sich die Mehrheit der Mitglieder des Umweltausschusses für einen Kompromiss aus, nach dem die EU nur umweltfreundliche Wasserkraftwerke unterstützen soll. Diese Formulierung lässt noch viel Spielraum offen. Die Plenarabstimmung im Dezember wird hier möglicherweise nachlegen.“

Weitere Informationen:
Link zur heute abgestimmten Arbeitsversion (finale Version mit Änderungsanträgen demnächst verfügbar): https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/ENVI/RE/2020/11-30/1205532DE.pdf

 

 

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