Grüne Europagruppe Grüne EFA

Brüssel, 24. Juli 2019

Nach einem Gespräch mit der EU-Kommission zu den von Deutschland nachgebesserten Maßnahmen zur Nitratrichtlinie kommentiert Martin Häusling, Agrarsprecher Greens/EFA im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss:

„Jetzt reißt der EU-Kommission endgültig der Geduldsfaden! Bessert Deutschland nicht umgehend innerhalb von 8 Wochen nach, inklusive Gesetzentwurf, meldet die Kommission an den EUGH die Nichterfüllung*. Die Kommission hält die Nachbesserung für wissenschaftlich nicht ausreichend begründet, außerdem liegt immer noch kein Gesetzentwurf vor.

Das hätte man wissen können. Schon seit vielen Jahren verschleppt Deutschland eine Dünge-Gesetzgebung, die die Anforderungen der Nitrat- sowie die der Wasserrahmenrichtlinie erfüllt. Seit Jahren werden Warnungen und Gutachten von Wissenschaftler*innen und Wasserverbänden in den Wind geschlagen. Die letzte Reform der Düngeverordnung im Jahre 2017 wurde gleich nach ihrer Verabschiedung von wissenschaftlicher Seite zerrissen. Es war klar, dass sie nicht ausreichen würde.

Der Deutsche Bauernverband hat die Probleme jahrelang kleingeredet und tut es noch. Und obwohl aus den Berichten mit Daten zur Wasserqualität ganz klar hervorgeht, dass Deutschland die Lage nicht im Griff hat, windet sich das Agrarministerium und traut sich einfach nicht, Problem-Betriebe und –Regionen ausreichend streng zu regulieren.

Geschlossene Trinkwasserbrunnen, ein immer höherer Aufwand bei der Trinkwasseraufbereitung sowie die Überdüngung der Nordsee zeigen ganz klar eine verfehlte Politik. Sie führt darüber hinaus zu einer erschreckenden Abnahme der Artenvielfalt in den Agrarlandschaften. Besonders schlechte Wasserqualitäten zeigen die viehreichen Regionen Deutschlands, wie Vechta-Cloppenburg, sowie Regionen mit den Intensivkulturen Gemüse- und Weinbau.

Wir brauchen dringend eine Obergrenze für den Tierbestand in den Intensivtierhaltungsregionen, die vor einem massiven Düngeentsorgungsproblem stehen und eine Einschränkung des Einsatzes von Mineraldünger. Nachbarländer, die mit Deutschland im Wettbewerb stehen, haben entsprechende Maßnahmen umgesetzt und klagen verständlicherweise über Wettbewerbsverzerrungen.“

 

* Die Kommission wird ihre Entscheidung morgen verkünden. Das bedeutet, Deutschland erhält zunächst ein Schreiben, in dem die Entscheidung angekündigt wird. Signalisiert Deutschland nicht binnen 8 Wochen konkrete Verbesserungsvorschläge, wird erneut Klage beim EUGH eingereicht.