Grüne Europagruppe Grüne EFA

Am heutigen Dienstag treffen sich die europäischen Agrarminister in Brüssel. Auf der Tagesordnung versteckt sich unter dem Punkt ‚Sonstiges‘[i] auch ein von den Niederländern eingebrachter Punkt zu ‚weiteres Vorgehen im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs zum rechtlichen Status von Pflanzen infolge einiger der neuesten Pflanzenzuchtverfahren‘. Absicht der Niederländer ist zweifelsohne, die Gentechnik-Regeln für die neuen Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/CAS aufzuweichen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss im Europäischen Parlament, kommentiert:

„Auch neue Gentechnikverfahren wie CRISPR/CAS fallen unter die Gentechnik-Gesetzgebung, so hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juli entschieden. Zu Recht. Zu wenig wissen wir bislang über die Auswirkungen der Techniken in Zielorganismus und Ökosystemen. Nur das Vorsorgeprinzip, wie in der Gentechnik-Gesetzgebung geregelt, kann hier sicherstellen, dass wir nicht unwiderruflichen Schaden anrichten.
Es ist kein Geheimnis, dass das EuGH-Urteil von Gentechnik- und Chemie-Industrie sowie den konventionellen Bauernverbänden[1] mit großer Enttäuschung aufgenommen wurde. Allzu gerne

nur möchten diese Gentechnikverfahren wie CRISPR/CAS von der existierenden Gesetzgebung ausgenommen sehen. Denn nur dann wäre es ihnen möglich, ihre gentechnisch-veränderten Produkte ohne Risikoprüfung, Genehmigung, Kennzeichnung und Nachverfolgbarkeit auf den europäischen Markt zu bringen.
Der Lobbydruck, die neuen Gentechnikverfahren von der Gentechnik-Gesetzgebung auszunehmen, wird immer stärker. Erst kürzlich bezog der scheidende EU-Gesundheitsminister Andriukaitis, öffentlich Stellung zum Thema. Er bezeichnete die Kritiker der neuen Gentechnikverfahren als manipuliert und sprach sich für eine Entstigmatisierung der Neuen Gentechnik aus[2].
Auch die deutsche Landwirtschafsministerin Klöckner ist als Befürworterin der unkomplizierten Anwendung der neuen Züchtungstechniken bekannt. Wenn sie heute mit ihren Kollegen aus ganz Europa zusammentrifft, sollte sie sich aber bewusst sein, dass sie kein Mandat dafür hat, sich im Ministerrat für eine Aufweichung der Gentechnik-Regeln einzusetzen.
Das Urteil des EuGHs schafft Klarheit und es gäbe bei weitem Wichtigeres, für die Mitgliedsstaaten wie beispielsweise die Stärkung der Umwelt- und Klimamaßnahmen bei der Novellierung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Hier fehlt der es den Ländern aber entschieden am Willen, die dringend notwendigen Verbesserungen verbindlich festzulegen.“

________________________________________
[1]Siehe beispielsweise die Position des Deutschen Bauernverbandes, der die Anwendung der neuen Züchtungstechniken unkompliziert ermöglichen möchte: Seite 8 auf https://www.lbv-bw.de/artikel.dll/719550_NjExODM4NQ.PDF?UID=8BEA7E8186C51272B2FA8B27E3A5FED2C7AEE331160F09

[2] Siehe Artikel auf Euractive https://www.euractiv.com/section/agriculture-food/news/andriukaitis-new-plant-breeding-techniques-need-new-regulatory-framework/ und PM von Martin Häusling dazu https://martin-haeusling.eu/presse-medien/pressemitteilungen/2275-eu-kommissar-andriukaitis-als-gesundheitskommissar-nicht-mehr-tragbar.html

I https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/agrifish/2019/05/14/


https://martin-haeusling.eu/themen/agro-gentechnik/2167-gentechnikrecht-die-truppen-sammeln-sich-zum-angriff.html
https://martin-haeusling.eu/presse-medien/pressemitteilungen/2140-neue-gentechnik-verfahren-durch-gesetzesaenderung-zulassen.html

Schlagwörter: