Grüne Europagruppe Grüne EFA

Die EU-Kommission muss die ausufernde, skandalöse Praxis einzelner Mitgliedsstaaten unterbinden, die immer wieder verbotenen, für Insekten und andere Lebewesen gefährlichen Neonikotinoide über Notfallzulassungen zu genehmigen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss, kommentiert einen entsprechenden Appell der EU-Abgeordneten, den er als zuständiger grüner Verhandlungsführer mitgestaltet hat1:

„Obwohl die drei wesentlichen Neonikotinoide teilweise bereits seit 2013 und seit knapp einem Jahr auch komplett im Freiland verboten sind, unterlaufen etliche Mitgliedsstaaten diese klare Vorgabe. Allen voran zögerten Länder wie Rumänien, Finnland, Estland und Bulgarien nicht, Ausnahmen für Neonikotinoide in Mais, Raps oder Sonnenblumen für eine Frist von 120 Tagen zu erteilen, obwohl die Anwendungen bereits dem Teilverbot von 2013 unterlagen. Auch aus Großbritannien und in einem Fall auch aus Deutschland sind solche Zulassungen bekannt.
Obwohl diese unredliche Praxis von der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA in vielen Fällen als falsch und überflüssig bewertet worden war, lassen die Staaten von den Notfallzulassungen nicht ab. In Belgien, Polen, Ungarn und Tschechien sind sie von Mitte Februar 2019 bis Mitte Juni 2019 wieder erlaubt, etwa bei Rüben. In Österreich soll in Kürze eine entsprechende Zulassung für das Frühjahr in Kraft treten.
Ich fordere die Länder auf, die Notfallzulassungen bei Neonikotinoiden unverzüglich zu beenden. Diese Wirkstoffe sind in einem hohen Maß giftig auch für nützliche Insekten. Sie schädigen das Vogelleben, reduzieren die Artenvielfalt, und sie haben eine hohe Lebensdauer. Im Honig bleiben sie 40 Monate stabil. Deshalb wurden die Verbote verhängt.
Sie zu unterlaufen, bedeutet, die gut begründete EU-Gesetzgebung auszuhöhlen. Bleibt es bei dieser Praxis, müssen wir das EU-Recht ändern, um die Mitgliedsstaaten zu konformen Verhalten zu zwingen.“

 

Hintergrund:
(1) Es handelt sich dabei um die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2019 zur nachhaltige Verwendung von Pestiziden: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-2019-0082+0+DOC+PDF+V0//DE , siehe Schlußfolgerung 70: (das Europäische Parlament) fordert die Kommission auf, entschlossen gegen Mitgliedstaaten vorzugehen, die Ausnahmeregelungen zu verbotenen Pestiziden mit Neonikotinoiden systematisch missbräuchlich nutzen;