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Deutschland ist Schlusslicht beim Gewässerschutz, was uns alle teuer zu stehen kommt

Den Beschluss des obersten EU-Gerichtes zur Gewässerverschmutzung mit Nitrat kommentiert Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments:

„Das Urteil ist klar und unmissverständlich: Das Landwirtschaftsresort hat die drängenden Probleme der übermäßigen Ausbringung von Gülle und Kunstdünger jahrelang ausgeblendet. Angedrohte Strafzahlungen in sechsstelliger Höhe scheinen als Druckmittel nicht auszureichen, um Deutschland zum Handeln zu bewegen. Aufgrund einer verfehlten Politik, sind bedrohliche Nitratkonzentrationen im Oberflächen- und Grundwasser zu verzeichnen. Ich bin empört darüber, dass die Bundesregierung ihrer Verantwortung nicht gerecht wird und zusieht, wie die Gesundheit gefährdet wird. Wasserverbände machen schon seit Langem wiederholt darauf aufmerksam, dass ein "Weiter-So" die Verbraucherinnen und Verbraucher teuer zu stehen kommt, wenn Denitrifikationsanlagen zur Trinkwasseraufbereitung zum Einsatz kommen müssen.
Zwar wurde das Düngerecht reformiert, diese Reform wird Deutschland aber auch nicht von seiner Schuld freisprechen. Erst diese Woche attestierte Prof. Taube, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik des BMEL, dass die seit 2018 gültigen Verschärfungen nicht ausreichen, um unser Wasser ausreichend vor Einträgen zu schützen. Im Gegenteil, zu viele Ausnahmeklauseln, wie beispielsweise bei Düngeobergrenzen, ermöglichen einen laxen Umgang bei der Ausbringung von Dünger. Das dürfte der Europäischen Kommission nicht sonderlich gefallen, die ja Deutschland damals verklagt hat.
Die neue Landwirtschaftsministerin muss jetzt sofort nachbessern und endlich eine vernünftige gesetzliche Grundlage für den Schutz der Gewässer und der Umwelt schaffen.“
 
Hintergrund
Schon seit Langem hätte Deutschland das "Dünge-Paket" reformieren müssen. Dies geschah aber erst vor einem Jahr mit Wirkung zum 01.01.2018.
Deutschland wurde bereits im Herbst 2016 wegen fehlenden Bemühungen beim Grundwasserschutz von der Europäischen Kommission vor dem EuGH verklagt. Hauptvorwurf war die in vielen Regionen Deutschlands steigende Nitratbelastung des Grundwassers und die fehlende Nachbesserung der gesetzlichen Grundlagen im Jahr 2012 gemäß den Anforderungen der europäischen Nitrat-Richtlinie.
Messungen ergaben, dass im Durchschnitt 28 Prozent der Messstationen im Zeitraum 2012 bis 2015 den Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Wasser überschritten. Nur Malta hat diesen Wert im gleichen Zeitraum überschritten.

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