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Am Donnerstag wird der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über eine Gesetzesvorlage zur Regelung der Chemikalie Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelkontaktmaterialien abstimmen. Martin Häusling, Mitglied des Umweltausschusses, der den Einspruch gegen die Gesetzesvorlage initiiert hat, kommentiert:

„Bisphenol A muss aus Lebensmittelverpackungen draußen bleiben. Nur dann kann sichergestellt werden, dass die Chemikalie nicht von der Verpackung in das Lebensmittel und von diesem in unseren Körper übergeht. Selbst kleinste Mengen des Stoffes können in unser empfindliches Hormonsystem eingreifen und dort zu dauerhaften Veränderungen führen.
Bisphenol A ist nicht unverzichtbar - in Frankreich zum Beispiel ist Bisphenol A seit 2015 komplett verboten in Lebensmittelkontaktmaterialien. Warum sollten wir uns also dem Gesundheitsrisiko aussetzen, wenn es auch anders geht?
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat am Donnerstag die Chance, einen bedeutenden Schritt für die Gesundheit der europäischen Bürger zu machen. Ich hoffe, die Parlamentarier sind sich der Tragweite ihrer Entscheidung bewusst und stimmen gegen die Gesetzesvorlage.“


Weitere Informationen finden Sie in meinem Briefing dazu.

Hintergrund:
Ein aktueller Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission sieht vor, die momentanen Migrationsgrenzwerte für Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien zu senken: von 0.6 mg auf 0.05mg/kg Lebensmittel. Martin Häusling und Abgeordnete anderer politischer Fraktionen haben dagegen Einspruch erhoben: sie sprechen sich dafür aus, BPA komplett aus Lebensmittelkontaktmaterialien zu verbannen.
Die Chemikalie Bisphenol A (BPA) wird in der Lebensmittelindustrie für die Innenbeschichtung von Konservendosen und Deckeldichtungen sowie für Plastikverpackungen verwendet.
BPA wurde kürzlich von der ECHA als endokriner Disruptor (wirkt also auf das Hormonsystem) und als ‚besonders besorgniserregender Stoff‘ klassifiziert. Allerlei gesundheitliche Auswirkungen werden mit BPA in Verbindung gebracht (Unfruchtbarkeit, hormonell bedingte Krebsarten wie Hoden-, Brust-, Prostatakrebs, Herz-Kreislauferkrankungen, Lern- und Verhaltensstörungen bei Kindern...).
Dabei macht nicht die Dosis das Gift wie bei gewöhnlichen Giften, sondern das Zeitfenster der Exposition ist entscheidend. Besonders gefährdet sind die schwangere Frauen, Babies, Kleinkinder und Teenager. Die Migrationsgrenzwerte abzusenken, wie die Kommission es in ihrem Verordnungs-Vorschlag tut, bringt also gar nichts, auch weil es zu ‚Cocktail-Effekten‘ kommen kann, d.h. chemische Reaktionen im Körper, die eintreten, wenn verschiedene Chemikalien aufeinander treffen.

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