Grüne Europagruppe Grüne EFA

Tierhaltung und Tierschutz

13.10.2021

Von wegen rückläufig: Antibiotikaverbrauch in der Tierhaltung nimmt zu

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gestern Zahlen veröffentlicht, die die Abgabemengen von Antibiotika in der Tiermedizin für das Jahr 2020 wiedergeben. Die Zahlen belegen, dass es im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 4,6 Prozent gab. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss, kommentiert:

„Das ist das Gegenteil von dem, was wir erreichen müssen. Und das Gegenteil dessen, was Vertreter der Veterinärmedizin behaupten. Die Auswertung der Abgabemengen von Pharma-Unternehmen und Großhändlern an Tierärztinnen und Tierärzte in Deutschland zeigt für die meisten Antibiotika eine Zunahme. Pikante Zusatzinformation: die Anzahl der Nutztiere hingegen ist rückläufig.

Besonders bedenklich ist, dass auch die Abgabe von Fluorchinolonen zugenommen hat. Diese Antibiotikagruppe ist in der Humanmedizin sehr wichtig, eine Resistenzentwicklung muss auf jeden Fall vermieden werden, um die Wirksamkeit des Antibiotikums zu erhalten. Das ist schwierig, wenn sie großflächig eingesetzt werden.

In den letzten Monaten haben wir eine intensive inhaltliche Auseinandersetzung um die zukünftige Regelung der besonders wichtigen Reserveantibiotika geführt. Knackpunkt war, welche Antibiotika zukünftig der Behandlung von Menschen vorbehalten bleiben sollen – und im Umkehrschluss welche für Tiere, insbesondere in der Gruppenbehandlung der Mast, gesperrt bleiben sollen. In Zeiten zunehmender Resistenzentwicklungen ein hoch-wichtiges Thema. Der Widerstand von Seiten des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte war enorm – nicht überraschend, wenn man sieht wie sehr die Tiermast auf die Antibiotika baut.

Ein Weiter-so darf es nicht geben. Statt weiterhin Antibiotika in der Tiermast einzusetzen, müssen unsere Tierhaltungssysteme generalüberholt werden. Klasse statt Masse ist das Stichwort: bessere Haltungsbedingungen, sorgfältige Rassenauswahl, gute Betreuungsschlüssel. Tierhaltung mit weniger Antibiotikaeinsatz ist absolut machbar.

Die bisherige Datenerfassung lässt es nicht zu, die genaue Verwendung der Antibiotika per Tierart oder Einsatzort aufzuschlüsseln. Das wird mit der neuen EU-Tierarzneimittelverordnung in den nächsten Jahren besser werden. Es steht aber stark zu vermuten, dass die Antibiotika vor allem in der Tiermast eingesetzt werden und nicht etwa bei Haustieren. Die vom BVL veröffentlichte Abbildung zu den Antibiotika-Abgabemengen zeigt deutlich einen Hotspot im Westen Deutschlands, besonders in der Region Vechta-Cloppenburg, bekanntlich ein Eldorado der Massentierhaltung.

Die vom BVL veröffentlichten Zahlen sind ein Weckruf: Antibiotika in der Tierhaltung müssen eingeschränkt werden. Insbesondere die für den Menschen lebensrettenden Reserveantibiotika müssen in der Massentierhaltung verboten werden.“

Weitere Informationen mit vielen Links finden sich auf meiner FAQ-Seite: https://martin-haeusling.eu/themen/tierhaltung-und-tierschutz/2763-faq-zu-antibiotika-einwand.html

Reserveantibiotika: Antwort auf Kommissarin Kyriakides im EU-Agrarausschuss am 09.09.21

16.09.2021

Reserveantibiotika: Böses Erwachen befürchtet

Die Mehrheit des Europäischen Parlaments votierte bei der Abstimmung über die künftigen Kriterien zur Verwendung von Reserveantibiotika für einen gefährlichen Kompromiss auf Kosten von menschlicher Gesundheit und zugunsten einer unbelehrbaren Agrarlobby, in dem es den ausgleichenden Gegenvorschlag der Grünen ablehnte. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments kommentiert:

„Wenn das mal nicht ins Auge geht. Mit seinem Votum hat das Europäische Parlament der EU-Kommission grünes Licht gegeben für die Erarbeitung der Liste derjenigen Antibiotika, die ab Januar 2022 als Reserveantibiotika allein der Behandlung von Menschen vorbehalten sein werden. Alle Stoffe, die auf dieser Liste landen, sind dann radikal für alle Tiere, egal welcher Spezies und welcher Haltungsform, gesperrt.
Dieser Ansatz kann nicht allen gerecht werden - Tiere oder Menschen, eine Seite wird auf der Strecke bleiben:
Kommen nur wenige Antibiotika zur Liste der Reserveantibiotika, dann droht die weitere Verwendung in Mastbetrieben und damit auch eine weiter fortschreitende Resistenzentwicklung.

Werden hingegen viele Antibiotika als Reserveantibiotika für den Menschen reserviert, so werden viele Tierärzte umdenken und so mancher Haustierhalter möglicherweise den Verlust seines Tieres beklagen müssen.
Der Vorschlag der Grünen sah einen guten Kompromiss zwischen Human- und Veterinärmedizin vor. Er hätte strenge Kriterien für die Bestimmung der Reserveantibiotika angelegt, den Einsatz dieser Reserveantibiotika in der Gruppenbehandlung von Tieren untersagt und gleichzeitig die Behandlung einzelner Tiere, wie Haustiere, ermöglicht.

Dass sich nun eine Mehrheit der EU-Parlamentarier für den Kommissionsvorschlag ausgesprochen hat - trotz der zahlreichen Unterstützerbekundungen von Ärzteschaft und Umweltverbänden für den Gegenvorschlag - führe ich vor allem auf die großangelegte Lobbykampagne des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) zurück. In einer beispiellosen Kampagne instrumentalisierte die Organisation Haustierbesitzer für ihre Zwecke, operierte mit falschen Behauptungen, und zwar basierend auf Spekulationen über die künftige Ausgestaltung der Reserveliste.

Es erstaunt nicht, dass sich der bpt Seite an Seite mit der altbekannten Agrarlobby aus Bauernverband, Copa Cogeca und Konservativen ins Zeug gelegt hat. Aber es schmerzt - jetzt einige mit dem Thema vertrauten Menschen, zukünftig aber viele Tiere und Menschen.“

14.09.2021

Antibiotika-Verwendung bei Tieren: Morgen kritische Abstimmung im Europäischen Parlament

Die Emotionen in der Bevölkerung kochen hoch wie selten bei einer Abstimmung im Europäischen Parlament. Angeheizt durch eine großangelegte, jedoch in die Irre führende Lobbykampagne des Bundesverbands praktizierender Tierärzte (bpt) bangen vor allem Besitzer von Haustieren um die zukünftige medizinische Versorgung ihrer Lieblinge. Nun hat der bpt sich kurz vor der Abstimmung am morgigen Mittwoch nochmal öffentlich in die Diskussion eingebracht. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments und der Urheber des vom bpt so heftig kritisierten Vorschlages, kommentiert:

„Die Lobby-Kampagne trägt Früchte, denn die Sorge um ihre tierischen Schützlinge hat in Deutschland allein über 600 000 Menschen dazu gebracht, ihre Unterschrift für ein angeblich besseres gesetzliches Vorhaben zu leisten. Doch die Kampagne arbeitet auf Grundlage irreführender Argumente und leitet die Haustierfreunde aufs falsche Gleis. Der Schaden kann immens sein, und am Ende stehen dann möglicherweise die im Regen, die meinten, für das Gute zu handeln.

Bei der Abstimmung im Europäischen Parlament morgen geht es im Wesentlichen darum, welche Kriterien angelegt werden sollen bei der Sortierung von Antibiotika in ‚simple Antibiotika‘ und ‚Reserveantibiotika‘. Reserveantibiotika sind diejenigen, die als einzige Antibiotika und Arzneimittel überhaupt noch helfen können bei einer bakteriellen Infektion, wenn alle anderen Wirkstoffe nicht mehr wirken aufgrund von Antibiotikaresistenzen, und die für die Anwendung in der Humanmedizin reserviert werden sollen.

Schon jetzt sterben jedes Jahr in der EU 33 000 Menschen, weil bei ihnen kein Antibiotikum mehr anschlägt. Je mehr Antibiotika eingesetzt werden, desto wahrscheinlicher und schneller die Resistenzentwicklung. Es ist daher absolut richtig, dass auch die Europäische Kommission strenge Regeln anwenden will beim Einsatz von Antibiotika in Human- und Veterinärmedizin.

Anlass für die Lobbyschlacht war der Vorschlag der Europäischen Kommission über diese Kriterien im Frühsommer. Dem Europäischen Parlament obliegt es bei einem solchen Vorschlag (in Form eines delegierten Rechtsaktes), seine stille Zustimmung zu erteilen oder aber Einspruch einzulegen. Der Kommissionsvorschlag war aber nicht hinnehmbar, da er auf einem Konflikt zwischen den Interessen der Humanmedizin und der Tiermedizin beruht. Alles was für den Menschen reserviert wird, soll kategorisch für Tiere ausgeschlossen werden. Das ist kontraproduktiv für die Humanmedizin, da so ein erheblicher Druck von der Veterinärseite gegen jegliche Listung zu befürchten ist. Andererseits ist es unverhältnismäßig, was die Tiermedizin betrifft, weil damit auch die Behandlung einzelner Tiere mit solchen Antibiotika ausgeschlossen wird.

Wir haben versucht, eine Brücke zu bauen: Anwendung der einschlägigen WHO-Kriterien zur Listung der Reserveantibiotika, im Gegenzug eine Ausnahme für die Einzeltierbehandlung. Daher habe ich einen Einspruch eingelegt. Anders als von bpt-Anhängern kolportiert war daran nichts Geheimes oder Intransparentes.

Der bpt forderte seine Mitglieder auf, den Kommissionsvorschlag zu unterstützen, damit auch zukünftig ihre Haustiere mit Antibiotika versorgt werden könnten. In der Logik des bpt sieht das so aus: Er geht davon aus, dass die Liste der Reserveantibiotika, also der Antibiotika, die nur für die Humanmedizin reserviert bleiben sollen, nur wenige Wirkstoffe enthalten wird. Das ist aber reine Spekulation des bpt.
Die letzten Verlautbarungen der Europäischen Kommission lassen stark vermuten, dass das Gegenteil der Fall sein wird. Die Kommission schreibt so beispielsweise in ihrem Factsheet, dass der Einsatz antimikrobieller Substanzen in der Veterinärmedizin auf das absolut Nötigste beschränkt wird. Weitergedacht bedeutet das - gemäß der aktuellen gesetzlichen Lage -, dass die Antibiotika der Reserveliste absolut und ohne Ausnahmen für Tiere gesperrt sind. Ob nun Haustier oder Nutztier.

Der bpt selbst hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Basisverordnung, die Tierarzneimittelverordnung, keine Ausnahmen zugesteht. Genau das vom bpt gebetsmühlenartig wiederholte Szenario, wonach ein Tierarzt einem Kind erklären muss, dass er ein vorhandenes Medikament für das Haustier nicht einsetzen darf, könnte dann Wirklichkeit werden.

In meinem Veto habe ich mich explizit dafür ausgesprochen, dass Reserveantibiotika auch für einzelne Tiere eingesetzt werden dürfen. Beim Einzeltier, ob Hund, Katze oder Kuh ist die Wahrscheinlichkeit der Resistenzentwicklung wesentlich geringer, als wenn eine ganze Tiergruppe, wie in der Tiermast, mit Antibiotika versorgt wird. Der bpt täte aus genau diesem Grund gut daran, meine Resolution zu unterstützen.

Ich fordere die Europa-Parlamentarier aber auch deshalb dazu auf, meine Resolution morgen zu unterstützen, weil sie strenge Vorgaben zur Gruppenbehandlung von Tieren macht. Metaphylaktische, also die vorsorgliche Vergabe von Reserveantibiotika an eine ganze Tiergruppe in der Tiermast über Futter oder Tränkesystem, soll damit unmöglich gemacht werden. Auch das ist ein sehr wichtiger Aspekt bei der Eindämmung der Resistenzbildung und ist - anders als vom bpt behauptet - kein ‚an den Pranger stellen‘ von Haltungsbedingungen, sondern ein Hebel um genau diese Haltungsformen im Sinne des Tierwohls zu verbessern.“

Weitere Informationen mit vielen Links finden sich auf meiner FAQ-Seite: https://martin-haeusling.eu/themen/tierhaltung-und-tierschutz/2763-faq-zu-antibiotika-einwand.html

08.09.2021

FAQ zu Antibiotika-Einwand

FAQ

Aufgrund des großen Interesses stellen wir hier FAQ-Informationen (update 10.09.21) und ein Statementzur Verfügung und möchte auf den Beitrag der FAZ "Die Grünen wollen Antibiotika für Haustiere verbieten, behaupten Tierärzte - dabei geht es um Menschenleben" vom 03.09.21 verweisen.

 

220517 Rechtsgutachten ResAntiBiotikaUpdate 17.05.22:

RECHTSGUTACHTEN zu den verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zum Vorgehen gegen die auf Basis der Verordnung (EU) 2019/6 (Tierarzneimittel-VO) erlassenen Tertiärrechtsakte

210901 factsheet KOM Antibiotic

 

! factsheet der EU-Kommission zur Tierarzneimittel-Verordnung und der Regulierung von Antibiotika (sept. 2021)

 

 

Das Wichtigste zurerst: Die medizinische Versorgung von Haus- und Einzeltieren mit Antibiotika ist weder aktuell noch zukünftig gefährdet!

Kurz zum Hintergrund:

Wir wollen den Einsatz von Reserveantibiotika in der Massentierhaltung beschränken z.B. in der Hühner- und Putenmast. 

Derzeit haben wir jährlich 33.000 Tote in der EU wegen Antibiotika-Resistenzen.

Wir haben diesen Widerspruch (Punkt 1.-7. ltz. Seite)gemacht, weil die Kriterien der EU-Kommission für die Eindämmung nicht ausreichend waren.

Das Veto, das der EU-Umweltausschuss gegen den vorgeschlagenen Kriterienkatalog der EU-Kommission eingelegt hat, soll den Einsatz in der Massentierhalten verhindern, nicht die Einzelbehandlung von Tieren!

Die finale Abstimmung dazu wird Mitte September im EU-Parlament sein.
Wird das Veto im Parlament angenommen, muss die Kommission die Kriterien wie gefordert überarbeiten. Anhand dieser Kriterien werden dann die vorhandenen Antibiotika sortiert.

Mehr dazu im FAQ, dass noch weitere vertiefende Links enthält.

 

-> Liste der Verbände und Organisationen, die den Widerspruch unterstützen

-> Juristische Kurzanalyse von RA D. Bruhn vom 08.09.21:
Schwachstellen des im Entwurf vorliegenden delegierten Rechtsaktes sowie der Verordnung (EU) 2019/6 bezüglich eines viel diskutierten Verbots der Einzeltierbehandlung in Notfällen

-> english version: Brief legal analysis by RA D. Bruhn of 08.09.21:
Weaknesses of the draft delegated act and Regulation (EU) 2019/6 with regard to a much-discussed ban on the treatment of individual animals in emergencies

 

-> Titel Reserveantibiotika Studie „Recherche zu Reserveantibiotika bei Tieren die der Lebensmittelgewinnung dienen - Reserveantibiotika als Metaphylaxe und Gruppenbehandlung verzichtbar" (sept. 2021) 

Ausgewählte Artikel zum Thema:

Die Bundesärztekamme fordert in einer Pressemitteilung vom 08.09.21 zur EU-Tierarzneimittelverordnung:
Lebensrettende Reserveantibiotika ausschließlich Menschen vorbehalten Menschen vorbehalten

Schreiben der Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin e.V. (GGTM) vom 08.09.21:
Tierärzteverband GGTM fordert Verbot von Reserveantibiotika für Masttiere

Artikel von Otmar Kloiber, WMA Weltärztebund vom 01.09.21 auf LinkedIn:
Are European Doctors heartless when it comes to the health of animals? No! Just the opposite.

06.09.2021

TAZ Antibiotika in der Tierhaltung: Tierschutzbund geht auf Grüne zu

06.09.21 TAZ - von Jost Maurin

Kommentar dazu vom 07.09.21: Debatte um Antibiotika für Tiere: Waldi muss nicht sterben

Der Verband bietet an, schärfere Regeln zur Gabe von Reserveantibiotika zu unterstützen. Aber: Einzelne Tiere sollen weiter behandelt werden dürfen.
Legehennen stehen im Stall in einem Betrieb für die Produktion von Eiern

BERLIN taz | Sie sind ein rares Gut oder sollten es zumindest sein: sogenannte Reserveantibiotika, die nur bei Krankheitserregern angewandt werden, die gegen andere Antibiotika schon resistent sind. Sollten die Medikamente weiter an Tiere gegeben werden, auch wenn sie dadurch schneller unwirksam werden könnten? Der Deutsche Tierschutzbund hat sich im EU-Streit über diese Frage ein Stück bewegt.

Verbandspräsident Thomas Schröder schrieb der taz, er werde den von den Grünen initiierten Antrag im Plenum des EU-Parlaments unterstützen, sobald „eindeutig belegt ist, dass die Notfallbehandlung von landwirtschaftlichen Tieren im Einzelfall weiter durchführbar bleibt und die Behandlungsmöglichkeiten anderer Tiergruppen nicht gefährdet sind“. Die Diskussion habe sich gelohnt, wenn die Formulierungen in der betreffenden EU-Verordnung und den zugehörigen Anträgen eindeutiger gefasst würden.

Der Tierschutzbund hatte sich der Kampagne des Bundesverbands praktizierender Tierärzte gegen einen vom Grünen-Abgeordneten Martin Häusling verfassten Beschluss des Umweltausschusses angeschlossen. Die Parlamentarier wollen, dass nur noch Menschen die wichtigen Reserveantibiotika bekommen. Das soll verhindern, dass die Medikamente unwirksam werden, weil durch zu häufigen Gebrauch der Präparate Bakterien resistent werden.

Allerdings fordern die Abgeordneten auch „Ausnahmeregelungen für die individuelle Behandlung“ von Tieren mit einer lebensbedrohlichen Krankheit. Untersagt wäre aber die bisherige Praxis, beispielsweise Tausenden Hühnern Reserveantibiotika ins Futter zu mischen, auch wenn nur einzelne Tiere erkrankt sind.

„Der Deutsche Tierschutzbund lehnt eine prophylaktische und pauschale Antibiotikagabe in der landwirtschaftlichen Tierhaltung ab“, betonte Schröder nun, nachdem taz.de über die Diskussion berichtet hatte, was kritische Nachfragen von Mitgliedern sowie Umweltverbänden nach sich zog. „Eine adäquate Behandlung von erkrankten Tieren muss im Sinne des Tierschutzes aber weiterhin gewährleistet bleiben – auch von landwirtschaftlich gehaltenen Tieren“, so Schröder. Häusling erklärte zu dieser Forderung: „Nichts anderes wollen wir.“ Dafür müsse die Tierarzneimittelverordnung von 2019 geändert werden.

Beispielsweise über Lebensmittel können gegen Antibiotika widerstandsfähige Erreger von Tieren auf Menschen übergehen. Laut einer von der EU finanzierten Studie sterben jährlich etwa 2.400 Deutsche, weil sie sich mit einem resistenten Keim infiziert haben.

04.09.2021

Stuttgarter Nachrichten - Reserveantibiotika sollen aus Ställen verbannt werden

04.09.21 Stuttgarter Nachrichten - von Bernhard Walker
 
Die EU-Kommission will den Einsatz von Antibiotika in der Tiermast lediglich reduzieren. Vielen geht der Vorschlag nicht weit genug.
Brüssel Seit Jahren machen sich die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Ärzteschaft und die Bundesregierung dafür stark, Antibiotika nur noch gezielt in der Human- und Tiermedizin einzusetzen. So soll verhindert werden, dass sich Resistenzen bilden und die Medikamente nicht mehr wirken.
Die EU-Kommission will den Einsatz von Antibiotika in der Tiermast mindern. Dem Europaparlament geht der Kommissionsvorschlag nicht weit genug. Wie ausgeprägt das Problem inzwischen ist, zeigen Daten des europäischen Netzwerks zur Überwachung von Resistenzen. Danach sterben in der EU jährlich etwa 33 000 Menschen, weil ihre Erkrankung nicht mit Antibiotika behandelt werden kann. Zuletzt gab es in Europa beim Menschen einen Jahresverbrauch von 4122 Tonnen, bei Nutztieren waren es 6558 Tonnen. Zwar setzen deutsche Tierärzte weniger dieser Mittel ein. Waren es 2011 noch 1706 Tonnen, ergab sich 2019 ein Wert von 670 Tonnen. Der Rückgang sieht aber besser aus, als er tatsächlich ist. Denn je Kilogramm Fleisch beträgt er nach Angaben der Europäischen Medizinagentur (Ema) 88 Milligramm, während es beispielsweise in Dänemark 38 Milligramm sind.
Lesen Sie aus unserem Angebot: Ist den Tieren noch zu helfen?
Ein Rückgang zeigt sich im landwirtschaftlichen Sektor bei den Reserveantibiotika – also bei Arzneien, die aus Sicht der WHO „höchste Priorität beim Menschen“ haben sollten und die Ärzte nur dann einsetzen, wenn kein anderes antibakterielles Mittel mehr hilft. Allerdings entfallen europaweit 14 Prozent der Antibiotika, die Tierärzte einsetzen, auf die Reservemedikamente. Und um vier dieser Mittel dreht sich nun der Streit zwischen der Kommission und dem Umweltausschuss des Parlaments.
Was die Kommission vorschlage, um weniger Reservemittel bei Geflügel oder Schweinen einzusetzen, sei zu schwach und nicht konkret genug, sagt der Grünen-Abgeordnete Martin Häusling. Der Plan unterscheide nicht zwischen Haustieren und Nutztieren und auch nicht danach, ob ein Tierarzt die Mittel zur Behandlung eines einzelnen kranken Tiers oder einer ganzen Gruppe einsetze.
Diese sogenannte Metaphylaxe ist ein gängiges Verfahren in Ställen, in denen die Tiere dicht gedrängt leben und Krankheitserreger leichtes Spiel haben: Sind nur wenige Tiere erkrankt, wird die ganze Gruppe behandelt – also auch gesunde Tiere. Und dieser breite, ungezielte Einsatz erhöht die Gefahr, dass sich Resistenzen bilden. Trotzdem sind Reserveantibiotika als Metaphylaxe ganz und gäbe. Das Mittel Colistin zum Beispiel wird zu 99 Prozent in dieser Form eingesetzt, zeigt eine Studie der Deutschen Umwelthilfe und der Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin.
Der Ausschuss schlägt vor, die Reservemittel aus dem Stall zu verbannen – und sie nur in Ausnahmefällen zur Behandlung eines einzelnen Tiers zuzulassen. Häusling betont, dass es nicht darum gehe, die Behandlung von Katzen oder Hunden unmöglich zu machen – eine Sorge des Bundesverbands praktizierender Tierärzte. Er hat eine Kampagne gegen den Beschluss des Ausschusses gestartet. Vielmehr gehe es um Fortschritte in der Nutztierhaltung. „Heute bekommt jede Pute einmal in ihrem kurzen Leben Antibiotika. Und das geht nicht“, sagt Häusling.
So sieht es auch der Tierarzt Andreas Striezel. Deutschland müsse von anderen Staaten lernen: „In Skandinavien und den Niederlanden gibt es kaum noch Reserveantibiotika in der Tiermast.“ Änderungen am Konzept der Kommission verlangt auch Frank Ulrich Montgomery, der Präsident des Weltärztebunds: „Die Kommission verpasst gerade eine riesige Chance – die Chance, Menschenleben zu retten und das Tierwohl zu verbessern.“

02.09.2021

Neue Studie: Reserveantibiotika in der Tiermast sind großenteils ersetzbar

Die heute in einer europäischen Pressekonferenz vorgestellte Studie zeigt auf, dass es zu keinem Therapienotstand im Stall kommt, wenn der Einsatz für den Menschen lebensrettender Reserveantibiotika in der Gruppenbehandlung von Lebensmittel liefernden Tieren verboten wird. Im Kontext der fortschreitenden Resistenzentwicklung bekräftigen die Autorin und der Autor den dringenden politischen Handlungsbedarf in der EU und fordern auf, Alternativen in der Tierhaltung stärker in den Fokus zu nehmen. Martin Häusling, agrarpolitische Sprecher der Grünen/EFA im Europaparlament und Auftraggeber der Studie kommentiert:

„Nach Daten des Europäischen Antibiotika-Resistenz-Surveillance-Netzwerks (EARS-Net) sind antibiotikaresistente Bakterien für etwa 33.000 Todesfälle pro Jahr in der EU verantwortlich. Die Kosten für die Gesundheitssysteme der EU betragen etwa 1,1 Milliarden Euro pro Jahr, sagt die OECD. Es besteht Einigkeit darüber, dass Antibiotikaresistenzen eine zunehmende Gefahr für die öffentliche Gesundheit und das Gesundheitssystem darstellen. Wirksame Antibiotika sind unerlässlich für die moderne Medizin, deshalb appellieren Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Weltärzteverband an alle Staaten, die letzten wirksamen Antibiotika - Reserveantibiotika - zu schützen und nicht mehr an lebensmittelliefernde Tiere abzugeben. Leider beinhaltet der nun vorgeschlagene Umsetzungsakt der Kommission für die Handhabung der Reserveantibiotika keine solch strenge Regelung. Die Kommission ist damit den Empfehlungen der WHO nicht gefolgt, obwohl in der EU-Verordnung zu Tierarzneimitteln 2019/6 der umsichtige Einsatz antimikrobieller Wirkstoffe und die Vermeidung ihrer routinemäßigen „Vorsorge- und Gruppen“ –Anwendung gefordert wird. Zwar ging der hohe Verbrauch von Antibiotika in der Tierhaltung in den letzten Jahren etwas zurück, doch der Einsatz gerade der wichtigen Reserveantibiotika ist gestiegen. Das ist alarmierend!“

Reinhild Benning, Deutsche Umwelthilfe und Co-Autorin der Studie rechnet vor:
„Der Verbrauch des Reserveantibiotikums Colistin bei Lebensmittel liefernden Tieren liegt beispielsweise rechnerisch 17 x höher als bei Menschen. 90% der Verabreichung geschehen dabei als Gruppenbehandlung, was eine gezielte Behandlung kranker Tiere nicht ermöglicht und der Resistenzbildung Vorschub leistet. Wir dürfen die Wirksamkeit der Reserveantibiotika weder für Menschen noch für Tiere aufs Spiel setzen. Darum muss ihr Einsatz für eine Gruppenbehandlung im Bereich der Tiermast verboten werden, während Ausnahmen für Einzeltierbehandlungen erlaubt werden können.“
Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) folgerte in seinem Zoonosen-Monitoring 2020: „Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Anstrengungen, den Antibiotikaeinsatz durch Verbesserungen der Tiergesundheit zu senken, weiter verstärkt werden müssen, um auf diesem Wege eine Reduktion der Resistenzraten zu erreichen. Ein Schwerpunkt hierbei sollte die Reduktion des Einsatzes kritischer Antibiotika sein, insbesondere jener von der WHO als „Highest Priority Critically Important Antimicrobials“ (CIA HP) klassifizierten Substanzen.“

Dr. Andreas Striezel, Leiter der Fachgruppe Nutztiere der Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin e.V., Coautor der Studie und praktizierender Tierarzt fordert:
„Dass eine relevante Nutztierhaltung auch ohne Colistin oder mit weniger als 1 mg/kg geht, zeigen etwa die Niederlande und Dänemark. In der Bio-Haltung setzt man erfolgreich auf präventive Maßnahmen, wie Optimierung von Fütterung und Haltungsbedingungen, systematische Hygienekonzepte und die Verbesserung der Immunsituation bei Jungtieren. Außerdem werden nichtantibiotische Therapien eingesetzt, wie Impfungen oder Phytotherapie. Dadurch kann auf Reserveantibiotika verzichtet werden.

Martin Häusling betont abschließend:
„Eine Einschränkung der Reserveantibiotika muss mit dem Tierschutz konform gehen. Es darf kein vermeidbares Leiden - beispielsweise von Haustieren - durch das Verbot von Reserve-Wirkstoffen für die Gruppenbehandlung entstehen, diese Trennung muss möglich sein. Tiergesundheit hängt vor allem von den Rahmenbedingungen ab, in denen die Tiere leben. Daher muss auf die Bereiche Zucht, Haltung und Fütterung in Regulierungen, Kontrolle und Management deutlich stärker fokussiert werden.“

Die Studie ist sofort abrufbar unter:
https://www.martin-haeusling.eu/images/STUDIE_Reserveantibiotika_bei_Tieren_die_der_Lebensmittelgewinnung_dienen_BENNING_STRIEZEL_sep2021.pdf
Eine englischsprachige Zusammenfassung der Studie gibt es hier:
https://www.martin-haeusling.eu/images/SUMMARY_Study_reserve_antibiotics_in_metaphylaxis_and_group_treatment_dispensable_sep2021.pdf

Weitere Informationen zur aktuell heiß diskutierten Abstimmung im Europaparlament, in der es um die Kriterienfestlegung für die Reserveantibiotika geht, die für die Humanmedizin reserviert bleiben sollen, gibt es hier:
https://martin-haeusling.eu/themen/tierhaltung-und-tierschutz/2763-faq-zu-antibiotika-einwand.html

 

02.09.2021

Studie zu Reserveantibiotika bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen

Titel Reserveantibiotikavon Reinhild Benning und Dr. Andreas Striezel, Autorin/Autor

Studie „Recherche zu Reserveantibiotika bei Tieren die der Lebensmittelgewinnung dienen - Reserveantibiotika als Metaphylaxe und Gruppenbehandlung verzichtbar".

In einigen EU-Ländern steigt der Verbrauch an sogenannten Reserveantibiotika in der Tierhaltung weiterhin an. Reserveantibiotika sind Wirkstoffe, die bei der Behandlung von Menschen dann herangezogen werden, wenn alle anderen Antibiotika aufgrund von Resistenzbildung versagen. Ohne wirksame Regulierungen besteht die Gefahr, dass sich Resistenzen auch gegen Reserveantibiotika bei Mensch und Tier weiter ausbreiten. Nach Daten des Europäischen Antibotika­resistenz-Surveillance-Netzwerks (EARS-Net) sterben heute schon 33.000 Menschen in Europa wegen Antibiotikaresistenzen jährlich. Ein Postantibiotisches Zeitalter droht.

Die Studie liefert wissenschaftliche Hintergründe, die die Einschränkung der Anwendung von Reserveantibiotika in der Tierhaltung – vor allem in der Gruppenbehandlung - begründen. Außerdem werden Alternativen aufgezeigt, die den Einsatz von Antibiotika deutlich mindern könnten.

Englische Zusammenfassung/
Summary of the study ‘Research on reserve antibiotics in food-producing animals

25.08.2021

Süddeutsche Zeitung: Panikmache mit traurigen Hundeaugen

25 August 2021 Süddeutsche ZeitungWirtschaft - von Silvia Liebrich

Panikmache mit traurigen Hundeaugen
Die EU will die Regeln für Antibiotika in der Tierhaltung verschärfen. Der Verband der Tierärzte ist dagegen - und kämpft mit fragwürdigen Methoden

München - Wenn es um die eigene Katze oder den eigenen Hund geht, verstehen viele Menschen keinen Spaß. Groß ist die Sorge, dass den geliebten Mitbewohnern etwas zustoßen könnte. Kein Wunder also, dass Tierhalter hellhörig werden, wenn die lebensrettenden Antibiotika für Tiere angeblich verboten werden sollen.

Genau das suggeriert eine Kampagne des Bundesverbands praktizierender Tierärzte, etwa auf einem Plakat mit traurigen Hundeaugen und der alarmierenden Aufschrift „Mein Leben ist in Gefahr!“ - und darunter in großen Lettern: „Bitte unterschreibe, damit auch in Zukunft alles für meine Gesundheit getan werden kann.“ Ausgehängt sind diese Plakate derzeit in vielen Tierarztpraxen, daneben Formulare zur Unterschriftensammlung. Die Aufregung ist groß. Aber ist sie auch berechtigt?

Hintergrund der Kampagne sind Pläne auf EU-Ebene, den massenhaften Einsatz und Missbrauch von Antibiotika in Großställen etwa für Schweine und Geflügel einzudämmen. Insbesondere für Menschen wichtige Antibiotika, so sieht es eine EU-Verordnung vor, sollen aus Ställen verbannt werden. Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat daher die EU-Kommission aufgefordert, fünf Antibiotika-Gruppen offiziell als sogenannte Reserveantibiotika einzustufen.

Reserveantibiotika sind Medikamente, die bei schweren Infektionskrankheiten verwendet werden, wenn andere Antibiotika nicht mehr wirken.

Gleichzeitig soll die Kommission einen Gesetzesentwurf vorlegen, der die sogenannte Einzeltierbehandlung auch mit diesen Reserveantibiotika zulassen soll. Das bedeutet: Haustiere dürften demnach auch weiterhin mit den Wirkstoffen behandelt werden.

Beim Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) schätzt man die Lage dagegen völlig anders ein: Tierhalter müssten erfahren, was in Brüssel weitgehend im Verborgenen vor sich gehe und welche Konsequenzen die zu befürchtende Entscheidung für ihre Tiere haben werde, schimpft Siegfried Moder, Präsident des Bundesverbands in einem Aufruf zur Unterschriftenaktion. Fakt sei, dass das europäische Parlament wissenschaftliche Fakten ignoriere und nicht nur, wie vorgegaukelt werde, Nutztiere von einem Anwendungsverbot betroffen wären, sondern alle Tierarten. Welche wissenschaftlichen Fakten seiner Ansicht nach da genau ignoriert werden, lässt er offen.

Molder schreibt weiter: „Zum Wohl aller Tiere müssen wir uns deshalb dafür einsetzen, dass alle für die Tiermedizin zugelassenen Antibiotika auch in Zukunft weiter zur Behandlung zur Verfügung stehen. Anderenfalls würde es schlimmstenfalls den Tod vieler Tiere bedeuten.“

Der EU-Abgeordnete Martin Häusling (Grüne), Mitglied im Umweltausschuss, widerspricht dieser Darstellung vehement: „Die medizinische Versorgung von Haus- und Einzeltieren mit Antibiotika ist weder aktuell noch zukünftig gefährdet“, sagt Häusling. Weder direkt noch indirekt sei ein „weitreichendes Antibiotikaverbot“ in Sicht. „Das ist gefährlicher Unsinn, der hier verbreitet wird“, kritisiert Häusling. Rückendeckung erhält der Abgeordnete unter anderem von der Deutschen Umwelthilfe. Diese hat eigenen Angaben zufolge ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass zeige, dass es rechtssicher möglich sei, Haustiere wie Pferde, Hunde oder Katzen von den neuen Regeln auszunehmen.

Tatsächlich könnte hinter der emotional geführten Debatte noch etwas anderes stecken als die Sorgen des Tierärzteverbands um Bello und Mieze. Denn der Einsatz von Antibiotika ist auch ein lukratives Geschäft, nicht nur für die Pharmaindustrie, sondern vor allem für Tierarztpraxen, die auf große Tierställe spezialisiert sind und an der Antibiotika-Abgabe gut verdienen.

Hersteller gewähren nach Angaben von Brancheninsidern oft großzügige Rabatte, je mehr davon abgenommen wird, umso größer der Preisnachlass. Ein Anreiz, weniger zu verbrauchen, ist das nicht. Selbst für Menschen wichtige Reserveantibiotika werden nach wie vor häufig in der Geflügel- und Schweinehaltung eingesetzt, das zeigen Daten aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium. Auch dort sieht man dringenden Handlungsbedarf.

Dass insgesamt weniger Antibiotika eingesetzt werden sollten, darüber herrscht unterdessen weitgehender gesellschaftlicher Konsens. Denn je mehr davon verabreicht wird, desto eher können multiresistente Erreger entstehen, diese „breiten sich weltweit aus und könnten schon in der nahen Zukunft die sichere Behandlung von tödlichen Infektionskrankheiten bedrohen“, heißt es beim Deutschen Zentrum für Infektionsforschung. Auch die Weltgesundheitsbehörde WHO warnt seit Jahren davor.

Das EU-Parlament soll im September über die Einschränkung von Antibiotika in der Tierhaltung entscheiden. In Kraft treten könnte eine neue Regelung im kommenden Jahr.

Ein Verbot von Antibiotika? „Unsinn“, sagt ein Europa-Abgeordneter

 

11.08.2021

Offener Brief an Bundesverband praktizierender Tierärzte (BpT) - Antibiotika-Kampagne des bpt verunsichert Tierhalter*innen

Mit einem offenen Brief an den Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) auf die gestern gestartete und an Tierhalter gerichtete Unterschriftenkampagne reagierte Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss:

„Da die vom Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) gestartet Unterschriftenkampagne und eine vom bpt ausdrücklich empfohlene Online-Petition zu einer großen Verunsicherung vor allem bei Haustierhaltern führte, habe ich das bpt-Präsidium in einem Brief aufgefordert, die unsachlichen Behauptungen zu korrigieren. Mit diesem Aufruf instrumentalisiert der bpt die Ängste von Kleintierhaltern und Hobbytierhaltern um weiterhin seine Geschäftspraktiken in der Landwirtschaft nicht ändern zu müssen.
Mit der anstehenden Abstimmung wollen die Ausschussmehrheiten den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tiermast begrenzen, also in Ställen der Massentierhaltung. Es geht nicht um Tiere in Einzelhaltung, wie dies fälscherweise in dem Aufruf des bpt dargestellt wird.
Der Auftrag des Parlamentes an die Europäische Kommission lautet, den seit Jahren auf viel zu hohem Niveau verabreichten Mengen an Reserveantibiotika wirksame Grenzen zu setzen und klare Regelungen zu formulieren, die Einzeltierbehandlung erlaubt und Massenbehandlung stark einschränkt. Daher ergeht die Forderung an die EU-Kommission, den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tiermast zu regulieren. Weder die Einzeltierbehandlung und schon gar nicht sind Haustiere von diesem Beschluss betroffen!“

Mehr Informationen:

FAQs https://www.martin-haeusling.eu/themen/tierhaltung-und-tierschutz/2763-faq-zu-antibiotika-einwand.html

Pressemitteilung Martin Häusling vom 10.08.21: Mehr Antibiotika helfen nicht bei immer mehr Fehlern in der Tiermast

Pressemitteilung Martin Häusling vom 13.07.21: Unzureichender Vorschlag erstmal gestoppt: Anwendungsbereich von Reserveantibiotika streng reglementieren!

FR-Gastbeitrag Martin Häusling vom 02.08.21

POSITIONSPAPIER: Kriterien für die Festlegung von Reserveantibiotika für die Humanmedizin - Eine Reaktion auf den Vorschlag der Europäischen Kommission

ENVI-Einspruch gegen Kommissionsvorlage, angenommen am 13.07.21

10.08.2021

Mehr Antibiotika helfen nicht bei immer mehr Fehlern in der Tiermast

Die heute vom Bundesverband praktizierender Tierärzte (BpT) gestartete und an Tierhalter gerichtete Unterschriftenkampagne kommentiert Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss:

„Die vom Bundesverband praktizierender Tierärzte (BpT) gestartet Unterschriftenkampagne geht vollständig an dem vorbei, was im Umwelt- und im Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlamentes beschlossen wurde. Tatsächlich wollen die Ausschussmehrheiten den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tiermast begrenzen, also in Ställen der Massentierhaltung. Es geht nicht um Tiere in Einzelhaltung, wie dies fälscherweise in einer Presseerklärung des BpT dargestellt wird.

Jährlich sterben 33.000 Menschen in Europa an fehlender Wirksamkeit von Antibiotika. Um der weiteren Verschärfung dieser medizinischen Entwicklung vorzubeugen, sollen Reserveantibiotika (critical important antibiotics/ letzte Behandlungsreserve) dem Menschen vorbehalten bleiben. Der Auftrag des Parlamentes an die Europäische Kommission lautet daher, den seit Jahren auf viel zu hohem Niveau verabreichten Mengen an Reserveantibiotika wirksame Grenzen zu setzen. Gerade in der Geflügelmast, bei der zehntausende Tiere in einem Stall mit Antibiotika vorsorglich behandelt werden, ist in den letzten Jahren auf hohem Niveau verblieben. Trotz diverser Versuche der Begrenzung werden weiterhin auch Reserveantibiotika über Tränken großzügig an alle Tiere verabreicht, auch wenn nur einzelne erkrankt sind. Diese Entwicklung droht die Wirksamkeit von Reserveantibiotika in den nächsten Jahren gefährlich zu senken. Daher ergeht die Forderung an die EU-Kommission, den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tiermast zu regulieren. Weder die Einzeltierbehandlung und schon gar nicht sind Haustiere von diesem Beschluss betroffen!

Insgesamt sind die Haltungsbedingungen in der Tiermast endlich zu verbessern und die Verschwendung von medizinisch wertvollen Ressourcen zu beenden. Die Probleme der Tiermast können nicht mit hohen Mengen an Antibiotika geheilt werden. Dieses System der Fleischproduktion ist überholt und muss dringend reformiert werden.

Warum der Bundesverband praktizierender Tierärzte die Anwendung in der Tiermast gutheisst, bleibt offen. Allerdings darf dieses Verwirrspiel keinesfalls dazu führen, diese Missstände und den fahrlässigen Umgang mit lebensrettenden Medikamenten in der Massentierhaltung noch zu verlängern.“

 

Mehr Informationen:

FAQs: https://www.martin-haeusling.eu/themen/tierhaltung-und-tierschutz/2763-faq-zu-antibiotika-einwand.html

Pressemitteilung Martin Häusling vom 13.07.21: Unzureichender Vorschlag erstmal gestoppt: Anwendungsbereich von Reserveantibiotika streng reglementieren!

FR-Gastbeitrag Martin Häusling vom 02.08.21

POSITIONSPAPIER: Kriterien für die Festlegung von Reserveantibiotika für die Humanmedizin - Eine Reaktion auf den Vorschlag der Europäischen Kommission

13.07.2021

Unzureichender Vorschlag erstmal gestoppt: Anwendungsbereich von Reserveantibiotika streng reglementieren!

Der Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute über die Regelungen zu den lebensrettenden Reserveantibiotika abgestimmt. Diese werden sowohl in der Humanmedizin als auch immer noch bei Tieren eingesetzt. Aufgrund von wachsender Resistenzbildung, verlieren sie so zunehmend ihre Wirkung bei Notfällen im Humanbereich. In der neuen EU-Tierarzneimittel-Verordnung muss ihr Einsatz bei Tieren deshalb streng geregelt werden. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments, der das Veto eingelegt hat, freut sich, dass ihm die Mehrheit gefolgt ist:

„Sehr gut, der Umwelt- und Gesundheitsausschuss hat heute dem Veto der Grünen gegen den Vorschlag zur Regelung der Reserveantibiotika in der Tierhaltung zugestimmt. Der Vorschlag der Europäischen Kommission enthält erhebliche Schlupflöcher, die der Ernsthaftigkeit der Antibiotikaresistenzen nicht gerecht werden.

07.07.2021

Notfallretter Reserveantibiotika versagen:Anwendung im Stall muss streng reglementiert werden!

Antibiotikaresistenzen verursachen jedes Jahr etwa 33 000 Tote in der EU. Die Menschen sterben, weil Antibiotika nicht mehr wirken. Die Tierhaltung trägt zu der sich weiter ausbreitenden Resistenzentwicklung zu einem erheblichen Teil bei, doch die EU-Kommission agiert schwach, wie eine zur Abstimmung stehende Vorlage zeigt. Die Kommission muss klare Regeln vorgeben und das hat sie in ihrem Entwurf zur Verwendung von Reserveantibiotika nicht getan.

Diese Wochen sind entscheidend für die Einschränkung der Verwendung der lebensrettenden Antibiotika in der Tierhaltung, denn am 13.7. findet eine wegweisende Abstimmung im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments dazu statt. Martin Häusling appelliert, dass Reserveantibiotika weitestgehend allein in der Humanmedizin eingesetzt werden:

„Reserveantibiotika müssen in erster Linie den Menschen vorbehalten bleiben. Es ist aberwitzig, wenn immer noch oftmals prophylaktisch solche Arzneien über Tränken in der Geflügelmast verabreicht werden. Manche Tierhalter gleichen damit lediglich unangemessene Haltungsbedingungen aus, eine etwa in der Putenmast verbreitete unsägliche Praxis. Ob bei Hühnern oder Ferkeln: Weitüberwiegend gesunde Tiere werden in der industriellen Tiermast unnötigerweise immer wieder mit Antibiotika behandelt.  Oftmals besteht keine Möglichkeit kranke Tiere zu separieren, stattdessen ist es leider gängige Praxis, alle Tiere überflüssigerweise mit Medizin zu versorgen.

Dies geschieht zumeist über die Tränkeanlagen und öffnet der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen Tür und Tor. Das ist fahrlässig und kann für Menschen lebensbedrohend werden. Seit 20 Jahren reden wir über diese Gefahr, und immer noch gibt es bei etlichen Tierhaltern und Tierärzten kein Einsehen. Der Humanmediziner Prof. Frank Ulrich Montgomery hat es heute Morgen in einer Pressekonferenz der Europa-Grünen nochmal bekräftigt: Aufgrund der Resistenzbildung müssen heute Menschen sterben, die man früher noch gut behandeln konnte.

Ohne ein scharfes Umsteuern beim Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung wird sich die Zahl der Toten durch multiresistente Keime drastisch erhöhen.

Die Europäische Kommission hat einen Kriterienkatalog vorgelegt, welche Antibiotika als Reserveantibiotika für die Humanmedizin reserviert werden sollen. Doch dieser Katalog bietet viele Schlupflöcher und muss dringend überarbeitet werden.

Ich habe deshalb Veto eingelegt. Schließt sich die Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen im Umwelt- und Gesundheitsausschuss am 13.7. bei der Abstimmung an, haben wir die Chance, dass der Kriterienkatalog überarbeitet wird. Die entsprechende Plenarabstimmung erfolgt dann im September.“

 

Weitere Informationen:

Positionspapier Martin Häusling

Brief des Ständigen Ausschusses Europäischer Ärzte

Germanwatch: Forderung aus Humanmedizin, Umwelt- und Tierschutz

Rede Martin Häusling im Umwelt- und Gesundheitsausschuss am 28.6.21

29.06.2021

Positionspapier zu Reserveantibiotika

Kriterien für die Festlegung von Reserveantibiotika für die Humanmedizin - Eine Reaktion auf den Vorschlag der Europäischen Kommission

Antibiotika-Resistenzen sind weltweit auf dem Vormarsch. Allein in der EU sterben jedes Jahr 33.000 Menschen, weil Antibiotika bei ihnen nicht mehr wirken. In Deutschland sind es 2.400 Menschen. Die globalen Folgen für die öffentliche Gesundheit durch multiresistente Keime sind immens, wenn man sich anschaut, welche Rolle Antibiotika heute spielen. Wirken die Antibiotika nicht mehr, könnten bereits einfache Kratzer oder Infektionen bei der Geburt eines Kindes zum Tod führen.

Die Resistenzen entstehen, weil viel zu viele Antibiotika eingesetzt werden. Beim Menschen, aber auch - und insbesondere! - in der industriellen Tiermast. Das Reserveantibiotikum Colistin ist mit 80 Tonnen im Jahr eines der meistgenutzten Antibiotika in der Massentierhaltung, Makrolide folgen mit 59 Tonnen pro Jahr .

Schätzungen zufolge werden weltweit 66% aller Antibiotika für landwirtschaftliche Nutztiere verwendet – und nicht für Menschen.

Weiterlesen im aktualisierten Positionspapier

English Version:
POSITION PAPER: Criteria for the establishment of reserve antibiotics for Human Medicine - A Response to the Proposal of the European Commission

15.04.2021

Europäische BI zur Nutztierhaltung: 1,4 Millionen Europäer*innen fordern Ende der Käfighaltung

Die überwältigende Beteiligung bei der Bürgerinitiative (ECI) „End the Cage Age“ kommentiert Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss:

„Trotz bereits bestehender Einschränkungen der Käfighaltung bei Nutztieren, z.B. bei eierlegenden Hühnern, werden immer noch die Hälfte aller Hühner in Europa in Käfigen gehalten. Der verheerende Stallbrand kürzlich in einer industriellen Schweinezuchtanlage in Mecklenburg-Vorpommern, bei dem zehntausende Schweine qualvoll verbrannt sind, zeigt, dass es auch bei anderen Nutztieren massive Defizite in der Haltungsform gibt. Die Schweine waren hier engräumig fixiert und konnten u.a. deshalb nicht schnell genug aus den Flammen befreit werden.
Auch Mastbullen müssen beispielsweise mit nicht einmal 3 m² Platz auskommen. Für Puten und Kaninchen gibt es auf europäischer Ebene dagegen noch nicht einmal eine Haltungsverordnung. Zu viele Tier auf engstem Raum zu halten führt auch mittelfristig zu überhöhtem Antibiotikaeinsatz, was mit der Bildung von Resistenzen und negativen Auswirkungen für die menschliche Gesundheit einhergeht.
Dass sich nun so viele Bürger*innen aus ganz Europa für einen Kurswechsel bei der Käfighaltung aussprechen, zeigt: Es ist mehr als überfällig, dass wir in Europa den Umbau einer Tierhaltung mit Hochdruck vorantreiben, die auch unseren ethischen Ansprüchen gerecht wird. U.a. Bio-Standards zeigen, dass es auch anders gehen kann. Landwirt*innen müssen beim Umbau der Tierhaltung aber gezielt unterstützt werden und angehobenen Standards auch gleichermaßen von Importen eingefordert werden.“

Mehr Infos:
Europäische Bürgerinitiative „End the Cage Age
CIWF: End the Cage Age

Martins Rede im Agrar-Ausschuss des Europaparlamentes vom 15. April 2021

16.12.2020

Deutsches Ablenkungsmanöver: Das Kernproblem der industriellen Tierhaltung bleibt von EU-Minister*innen weiterhin unbeachtet

Die gestern angenommenen Position der EU-Agrarminister*innen zur Verbesserung des Tierschutzes kommentiert Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss des EU-Parlaments:

„In ihrer gemeinsamen gestern angenommenen Position fordern die EU- Agrarminister*innen von der Europäischen Kommission die Verbesserung des Tierschutzes – durch die Einführung eines neuen Labels. Leider hat die deutsche Bundesregierung ihren rotierenden Ratsvorsitz lediglich für kosmetische Veränderungen am bestehenden Agrarsystem genutzt, während sie das heiße Eisen nicht anpacken will, und zwar die industrielle Tierhaltung.
Während der vergangenen sechs Monate setzte sich Deutschland für ein einheitliches „Tierwohlkennzeichen“ ein. Was zunächst eine erfreuliche Entwicklung für die Tiere zu sein scheint, kann dazu führen, dass der Blick auf das Haltungssystem, d.h. ob man ein Tier intensiv oder extensiv hält, noch weiter getrübt wird.
Ein unambitioniertes Kennzeichen kann Tierhaltungssysteme auszeichnen, die nur minimale Tierschutzstandards erfüllen. Zum Beispiel kann ein schwaches Label Verbesserungen, wie die Zugabe von Stroh oder Spielzeugen hervorheben, während den Konsumenten verborgen bleibt, dass die Tiere auf engstem Raum gehalten werden, ohne die Möglichkeit sich zu drehen, ihre Gliedmaßen zu strecken oder mit den Flügeln zu schlagen.
Ein schwaches Label wird deshalb viel wahrscheinlicher als Werbe-Gag dienen und folglich, wenn auch unbeabsichtigt, den Konsum von Fleisch, Milch oder Eiern aus intensiven Tierfabriken eher anregen als senken.
Ein starkes Label könnte tatsächlich eine flankierende Maßnahme sein, um eklatante Fehlentwicklungen in unserem Ernährungssystems beheben. Als Einzelmaßnahme wird es das Label aber wohl kaum ausreichen.
Um unseres industriell geprägtes Ernährungssystem zu verändern, müssen wir die intensive Tierhaltungssysteme abschaffen. Die industrielle Tierhaltung hat verheerende Auswirkungen auf die Umwelt und ist einer der größten Treiber der Klimakrise. Sie zerstört kleinbäuerliche Betriebe, während agrarindustrielle Konglomerate gestärkt werden. Gleichzeitig ist sie die größte Ursache von Tierleid.
Tatsächlich haben viele Bürgerinnen und Bürger der EU bewiesen, dass sie besser als die deutsche Landwirtschaftsministerin wissen, was die EU tun muss. Erst vor kurzem haben 1,4 Millionen Menschen in Europa die EU-Kommission aufgefordert, die Verwendung von Käfigen in der Landwirtschaft zu beenden. Trotz dieses demokratischen Drucks äußerte sich die deutsche Ratspräsidentschaft nicht zu dem Thema.“

27.10.2020

Studie zu Antibiotika-Resistenzen: Schluss mit der routinemäßigen Verwendung von Antibiotika in der Tierhaltung

Eine heute von Germanwatch veröffentlichte, alarmierende Studie zeigt: Jedes zweite Hähnchen aus Großschlachtereien ist mit Antibiotika-resistenten Erregern belastet. „Das gefährdet unsere Gesundheit“, kommentiert Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss die beunruhigenden Ergebnisse:

„Antibiotika-Resistenzen sind weltweit auf dem Vormarsch. Allein in der EU sterben jedes Jahr 33.000 Menschen, weil Antibiotika bei ihnen nicht mehr wirken. In Deutschland sind es 2400 Menschen, die in diesem Zusammenhang unnötigerweise sterben. Das Problem ist seit Jahren bekannt, die bisherigen Anstrengungen Antibiotika-Resistenzen zu reduzieren, reichen nicht aus.

Vor zwei Jahren haben wir mit der Verabschiedung der EU-Tierarzneimittel-Verordnung eine verbindliche Vorlage geschaffen, die die Verwendung von Antibiotika bei Lebensmittel erzeugenden Tieren streng reglementieren sollte. Ich war der verantwortliche grüne Verhandlungsführer und sah es als großen Erfolg an, dass Reserve-Antibiotika von 2022 eigentlich nur noch für Anwendungen am Menschen benutzt werden dürfen. Denn Reserve-Antibiotika, die auch als Notfall-Antibiotika bezeichnet werden, können im Zweifel die letzte Arznei sein, die bei der Behandlung einer bakteriellen Infektion noch wirkt. Wer sie weiter in der Tiermast einsetzt, handelt extrem fahrlässig, denn er gefährdet damit auch unsere Gesundheit.

Inzwischen wird klar, dass die beabsichtigte klare Begrenzung der Anwendung offenbar von der Europäischen Kommission unterlaufen wird. Die Kommission hält sich offensichtlich bei der Ausarbeitung der Liste, die die Reserve-Antibiotika im Einzelnen genau bezeichnet, nicht an das Verhandlungsergebnis. So verhandelt sie aktuell mit den Mitgliedsstaaten über einen Entwurf, nach dem auch Reserve-Antibiotika Tieren weiter verabreicht werden können, wenn es dem Tierwohl dient. 

Das ist skandalös und hintertreibt unsere Absichten zur künftigen Tierarzneimittel-Verordnung. Dazu darf es nicht kommen.

Letztlich kaschieren die routinemäßige Gabe von Antibiotika an Tiere nur ungeeignete Haltungssysteme. Der Fall zeigt wieder einmal, wie dringend wir einen Systemwechsel in der Zucht und Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren brauchen.  Reserve-Antibiotika müssen den Menschen vorbehalten bleiben. Ihre Festlegung sollte nach den strengen WHO-Regeln erfolgen.“

 

Weitere Hintergrundinformationen zu den Regelungen zur Antibiotikaverwendung in der Tierhaltung

Pressemitteilung vom 25.10.2018: Kampfansage an Antibiotikaresistenzen – EU-Parlament hat Trilog-Ergebnisse angenommen

 

19.06.2020

Tiertransporte: EU-Parlament schließt sich Grünen/EFA-Forderung nach Untersuchungsausschuss an

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben soeben für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zu Tiertransporten gestimmt und schließen sich einer langjährigen Forderung der Grünen/EFA-Fraktion an (Angenommen mit 605 dafür, 53 dagegen, 31 enthalten). Der Untersuchungsausschuss wird die Missstände und Verstöße gegen EU-Recht bei Tiertransporten aufarbeiten. Jährlich werden rund eineinhalb Milliarden Schweine, Kühe und andere Tiere auf engstem Raum und unter Verstoß gegen EU-Recht Tage lang durch die Europäische Union und in Drittländer transportiert, häufig ohne ausreichende Versorgung mit Wasser und bei unerträglichen Temperaturen. Die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden hatte einen Untersuchungsausschuss in der vorherigen Legislaturperiode blockiert, eine Mehrheit der Abgeordneten hatte sich für einen Untersuchungsausschuss ausgesprochen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:

„Tierquälerei, eklatante Verstöße gegen den Tierschutz und die Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten müssen penibel aufgeklärt werden. Auch auf Druck der Zivilgesellschaft hin können die EU-Regierungen den Skandal der Horrorzustände bei Tiertransporten quer durch die Europäische Union und in Drittländer nicht länger aussitzen. Wir Grünen/EFA werden hart daran arbeiten, Missstände, Verstöße und Verantwortlichkeiten aufzuklären, damit das Tierleid ein Ende hat. Die Tiertransportverordnung muss grundlegend überarbeitet werden. Wir brauchen kürzere Transportzeiten, strengere Kotrollen und härtere Strafen.“


Hintergrund
Die Grünen/EFA-Fraktion wird mit drei Vollmitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern im Ausschuss vertreten sein. Der Ausschuss wird sich voraussichtlich im September zu seiner konstituierenden (virtuellen) Sitzung treffen und den Vorsitz wählen.

Beschussvorlage über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Tiertransporte und Mandat
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2020-0191_DE.html

09.03.2020

Übersicht und erste Bewertung der Beschlüsse der „Borchert-Kommission“ (Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung)

Stall konv Die Beschreibung der Ausgangslage sowie die Empfehlungen der Borchert-Kommission gehen in die richtige Richtung. Der Notwendigkeit eines Umbaus der Tierhaltung wird damit höchste Priorität eingeräumt. Positiv ist auch zu sehen, dass beispielsweise Bioprodukte (im Gegensatz zur Idee der Anpassung des MwSt. Satzes) nicht unverhältnismäßig teurer werden. Trotz des sehr fortschrittlichen Konzepts der Arbeitsgruppe um Ex-Landwirtschaftsminister Borchert ergeben sich dennoch einige Fragezeichen auf die Martin in der folgenden Kurzbewertung eingeht.

Download der Kurzbewertung zu den Beschlüsse der „Borchert-Kommission“

12.02.2020

Umbau der Tierhaltung: Aus den nationalen Konzepten ein EU-weites Paket schnüren

Der vom "Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung", der sogenannten „Borchert-Kommission“, vorgeschlagene Umbau der Tierhaltung und die Tierwohlkennzeichnung sollten unverzüglich Anlass für ein europaweites Vorgehen werden, verlangt Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss. Anders als vom "Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung" zunächst für Deutschland angestrebt, müsste dieses staatliche Siegel allerdings verpflichtend eingeführt werden und die bestehenden niedrigen gesetzlichen Standards auch auf der untersten Stufe deutlich übersteigen:

„Die im Grundsatz zu begrüßenden Vorschläge des Kompetenznetzwerks räumen dem Umbau der Tierhaltung höchste Priorität ein. Das ist gut so und überfällig! Das Konzept darf aber nicht auf halben Weg stehen bleiben. Es sollte möglichst rasch die Eckpunkte für eine europaweite Regelung bilden, in deren Zentrum eine deutliche Verbesserung des Tierwohls in der Schweine-, Rinder- und Hühnerhaltung führen. Dies ist auch aus Gründen der ansonsten bestehenden Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung und etwaiger europarechtlicher Diskrepanzen in der EU nötig. Fakt ist, dass Deutschland in Sachen Tierschutz der EU-Gesetzgebung, beispielsweise bei der betäubungslosen Ferkelkastration und beim Kastenstand, seit Jahren hinterherhinkt.
Das oberste Ziel soll der flächendeckende Umbau der Tierhaltung nach heutigen Umwelt-, Tierschutz- und Klimaaspekten sein. Dies darf sich nicht allein auf deutschen Binnenmarkt beziehen. Da besonders für die Schweinehaltung der Export eine wesentliche Rolle spielt, müssen auch Exportgüter in die Pflicht genommen werden. Keinesfalls darf eine Schmutz-Nische im Export entstehen. Auch deshalb kommt nach meiner Einschätzung die erst für 2030 beabsichtigte Anhebung des gesetzlichen Mindeststandards viel zu spät.
Wir begrüßen zudem außerordentlich, dass sich das "Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung" zu einer mengenbezogenen Abgabe zur Mitfinanzierung der nötigen Stallumbauten und veränderten Haltungsbedingungen durchringen konnte.
Das ist die bessere Lösung. Damit werden zum Beispiel Bioprodukte und Produkte aus einer artgerechten Tierhaltung nicht unverhältnismäßig teurer, was bei einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes der Fall wäre.“