Grüne Europagruppe Grüne EFA

Neonikotinoide

01.10.2021

EU-Kommission muss Notfallzulassungen für insektengiftige Neonikotinoide sofort stoppen!

Messungen zeigen, dass die hochgiftigen Neonikotinoide trotz Anwendungs-beschränkungen in Blühpflanzen, Böden und Gewässern auftauchen und Nichtzielorganismen vergiften. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, verlangt einen sofortigen Stopp der Notfallzulassungen.

„Nun ist genau das eingetreten, was man hätte voraussehen müssen: hochgiftige Neonikotinoide tauchen trotz Anwendungsbeschränkungen in Blühpflanzen, Böden und Gewässern auf und vergiften Insekten sowie Boden- und Wasserorganismen. Die völlig praxisfernen Anwendungsbeschränkungen unterbinden (wenn sie denn überhaupt eingehalten werden, was niemand kontrolliert) in keiner Weise die Ausbreitung dieser Ackergifte.
Neonikotinoide wurden von der EU aus sehr guten Gründen 2018 im Freiland verboten. Doch einzelne Staaten der EU, darunter Deutschland, nutzten in diesem Frühjahr das Instrument der Notfallzulassung von Pestiziden aus, ohne dass es dafür einen wirklichen Grund gab. Befall mit Blattläusen gibt es im Rübenanbau jedes Jahr. Wie kann man da von einem Notfall sprechen? Als Grund für eine Notfallzulassung muss vorliegen, dass andere pflanzenbauliche Maßnahmen nicht ausreichen, um Schaden abzuwenden. Laut der Richtlinie 2009/128 zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden, müssen diese Maßnahmen ausgeschöpft worden sein. Dies wird seit Jahren ignoriert. Weder bei der Pflanzenernährung, beim Bodenmanagement oder der Fruchtfolgeplanung werden bekannte Maßnahmen berücksichtigt, die die Anfälligkeit von Pflanzen vermindern und den Schädlingsbefall regulieren können, so wie es beispielsweise der Ökolandbau seit Jahren vormacht.

Ich appelliere daher nochmals an die Europäische Kommission:
- Ein sofortiges Verbot aller Neonikotinoide, ohne die Möglichkeit einer Notfallanwendung, muss durchgesetzt werden. Auch das Europäische Parlament hat sich im Dezember 2019 für das Verbot aller Neonikotinoide ausgesprochen.
- Ausnahmeregelungen dürfen nur in Notfällen erteilt werden, die auch solche sind: Mitgliedsstaaten, die eine Notfallgenehmigung erlassen, müssen daher umfassende und detaillierte Erläuterungen und Belege zu fehlenden Alternativen liefern, wenn sie Meldung bei der Kommission machen. Diese Meldungen müssen öffentlich sein.
- Wir brauchen eine kritische Aufarbeitung der Anwendung der Richtlinie 2009/128 zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden: Warum werden bekannte Methoden des Bodenmanagements, der Pflanzenernährung und der Fruchtfolgeplanung, die bekanntermaßen Schädlingsbefall reduzieren können, nicht flächendeckend angewandt?

Stoppt die Kommission die Praxis der Notfallzulassungen nicht, verstößt sie gegen ihre eigenen Ziele: So wird die Farm-to-Fork-Strategie Utopie bleiben. Sie soll den Pestizideinsatz in der EU bis 2030 um 50 Prozent zu verringern.
Wie will man dieses Ziel angesichts der aktuellen Unterwanderung von Verboten überhaupt erreichen?“

Artikel zum Thema:

Bienenkiller außer Kontrolle

„Notfallzulassungen“ für Pestizide: Super gemacht, Frau Klöckner!

Bienensterben: Hochgiftige Pestizide breiten sich in Bayern aus

Weitere Informationen: Briefing Martin Häusling zu Neonikotinoiden und Notfallgenehmigungen

06.05.2021

EuGH zu Einspruch von Bayer: Neonikotinoide sind mit vollem Recht verboten!

Das deutliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Verbot von Neonikotinoiden muss zugleich als ein Appell verstanden werden, den Missbrauch dieser Insektizide durch Notfallzulassungen für immer zu beenden, meint Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss:

„Bayers Aufbäumen war vergebens. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass das Handeln der Europäischen Kommission, die hochumstrittenen, aus Sicht von Gesundheits- und Artenschutz gefährlichen Gifte aus der Gruppe der Neonikotinoide aus dem Verkehr zu ziehen, rechtens war. Der Bayer-Konzern muss damit eine Niederlage einstecken.
Das Urteil der Richter muss auch als Appell an die EU-Mitgliedsländer, an die Bauernverbände und auch an die Industrie verstanden werden. Finger weg von giftigen Neonikotinoiden! Wie nun noch einmal höchstrichterlich bestätigt, sind sie aus gutem Grund verboten. Dieses Verbot über Notfallgenehmigungen zu umgehen, ist ein ökologisches Verbrechen, auch wenn die aktuelle Gesetzeslage dieses Schlupfloch noch offen lässt.
Es muss endlich Schluss sein mit der Praxis, immer wieder über Notfallzulassungen geltendes Recht und damit den dahinter stehenden Gedanken des Schutzes unserer Gesundheit und unserer Natur auszuhebeln. Statt sich auf dieses Instrument zu verlassen, müssen sich Behörden, Landwirte und Industrie endlich auf Formen der Landwirtschaft besinnen, die solche Extrem-Gifte überflüssig machen. Dass dies gelingen kann, machen Tausende von Bio-Bauern jeden Tag vor.
Oft genügt es, sich auf die gute fachliche Praxis, auf mehr Fruchtfolgen oder mehr mechanische Methoden zu besinnen, um den Einsatz von Giften überflüssig zu machen. Dies gilt nicht nur für Pestizide aus der Klasse der Neonikotinoide, sondern auch für andere Wirkstoffe. Zugleich appelliere ich deshalb an die Kommission, ganz generell bei der Zulassung neuer Wirkstoffe wesentlich stärker als bisher die Folgen für unsere Natur, unsere Lebensmittel und unsere Gesundheit zu beachten.“

Zum Weiterlesen
Rechtssache C-499/18 P: Rechtsmittel, eingelegt am 27. Juli 2018 von der Bayer CropScience AG gegen das Urteil des Gerichts (Erste erweiterte Kammer) vom 17. Mai 2018 in der Rechtssache T-492/13, Bayer CropScience AG/Europäische Kommission (europa.eu)

 Urteil: Vorläufige Fassung 6. Mai 2021(*) „Rechtsmittel – Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 – Art. 4 und 21 – Genehmigungskriterien – Überprüfung der Genehmigung – Pflanzenschutzmittel – Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 – Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid – Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, die diese Wirkstoffe enthalten – Verbot der nicht gewerblichen Verwendung – Vorsorgeprinzip“ In der Rechtssache C‑499/18 P betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 27. Juli 2018,

 

 

01.03.2021

Neonikotinoide - EU-Kommission muss Notfallzulassungen sofort stoppen!

Einen sofortigen Verzicht auf das Instrument der Notfallzulassung bei den hochgiftigen Neonikotinoiden verlangt Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, in einem Brief an die EU-Kommission. Der Arten- und Gesundheitsschutz verbiete den überflüssigen Einsatz dieser Stoffe.

„Einzelne Staaten der EU, darunter Deutschland, nutzen in diesen Wochen das Instrument der Notfallzulassung von Pestiziden weidlich aus, ohne dass es dafür einen wirklichen Grund gibt. Die wesentlichen Neonikotinoide wurden von der EU aus sehr guten Gründen 2018 im Freiland verboten. Diese tückischen Stoffe richten einen verheerenden Schaden in der Natur an. Doch trotz aller verbalen Bekenntnisse zum Erhalt der Biodiversität ignorieren die Mitgliedsstaaten das Verbot und lassen die Mittel auf Druck der Industrie und der Lobbyverbände via Notfallgenehmigung zu.

Diese Unsitte, die auf Kosten von uns allen geht, muss endlich beendet werden!

Ich habe die kompromisslose Durchsetzung des Verbots von 2018 jetzt in einem Brief, der sich an Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans, an die Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Stella Kyriakides und an den Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, Virginijus Sinkevičius, richtet, noch einmal in aller Deutlichkeit verlangt.

Stoppt die Kommission diese Praxis nicht, verstößt sie gegen ihre eigenen Ziele: So wird die Farm-to-Fork-Strategie Utopie bleiben. Sie soll den Pestizideinsatz in der EU bis 2030 um 50 Prozent zu verringern. Wie will man dieses Ziel angesichts der aktuellen Unterwanderung von Verboten überhaupt erreichen?

Ich bestreite zudem, dass den Notfallzulassungen überhaupt ein Notfall zugrunde lag, vielmehr handelte es sich wohl um wirtschaftliche Gründe. Befall mit Blattläusen gibt es im Rübenanbau jedes Jahr. Wie kann man da von einem Notfall sprechen? Vielmehr liegt der Schluss nahe, dass die Notfallgenehmigungen von der Zuckerrübenindustrie, den Pestizidherstellern und den Bauernverbänden forciert werden. Diese befürchten Einkommensverluste durch Ernteausfälle. Von einem Notfall kann man meiner Meinung nach nur sprechen, wenn die komplette Ernte bedroht ist. Biologische arbeitende Zuckerrübenbauern zeigen zudem wunderbar, dass eine respektable Ernte auch ohne hochtoxische Substanzen möglich ist.

Statt immer wieder solche Ausnahmen zu dulden, sollte mehr in die Forschung zu biologischen Behandlungsmethoden gegen Pflanzenkrankheiten, Parasiten und Viren und generell zu giftfreier Landwirtschaft investiert werden. Angemessene Anbautechniken, Fruchtfolgen und Bodengesundheit sind das Gebot dieser Zeit – und nicht das gedankenlose, weil so furchtbar einfache Anwenden von Giften!“

Weitere Informationen:
Briefing Martin Häusling zu Neonikotinoiden und Notfallgenehmigungen
Brief von Martin Häusling an die Europäische Kommission, 01.03.2021
Brief von Martin Häusling an die EFSA, 01.03.2021

17.02.2021

Hintergrundpapier zu Notfallzulassungen von Neonikotinoiden

Zum Hintergrundpapier:

"SOS -wir brauchen Gift!?"
Hintergrundpapier über die allzu freizügige Nutzung von Notfallgenehmigungen für Neonikotinoide

Man kann es nicht oft genug sagen: Der Einsatz von Neonikotinoiden ist in Europa 2018 aus sehr guten Gründen auf Basis eines Gutachtens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Landwirtschaft untersagt worden. Es handelt sich um Mittel, die, anders als gerne von den Lobbyorganisationen behauptet wird, eben nicht nur die gewünschten Zielorganismen treffen. Sie haben stattdessen eine tödliche Wirkung auch für Wildbienen, Honigbienen und andere Solitärinsekten. Damit spielen sie eine zentrale Rolle beim Artenschwund unter Insekten und in der Folge auch unter Vögeln. Die EFSA weist außerdem darauf hin, dass nicht nur Nektar, Pollen und bei der Saat entstehender Staub als Quelle für die fatale Wirkung auf Bienen verantwortlich sind, sondern eben auch Pflanzensaft, den Insekten aufnehmen.
Hinzu kommt: Die Anwendung (bei Rüben als Saatgutbehandlung) von Neonikotinoiden ist rein prophylaktisch. Das gebeizte Saatgut wird benutzt, obwohl niemand weiß, ob Schädlinge überhaupt vorkommen - und falls ja, in welchen Mengen. Diese Art der Verwendung widerspricht damit klar dem gesetzlich festgelegten Schadschwellenansatz des „integrierten Pflanzenschutzes“ und damit der guten fachlichen Praxis, sie ist also illegal.

17.02.2021

Notfallzulassung für Neonikotinoide: Hände weg von den gefährlichen und überflüssigen Insektiziden!

In einem dringlichen Appell, die Notfallzulassungen für Neonikotinoide zu stoppen, fordert Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, Bund und Länder sowie Landwirt*innen zum Verzicht auf die hochgefährlichen Insektizide auf:

„Man kann es nicht oft genug sagen: Der Einsatz von Neonikotinoiden ist in Europa 2018 aus sehr guten Gründen auf Basis eines Gutachtens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Landwirtschaft untersagt worden. Es handelt sich um Mittel, die, anders als gerne von den Lobbyorganisationen behauptet wird, eben nicht nur die gewünschten Zielorganismen treffen. Sie haben stattdessen eine tödliche Wirkung auch für Wildbienen, Honigbienen und andere Solitärinsekten. Damit spielen sie eine zentrale Rolle beim Artenschwund unter Insekten und in der Folge auch unter Vögeln. Die EFSA weist außerdem darauf hin, dass nicht nur Nektar, Pollen und bei der Saat entstehender Staub als Quelle für die fatale Wirkung auf Bienen verantwortlich sind, sondern eben auch Pflanzensaft, den Insekten aufnehmen.
Hinzu kommt: Die Anwendung (bei Rüben als Saatgutbehandlung) von Neonikotinoiden ist rein prophylaktisch. Das gebeizte Saatgut wird benutzt, obwohl niemand weiß, ob Schädlinge überhaupt vorkommen - und falls ja, in welchen Mengen. Diese Art der Verwendung widerspricht damit klar dem gesetzlich festgelegten Schadschwellenansatz des „integrierten Pflanzenschutzes“ und damit der guten fachlichen Praxis, sie ist also illegal.
Inzwischen stimmte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Ernährungssicherheit (BVL) den Anträgen von sieben Bundesländern auf Notfallgenehmigung für Neonikotinoid-gebeiztes Rübensaatgut zu. Dabei handelt es sich um Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Die Genehmigung des Neonikotinoid-Einsatzes steht in direktem Widerspruch zu allen öffentlichen Verlautbarungen der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, nichts mehr zuzulassen, was Bienen gefährlich werden könnte. Klöckners Versuche, die Schuld bei den Ländern zu suchen, stellen ein pures Ablenkungsmanöver dar. Chefin des BVL, ohne deren Genehmigung die Länder nichts unternehmen könnten, ist immer noch Julia Klöckner.
Dabei stellt sich heraus, dass als Treiber der Notfallzulassungen die Zuckeranbauverbände wie Südzucker und Nordzucker sowie Hersteller wie Syngenta und der Bauernverband wirken. Sie befürchten angebliche Einkommensverluste, sollte die Rübenernte durch Ernteausfälle kleiner als erhofft ausfallen. Damit stricken sie eifrig an der Legende, wonach ohne Neonikotinoide der wirtschaftliche Kollaps drohe. Diese pure Behauptung entlarven Fachleute regelmäßig als falsch.
Ich fordere deshalb die Länder ultimativ auf, die Notfallzulassung nicht anzuwenden. Neonikotinoide machen alle Bemühungen, den Artenschwund aufzuhalten, zunichte. Dies sollte den Umweltminister*innen und ihren Staatssekretär*innen eigentlich mehr als klar sein.“

Im angefügten Hintergrundpapierhaben wir die Fakten noch einmal zusammengetragen.

 

 

10.02.2021

Insektenschutzpaket: Wir müssen an die Intensiväcker ran – Schluss mit Minimal-Lösungen

Das Hickhack um das Mini-Insektenschutzpaket der Bundesregierung kommentiert Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss:

„Statt sich weiter um freiwillige Minimallösungen und noch mehr Verwässerungen beim angeblichen Insektenschutz zu zanken, brauchen Deutschland und Europa endlich eine klare Besinnung auf das eigentliche und längst formulierte Ziel: Die Farm-to-Fork-Strategie sieht eine Verminderung des Pestizid-Einsatzes um 50 Prozent bis 2030 vor. Dieses einzig sinnvolle, weil wirkungsvolle Ziel aber kann mit dem Kleinklein dieser Bundesregierung nicht mal auf dem Papier erreicht werden, geschweige denn irgendwas in der Praxis.
Es nützt der Artenvielfalt überhaupt nichts, auf wenigen Hektar den Einsatz gefährlicher Pestizide herunterzufahren, hier mal ein Naturschutzgebiet und dort einen Gewässerrandstreifen auszunehmen. Wir müssen an alle intensiv beackerten Zonen ran. Nur in der Fläche können wir wirklich etwas für den Artenschutz erreichen. Dafür ist ein politisches Umsteuern hin zu einer Agrarwende dringend notwendig, damit Landwirte Geld nur dann bekommen, wenn sie Landwirtschaft im Sinne eines gesellschaftlich verlangten weitestgehenden Verzichts auf Pestizide und Umweltbelastungen betreiben.
Solche Schritte aber scheut die Koalition, sie agiert mutlos und feige, und setzt das alte System stillschweigend fort. Teilweise ist sogar das, was Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorlegt, längst Gesetz und bringt uns beim Schutz der Artenvielfalt keinen Millimeter voran.
Die Absurdität der Berliner Politik wird bei den Notfallzulassungen für die gefährlichen Neonikotinoide besonders deutlich: Wie kann man auf der einen Seite über Insektenschutz reden und auf der anderen Seite diese EU-weit längst verbotenen Insektizide wieder zulassen? Wie gefährlich diese Gifte für genau jene Arten sind, die wir unbedingt schützen müssen, ist weithin bekannt und unter Fachleuten auch unbestritten. Wenn sechs mit Neonikotinoiden getränkte Rübensamen genügen, um ein Rebhuhn zu töten, dann ist das allerhöchster Grund, um diese Gifte nie wieder zu erlauben. Wir entziehen nicht nur dem Rebhuhn die Lebensgrundlage, sondern uns allen. Das ist in der Berliner Bundesregierung leider immer noch nicht angekommen.“

15.12.2020

Notfallzulassungen für Neonikotinoide: Ministerin Klöckner knickt schon wieder ein und ist wortbrüchig

Die Entscheidung, in Deutschland örtlich wieder hochgiftige Neonikotinoide im Rübenanbau zuzulassen, muss sofort zurückgenommen werden, verlangt Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss des EU-Parlaments:

„Neonikotinoide sind die gefährlichsten Gifte, die wir im Ackerbau kennen. Deshalb war es völlig richtig und konsequent, wenn die EU diese Stoffklasse 2018 aus dem Verkehr zog. Doch Deutschland unterläuft diese Entscheidung entgegen allen Beteuerungen von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, nichts mehr zuzulassen, was Bienen gefährlich werden könnte. Wenn das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nun per Notfallzulassung das Gift Thiamethoxam für Intensivackerzonen in Nordrhein-Westfalen freigab, dann ist dies nicht allein ein Tabubruch. Es ist auch ein Wortbruch der Ministerin, zu dem sie noch nicht einmal steht, da sie die letzte Entscheidung über den Einsatz der Mittel an die Bundesländer abschiebt. Das nenne ich feige.
Derart gefährliche Gifte haben in der Landwirtschaft nichts mehr verloren. Das Argument, Neonikotinoide seien im Rübenanbau in Bezug auf Bienen unproblematisch, da die Ernte vor der Blüte erfolge, sticht keineswegs. Es ist sattsam bekannt, dass die Pflanze nur einen kleinen Teil des Gifts überhaupt aufnimmt – der große Rest gelangt in den Boden und ins Wasser und taucht später in ganz anderen Pflanzen wieder auf. Mitunter sogar, und das ist wissenschaftlich belegt, in den extra für Bienen und andere nützliche Insekten angesäten Blühstreifen.
Ministerin Klöckner ist, und das bei weitem nicht zum ersten Mal, mal wieder der Lobby auf den Leim gegangen und eingeknickt. Sie untergräbt das EU-Recht und ignoriert alle europaweiten Bemühungen, die Artenvielfalt zu sichern. Diese Entscheidung ist von dem allgegenwärtigen Risiko begleitet, dass sich diese Gifte erneut in der Umwelt ausbreiten.
Anders als Ministerin Klöckner hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA das Problem auf dem Schirm. Unter Hinweis auf die Biodiversitätsstrategie der EU bog die EFSA Anfang des Jahres Versuche der Agrarchemielobby, Neonikotinoide als Saatgutbeize wieder zuzulassen, ab. Das erwarte ich von der EFSA auch jetzt, wenn sie die in einigen EU-Staaten erlassenen Notfallzulassungen überprüft. Schon in früheren Jahren entlarvte diese Behörde Notfallzulassungen in hoher Zahl als völlig überflüssig und wies nach, dass es genügend Alternativen zu diesen Extrem-Giften gibt.“

 

21.09.2020

Einsatz verbotener Neonikotinoide in Frankreich: Die Ausnahme darf nicht zur Regel werden!

Frankreich wird nun doch auf Druck der Zuckerrübenindustrie für die nächste Zuckerrübenernte Neonikotinoide zum Einsatz freigeben, die seit 2018 im Freiland verboten sind. Um das Verbot zu umgehen, greift Frankreich dabei auf eine sogenannte Notfallgenehmigung zurück. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

„ ‚Die reden nur, die tun nichts‘, kommt einem angesichts der frappierend-gelassenen Haltung der Europäischen Kommission in den Sinn. Es kann doch nicht sein, dass die Europäische Kommission ungerührt zuschaut, wie ihre eigenen Vorschriften nicht umgesetzt werden. Damit macht sie sich völlig unglaubwürdig, auch in Bezug auf ihre Farm to Fork Strategie. Wie soll es denn mit der Reduzierung des Pestizideinsatzes um die Hälfte klappen, wenn sie es geschehen lässt, dass selbst die gefährlichsten Insektizide, die aus gutem Grund verboten sind, eingesetzt werden?
12 EU-Länder haben seit dem Verbot der Neonikotinoide diese trotzdem im Zuckerrübenanbau eingesetzt, einige von ihnen wiederholt. Es reicht nicht, wenn die Kommission sagt, dass sie in Zukunft verstärkt auf die Begründungen der Mitgliedsstaaten für den Neonikotinoid-Einsatz achten will. Ein Verbot muss tatsächlich ein Verbot sein. Statt den einfachen, aber naturschädigenden Weg des Insektizid-Einsatzes zu gehen, müssen die Mitgliedsländer Ressourcen in die Anwendung alternativer, neonikotiniod-freier, Anbaumethoden investieren. Das lohnt sich, für die Artenvielfalt, für Boden und Wasser und für die Bauern am Ende auch.“

English version

Mehr Informationen:
PM von Martin Häusling zum Neonikotinoid-Einsatz in Frankreich

Brief von Martin Häusling an die Europäische Kommission vom 18.8.2020

Antwortbrief der Europäischen Kommission vom 18.9.2020 (Englisch)
(Deutsche Übersetzung von Büro Häusling)

 

 

 

 

 

Use of banned neonicotinoids in France
The exception must not become the rule!

Under pressure from the sugar beet industry, France will now release neonicotinoids for the next sugar beet harvest, which have been banned outdoors since 2018. To circumvent the ban, it uses what is known as an emergency authorisation. Martin Häusling, agricultural spokesperson for the Greens in the European Parliament and member of the Environment Committee, comments:

'They only talk, they do nothing', comes to mind in view of the strikingly relaxed attitude of the European Commission. It may not be that the European Commission simply looks on as its own rules are not implemented. This makes it completely non-credible, also with regard to its farm to fork strategy. How is it going to cut pesticide use by half if it allows even the most dangerous insecticides, which are banned for good reason, to be used?

Since the ban on neonicotinoids, 12 EU countries have nevertheless used them in sugar beet cultivation, some of them repeatedly. It is not enough for the Commission to say that in future it will pay more attention to the reasons given by the member states for the use of neonicotinoids. A ban must actually be a ban. Instead of going the simple but nature-damaging way of using insecticides, the member states must invest resources in the application of alternative, neonicotiniod-free, cultivation methods. It's worth it, for the biodiversity, for the soil and water and, in the end, for the farmers too. ‘

 

More informationen:
Press release of Martin Häusling on the use of neonicotinoids in France: https://martin-haeusling.eu/presse-medien/pressemitteilungen/2572-bienen-killer-neonikotinoide-frankreich-darf-nicht-durchkommen-mit-geplanter-ausnahme.html
Letter by Martin Häusling to the European Commission from 18.8.2020: https://martin-haeusling.eu/images/200818_Letter_to_Kyriakides_Sinkevicius_Timmermans_Neonics_in_France_f.pdf
Reply by the European Commission from 18.9.2020:

 

 

18.08.2020

Bienen-Killer Neonikotinoide: Frankreich darf nicht durchkommen mit geplanter Ausnahme!

Frankreich will für die nächste Ernte Neonikotinoide im Zuckerrüben-Anbau trotz EU-Verbot wieder zulassen. Französische Mais-Bauern verlangen nun ebenfalls, die nervenschädigenden Insektenkiller einsetzen zu dürfen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

„Neonikotinoide sind hoch schädlich, ihr Einsatz nicht ohne Grund verboten. Frankreich darf mit seinem Ansinnen, sie jetzt doch wieder per sogenannter „Notfallzulassung“ einzusetzen, nicht durchkommen. Ich fordere die Europäische Kommission auf, dass sie jetzt klare Kante zeigt und Frankreich diese ‚Ausnahme‘ nicht durchgehen lässt. Tut die Europäische Kommission das nicht, so macht sie sich unglaubwürdig in Bezug auf die hehren Ziele ihrer Farm to Fork Strategie und der Biodiversitätsstrategie und lässt eine massive Schädigung der Insektenwelt sowie von Vögeln und anderen Tierarten zu. Diese unnötige Beschleunigung des Artensterbens darf sie nicht mittragen.
Die skandalöse Praxis einzelner Mitgliedsstaaten über sogenannte Notfallzulassungen Neonikotinoide trotz EU-Verbot einzusetzen, muss sofort gestoppt werden, schließlich muss die EU-Kommission diese „Notfallzulassungen“ absegnen. Die Europäische Kommission hat dazu ein Instrument an der Hand: Artikel 53 der Pestizidgesetzgebung. Dieser gibt ihr die Möglichkeit, Maßnahmen zurückzunehmen oder abzuändern. Diese Eingriffsmöglichkeit muss sie nutzen.
Ich habe Vizepräsident der Europäischen Kommission Timmermanns, Umweltkommissar Sinkevicius und Gesundheitskommissarin Kyriakides ein entsprechendes Schreibenzukommen lassen.“

Weitere Infos zu Neonikotinoiden:
https://martin-haeusling.eu/themen/artenschutz-pestizide/1886-das-wichtigste-ueber-neonikotinoide-aus-kapitel-aus-studie-gift-auf-dem-acker.html

29.04.2020

Ende des Neonikotinoids Thiaclorpid - Bund duldet trotz Verbots Gift auf Äckern und in Obstgärten

Mit dem „Aus“ für die Pflanzenschutzmittel Biscaya und Calypso verschwindet nun zwar der vierte von fünf Wirkstoffen aus der Klasse der extrem Insekten-gefährlichen Neonikotinoide. Doch lange Übergangsfristen sind skandalös, meint Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss.

„Das Auslaufen der Genehmigung des Neonikotinoids Thiacloprid war überfällig. Vielfältige Studien hatten schon vor langer Zeit bewiesen, dass Neonikotinoide höchst problematisch für die Artenvielfalt sind. Ein Verbot auch dieses Stoffs war deshalb zwingend, nach dem schon seit 2018 die Verwendung der Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Freiland untersagt ist.

Der Beschluss der EU, auch Thiacloprid zu verbieten, stammt vom Herbst. Die in Deutschland gebräuchlichen Mittel, Biscaya und Calypso, aber verschwinden deshalb nicht sofort vom Markt. Es ist ein Skandal, wenn eindeutig als gefährlich für unsere Umwelt identifizierte Pestizide im Raps-, Kartoffel-, Obst- und Zierpflanzenanbau trotz ausgelaufener Genehmigung noch bis Ende August (Biscaya) und sogar Ende Oktober (Calypso) verkauft und sogar noch fast ein Jahr lang verwendet werden dürfen.

Selbst wenn dies rein rechtlich konform läuft, so ist es völlig unverhältnismäßig, wenn das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den Einsatz dieser künftig entsorgungspflichtigen Gifte in dieser Saison zulässt, als wäre nichts geschehen. Hier kuscht die Bundesregierung vor einer Lobby, die sich wieder einmal gegen alle Vernunft durchsetzen konnte.“

 

 

 

23.10.2019

Erfolg für die Bienen: Europäisches Parlament fordert Überarbeitung der Bienenleitlinien

Das Europäische Parlament hat sich heute mit absoluter Mehrheit gegen eine Veränderung der ‚EU-Verordnung zu einheitlichen Grundsätzen für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln‘ ausgesprochen[1]. Und zwar aus sehr gutem Grund, wie Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, meint:

„Die zunächst von der EU-Kommission vorgeschlagenen und von den Mitgliedsstaaten auch abgesegneten Änderungen sahen zwar eine Verbesserung der Bewertung der akuten Toxizität vor. Doch in dem Entwurf fehlten völlig konkrete Aussagen zur chronischen Toxizität. Das ist schon deshalb ärgerlich, weil eine solche Bewertung seit der Revision der Pflanzenschutzverordnung von 2009 vorgeschrieben ist! Die entsprechenden wissenschaftlichen Leitlinien für die Berücksichtigung chronischer Auswirkungen gibt es seit 2013. Sie waren auch die Grundlage für das Verbot dreier Neonikotinoide im Jahr 2018. Mit ihrem Vorgehen verzögert die Kommission de facto die komplette Umsetzung der Leitlinien und erweist dem Bienen- und Insektenschutz einen Bärendienst.

Die Entscheidung des Parlaments ist also völlig richtig, die Mini-Revision der Europäischen Kommission musste zurückgewiesen werden.

Denn das Entscheidende fehlt: klare Vorgaben zur Bewertung der Langzeitwirkung von Pestiziden für Bienen. Es reicht nicht, ein bisschen an der akuten Toxizität rumzuschrauben, und weiterhin das Hauptproblem der chronischen Toxizität ungeregelt zu lassen. Die Bienenleitlinien aus dem Jahr 2013 sind gut und würden sie EU-weit angewandt, hätten alle was davon: Bienen, Artenvielfalt und nicht zuletzt wir Menschen.

Es besteht auch wissenschaftlich kein Zweifel mehr daran, dass Pestizide wesentlich verantwortlich sind für den Insektenschwund. Die Menschen in Europa kämpfen gegen das Insektensterben. Das spiegelt sich wider in den zahlreichen Volksbegehren und Initiativen zu Insektenschutz und Artenvielfalt. Die Positionierung des Europäischen Parlaments heute nimmt den Bürgerwillen auf. Die Kommission und die Mitgliedsländer sind damit aufgefordert, in puncto Bienenschutz endlich ernst zu machen. Ziel ist, dass die Bienenleitlinien von 2013 endlich vollständig und schnellstmöglich umgesetzt werden.

Der Europäischen Kommission hat mit der heutigen Abstimmung die klare Aufforderung des Europäischen Parlaments, einen neuen Gesetzesvorschlag auf den Tisch zu legen, der es ernst meint mit dem Bienenschutz. Die Mitgliedsländer fordere ich dringend auf, das Überfällige zu tun und sich der vollständigen Umsetzung der Bienenleitlinien nicht länger zu verweigern.“

Mehr Infos zu den Bienenleitlinien: https://www.martin-haeusling.eu/presse-medien/pressemitteilungen/2363-neue-vorgaben-es-sieht-duester-aus-fuer-die-bienen.html

[1] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2019-0149_DE.html

17.07.2019

Neue Vorgaben: Es sieht düster aus für die Bienen!

Die EU-Länder haben sich heute auf einen gemeinsamen Bienenleitfaden geeinigt. Dieser wird bei der Zulassungsprüfung von Pestiziden als Bewertungsgrundlage genutzt werden. Die Kriterien, die an die Insektenverträglichkeit eines Pestizids angelegt werden, sind in diesem Bienenleitfaden weniger streng als bisher. Es wird Herstellern zukünftig also leichter gelingen, Pestizide trotz ihrer Auswirkungen auf Insekten zuzulassen.
Martin Häusling, Koordinator der Grünen im Agrarausschuss und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses des Europäischen Parlaments, kommentiert:

‚Das Votum für eine Abschwächung der Bienenleitlinien wirkt wie aus der Zeit gefallen. Das weltweite Artensterben hat existenzbedrohende Ausmaße für unser aller Ökosystem angenommen. Alle Warnsignale stehen auf Rot. Was wir jetzt dringend brauchen ist voller Einsatz zur Bewahrung der Biodiversität. Die EU-Länder jedoch haben mit ihrer heutigen Festlegung das Gegenteil des dringend Erforderlichen getan.

Dass es in Zukunft einfacher sein wird, insektenschädliche Mittel auf den Markt zu bringen, ist nichts anderes als ein umweltpolitischer Skandal. Insektenkiller, wie z.B. die bereits verbotenen Neonikotinoide, dürfen keine Zulassung bekommen – durch die erfolgte Abschwächung der Bienenleitlinien wird aber genau dieses möglich sein.

Auch Deutschland hat einer Abschwächung der Bienenleitlinien zugestimmt. Agrarministerin Klöckner hat damit einmal mehr gezeigt, dass ihr letztlich die Interessen der Industrie wichtiger sind als die der Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt.'

Mehr Infos zum Thema:
https://martin-haeusling.eu/presse-medien/pressemitteilungen/2250-bienenleitlinien-eu-politiker-fordern-bundesregierung-zum-handeln-auf.html

SZ-Artikel von Silvia Liebrich zum Thema vom 17.7.2019:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bienen-pestizide-leitlinie-1.4526797

 

01.04.2019

Pilzmittel vor Verbot, Neonikotinoid vor Verlängerung: Irritierender Schlingerkurs der EU-Kommission bei Pflanzenschutzmitteln

Nach dem Verbot von drei Neonikotinoiden und der Intervention gegenüber den Mitgliedsstaaten bei offensichtlich unnötigen Notfallzulassungen scheint die EU-Kommission einerseits wachsamer geworden zu sein. So plant sie, in wenigen Wochen das weitverbreitete Fungizid Chlorothalonil vorzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. Andererseits steht ein Pestizid mit einem Neonikotinoid als Wirkstoff offenbar vor der Verlängerung. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss, kommentiert:

„Ich begrüße, dass die EU-Kommission auf neueste Erkenntnisse reagiert und selbst dann einen Wirkstoff verbieten will, wenn der schon seit 50 Jahren auf dem Markt ist. Chlorothalonil gehört zu den wichtigsten Pilzbekämpfungsmitteln in Weizen, Gerste, aber auch in Kartoffeln, Bohnen und Erbsen.
Doch im Dezember stellte sich heraus, dass das Mittel bei weitem nicht so harmlos ist wie lange Zeit gedacht: Offenbar zeichnet dieses Fungizid für die horrenden Verluste unter den Hummelpopulationen verantwortlich, wie US-Forscher im Dezember verlautbarten. Seine Abbauprodukte können offenbar die Erbsubstanz schädigen. Außerdem sind Amphibien und Fische hochgradig gefährdet.
In einigen Ländern wie den USA, Großbritannien, Irland, den Niederlanden ist der Wirkstoff das überhaupt am meisten verwendete Pestizid, es wird aber auch in Deutschland in bedeutenden Mengen verwendet. Doch Fungizide hatte bisher niemand auf dem Schirm, wenn es um die Artenerosion geht.
Wenn jedoch zutrifft, was die TAZ am Wochenende berichtete, konterkariert die Kommission ihren neuen Kurs. Offenbar beabsichtigt sie, die Zulassung für ein Pestizid des Bayer-Konzerns mit dem derzeit grundsätzlich noch nicht verbotenen, möglicherweise reproduktionstoxischen Wirkstoff Thiacloprid verlängern zu wollen. Dieses Verhalten der Kommission nenne ich doppelzüngig. Denn es gilt für Thiacloprid im Kern dasselbe wie für andere Neonikotinoide: Sie sind für die Natur und den Menschen ein ernsthaftes Problem und gehörten komplett verboten.
Es zeigt sich immer wieder, dass der chemische Krieg auf dem Acker nicht ohne enorme Kollateralschäden zu gewinnen ist. Ob DDT, Lindan oder Neonikotinoide und nun Chlorothalonil: Wir brauchen eine Pestizid-freie Landwirtschaft, wenn wir unsere Natur und Umwelt lebenswert erhalten wollen. Solche Mittel und auch die verbliebenen Neonikotinoide vom Markt zu nehmen, das ist alternativlos.“

28.03.2019

Weitere Zulassung von Neonikotinoiden: Volle Fahrt Richtung Artensterben

Die Notfallzulassung für das Insektizid Carnadine mit dem Wirkstoff Acetamiprid, einem Neonikotinoid, durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für 120 Tage im Zuckerrübenanbau kommentieren Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments und Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Martin Häusling MdEP: „Dass Bundesagrarministerin Julia Klöckner sang- und klanglos einen weiteren Bienenkiller zulässt, grenzt an einen Skandal. Die Zulassung des Gifts widerspricht der Ansage der Ministerin: ‚Was der Biene schadet, muss vom Markt‘. Trotz deutlicher Warnungen renommierter Wissenschaftler, trotz des Freilandverbots für drei verwandte Neonikotinoide, trotz Millionen von Menschen, die sich im bayerischen Volksbegehren für den Schutz von Insekten eingesetzt haben und, zu guter Letzt, trotz der Empfehlung des Umweltministeriums und Umweltbundesamts, steuert Klöckner ohne Rücksicht auf Artenverluste weiter durch gefährliche Fahrwasser. Mit der einen Hand hält sie sich das Ohr zu, mit der anderen hält sie das Steuer und manövriert unbeirrt in die ökologische Katastrophe. Die Frage, die sich mir stellt, ist: Wer flüstert ihr diesen Kurs zu? Ich wiederhole noch einmal meinen Appell: Sämtliche Substanzen, die Bestäuber gefährden, dürfen nicht weiter zugelassen werden, nur um wirtschaftliche Interessen zu schützen. Die Europäische Kommission muss endlich gegen die Erteilung von Notfallzulassungen vorgehen!“

Harald Ebner MdB: „Was der Biene schadet, wird genehmigt‘ – so lautet offenbar das neue Motto von Julia Klöckner. Denn würde sie ihre Sprüche von ‚systemrelevanten Bienen‘ ernstnehmen, müsste sie ein umfassendes Freilandverbot für alle Neonikotinoide im Freiland erlassen, wie es in Frankreich bereits gilt, das fordern auch die Imkerverbände. Stattdessen lassen Klöckners Behörden jetzt sogar weitere Neonikotinoid-Produkte und Nachfolge-Gifte mit gleicher Wirkungsweise zu. Die drei Bienengift-Verbote vom letzten Jahr dürfen keine einmalige Ausnahme sein, wie Bayer es sich wünscht. Der Konzern lobbyiert massiv dafür, die Bienenschutzregeln der EU abzuschwächen – und leider sieht es ganz danach aus, als würde die Bundesregierung ihm auf den Leim gehen.“


Mehr Infos

Pressemitteilung des NABU
https://www.nabu.de/news/2019/03/26106.html

Notfallzulassungen des BVL
https://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Genehmigungen/psm_ZugelPSM_notfallzulassungen_node.html

12.03.2019

Bienenleitlinien: EU-Politiker fordern Bundesregierung zum Handeln auf

Umfassender Bienenschutz in ganz Europa

Die beiden grünen Europa-Politiker Martin Häusling und Maria Heubuch haben sich heute in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel, Landwirtschaftsministerin Klöckner und Umweltministerin Schulze gewandt. Unterstützt wurden sie von zahlreichen anderen deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments mehrerer Parteien. Anlass ist der Vorschlag der EU-Kommission, die Bienenleitlinien der EFSA zur Zulassung zu Pestiziden abzuschwächen. Damit würden bienenschädliche Pestizide am Markt bleiben oder neu zugelassen werden. Der zuständige Ausschuss der EU-Mitgliedsländer tagt am 21.-22. März.

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments kommentiert:
„Sollte der Vorschlag der EU-Kommission angenommen werden, würde dies die Anwendung der Bienenleitlinien und damit der modernsten Sicherheitsstandards für Pestizide behindern, statt sie voranzutreiben. Bienen und Wildinsekten wären über weitere Jahre den Auswirkungen insektenschädlicher Pestizide ausgesetzt. Dies können wir uns angesichts der dramatischen Lage der bestäubenden Insekten nicht leisten. Ich fordere die Bundesregierung nachdrücklich auf, sich im zuständigen Ausschuss der EU-Mitgliedsländer (PAFF) für eine sofortige Annahme der Bienenleitlinien stark zu machen.“


Maria Heubuch, Mitglied im Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:
„Trotz der erschreckenden Berichte über das Insektensterben scheinen die EU-Kommission und einige Mitgliedsstaaten den dringend nötigen Bienenschutz verzögern und abschwächen zu wollen. Als Bäuerin und Umweltschützerin macht mich das fassungslos. Mehr als 80% unserer Kulturpflanzen hängen von der Bestäubung durch Insekten ab. Potentiell bienenschädliche Pestizide müssen nach den strengsten Sicherheitsstandards bewertet werden. Die Bundesregierung muss sich im zuständigen EU-Ausschuss für effektiven Bienenschutz und die Annahme der Bienenleitlinien in ihrer ursprünglichen Fassung einsetzen.“

Hintergrund:
Im Mai 2018 traf die Europäische Kommission mit dem Verbot von drei Neonicotinoiden (Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam) eine beispielhafte Entscheidung. Die Entscheidung beruhte auf einer eingehenden Bewertung der Risiken dieser Pestizide für Bienen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf Grundlage ihrer Bienenleitlinien durchgeführt wurde.
Die EFSA hat diese Leitlinien im Jahr 2013 verabschiedet. Obwohl sie als die umfassendste wissenschaftliche Referenz zur Bewertung der Auswirkungen von Pestiziden auf Bestäuber angesehen werden, wurden sie von den Regierungen der Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF-Ausschuss) noch nicht förmlich angenommen. Daher wird der EFSA-Leitfaden bei der EU-Risikobewertung von Pestiziden, einschließlich anderer Neonicotinoide, noch immer nicht einheitlich angewandt.

Einige EU-Länder befürworten das Neonicotinoid-Verbot zwar öffentlich, lehnen die Ausdehnung derselben Prüfstandards auf andere Pestizide jedoch ab. Die Europäische Kommission hat den EU-Regierungen in der letzten Sitzung des PAFF-Ausschusses vom 24. und 25. Januar 2019 vorgeschlagen, nur einen sehr kleinen Teil der EFSA-Bienenleitlinien bei EU-Risikobewertungen von Pestiziden anzuwenden. Geht es nach dem Willen der EU-Kommission, so sollen die anderen Teile der Leitlinien von der EFSA überarbeitet werden. Das würde dazu führen, dass wichtige Aspekte wie die chronische Toxizität und Risiken für Wildbienen ignoriert würden, bis die EFSA einen neuen Leitfaden vorlegt. Außerdem sollen Fristen aufgehoben werden, bis zu welchen die EU alle Pestizide auf potenzielle Risiken für Wildbienen bewerten müsste.

 

26.02.2019

Neonikotinoide: EU-Kommission zieht die Zügel an

Wie heute bekannt wurde, wird die Europäische Kommission erstmals gegen zwei EU-Länder vorgehen, die die verbotenen Bienenkiller Neonikotinoide einsetzen, vorgeblich weil es sich um einen Notfall handelte. Der EU-Gesundheitskommissar Andriukaitis, teilte dies in einem Brief an NGOs mit.

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:

„Endlich, möchte man rufen. Endlich passiert das, was schon längst überfällig war und was gesetzlich vorgeschrieben ist: Die Europäische Kommission wird aktiv und nutzt ihre Möglichkeiten, die sogenannten Notfallgenehmigungen von Neonikotinoiden zu stoppen. Gemäß der EU-Pflanzenschutzverordnung kann die EU-Kommission Maßnahmen ergreifen, so dass die Mitgliedsländer die Notfallgenehmigungen zurücknehmen oder abändern müssen. Viel zu lange hat die Kommission die EU-Länder gewähren lassen und keinen Gebrauch gemacht von ihren Möglichkeiten, diese umwelt- und gesundheits-schädigenden Mittel aus dem Verkehr zu ziehen.
Wichtig ist nun, dass es nicht bei einem einmaligen Vorgehen gegen Neonikotinoide-einsetzende Mitgliedsländer bleibt. Sollte zukünftig ein EU-Land auf die Idee kommen, die verbotenen Neonikotinoide einsetzen zu wollen, dann muss die Antwort aus Brüssel ganz eindeutig lauten: Nein!

Die EU-Länder tun gut daran, ihre Bemühungen um eine nachhaltige und artenerhaltende Landwirtschaft zu konkretisieren. Dies ist kein leichter Weg, aber ein lohnender. Eine automatische Verlängerung von Pestiziden, deren Zulassung ausgelaufen ist, nur weil es die Behörden nicht schaffen, die Anträge auf Zulassungserneuerung innerhalb der Fristen zu prüfen, ist ein Armutszeugnis für ein Land (1). Verlängerung der Zulassung potentiell giftiger Substanzen aufgrund von Behördenüberlastung, auch das muss ein Ende haben!“

 

Hintergrund:
Vier EU-Mitgliedsländer sind in einem Brief von EU-Gesundheitskommissar Andriukaitis aufgefordert worden, keine sogenannten Notfallgenehmigungen für die drei verbotenen Neonikotinoide (Imidacloprid, Clothianidin, Thiamethoxam) mehr zu erteilen. Zwei der vier Länder haben dies zugesichert. Die anderen beiden zeigten sich uneinsichtiger. Die EU-Kommission wird nun gemäß Artikel 53 (3) der Pestizidverordnung gegen diese zwei Länder vorgehen um eine weitere Notfallgenehmigung zu unterbinden.
Angaben darüber, um welche vier Länder es sich handelt, werden in dem Brief nicht gemacht. Es ist aber stark davon auszugehen, dass es sich um Rumänien, Ungarn, Litauen und Bulgarien handelt.

PM von Martin Häusling zu Notfallzulassungen von Neonikotinoiden vom 21.02.19

Brief der Verbände an EU-Kommission und Antwort von EU-Kom. Andriukaitis

(1) siehe: https://www.topagrar.com/acker/news/auslaufende-pflanzenschutzmittelzulassungen-duerften-sich-automatisch-verlaengern-10367015.html

12.02.2019

Pestizide & Co: Öffentlicher Druck macht mehr Transparenz zum Gesetz

Heute Nacht einigten sich das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission auf mehr Transparenz bei der Risikobewertung u.a. von Pestiziden, gentechnisch veränderter Organismen und Futtermittelzusatzstoffen. Studien werden zukünftig veröffentlicht und die Entscheidungen der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit nachvollziehbarer. Studien mit Verweis auf das Geschäftsgeheimnis unter Verschluss zu halten, wird deutlich schwieriger. Das Europäische Parlament und der Rat müssen noch final über den Kompromiss über die überarbeitete Verordnung „Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette“ entscheiden.
Martin Häusling, Schattenberichterstatter der Grünen/EFA-Fraktion im federführenden Ausschuss für Umwelt und Gesundheit, kommentiert:

„Der öffentliche Druck macht mehr Transparenz zum Gesetz. Die Europäische Bürgerinitiative und das Engagement von über einer Million Menschen haben erreicht, dass endlich Licht in die Dunkelkammer der Zulassung von Pestiziden kommt, Studien veröffentlicht und Geheimstudien nicht zum Geschäftsgeheimnis erklärt werden dürfen. Die Glyphosat-Lobby muss sich vor der Entscheidung über eine verlängerte Zulassung im Jahr 2022 warm anziehen.“

Die Europäische Bürgerinitiative „Stopp Glyphosat!“ forderte mehr Transparenz bei der Zulassung von Pestiziden und sammelte in kurzer Zeit weit über eine Million Unterschriften. Die Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament verklagte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit vor dem Europäischen Gerichtshof, das Urteil wird für den 7. März 2019 erwartet.

Briefing vom 12. Feb 2019

13.09.2018

EU-Pflanzenschutzverordnung hat erhebliche Mängel

Das Europäische Parlament hat heute über seinen Bericht zur Durchführung der Verordnung über Pflanzenschutzmittel abgestimmt. Der Bericht nimmt die seit 2011 geltende EU-Verordnung für Pflanzenschutzmittel unter die Lupe. Martin Häusling, Mitglied des Landwirtschafts- und des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments und zuständiger grüner Schattenberichterstatter für diesen Durchführungsbericht kommentiert:

„Auch wenn meine konservativen Kollegen sich immer wieder gerne damit brüsten, dass die EU die weltweit strengsten Auflagen zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln hat, ist das noch lange kein Grund sich gemütlich zurückzulehnen. Die Überprüfung der Pflanzenschutzmittel-Verordnung zeigt, dass diese gravierende Mängel aufweist: Die Zulassung von Pestiziden ist intransparent und zudem werden - realitätsfern - Kombinationseffekte von verschiedenen Pestiziden nicht überprüft. Auch die Auswirkungen der Pestizide auf die biologische Vielfalt spielen keine Rolle bei der Zulassung.

Fassungslos macht auch besonders, dass ein Wirkstoff, der aus guten Gründen in der EU verboten wird, wie unlängst drei Neonikotinoide, von einzelnen Mitgliedsländern mit dem Verweis auf einen vorliegenden Notfall, eingesetzt werden kann. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass diese und andere Schwachstellen der Pestizid-Verordnung eiligst ausgemerzt werden.“

 

Link zur Aussprache im Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg am 13.9. 2018:

http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/debate-details.html?date=20180913&detailBy=date

Link zur Plenarrede von Martin Häusling zum Thema am 13.09.2018:

https://www.martin-haeusling.eu/images/Martin_Poc_DE.mp4


13.09.2018

Rede zu Durchführungverordnung über Pflanzenschutzmittel

180913 video Rede PSM Poc

Das Europäische Parlament hat heute über seinen Bericht zur Durchführung der Verordnung über Pflanzenschutzmittel abgestimmt. Der Bericht nimmt die seit 2011 geltende EU-Verordnung für Pflanzenschutzmittel unter die Lupe.

27.04.2018

Neonikotinoide: Auch nach dem Verbot ist das Roulette der Artenvielfalt nicht beendet

Das durch die EU-Mitgliedsstaaten ausgesprochene Verbot für die drei Insektzide Clothianidin, Imidacloprid and Thiamethoxam aus der Stoffklasse der Neonikotinoide kann nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer  weitgehend chemiefreien Landwirtschaft sein, kommentiert Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA im Europaparlament und Mitglied im EU-Umweltausschuss:


„Nach der Bestätigung der Gefährlichkeit der drei Neonikotinoide durch die europäische Lebensmittelbehörde Efsa war das Anwendungsverbot überfällig. Es hätte früher kommen müssen, denn die Aussaat der Zuckerrüben wird es in diesem Jahr nicht mehr betreffen.
Mit dieser Entscheidung, die Deutschland dankenswerterweise nun mitgetragen hat, ist das Roulette für die Artenvielfalt  allerdings noch nicht beendet.  Denn ganz wie vor 40 Jahren beim DDT-Skandal wird es, da die im Gifte im Boden nur schwer abbaubar sind, einen Langzeiteffekt geben. Zum anderen ist nicht nur der aus meiner Sicht  überflüssige und ebenfalls bedenkliche der Einsatz im Gewächshaus weiter möglich. Zum anderen sind zwei weitere Wirkstoffe dieser Nervengifte weiter frei verkäuflich.  Sie sind teilweise sogar im Privatgarten verwendbar, doch welchem Hobbygärtner wird das bewusst?  
Wild- und Honigbienen sowie die vielen anderen von den Giften betroffenen Insekten und in der Folge die von ihnen abhängigen Vögel müssen besser geschützt werden. Wir wollen keinen stummen Frühling. Deshalb führt langfristig kein Weg an einer ökologisierten, mindestens weitgehend chemiefreien Landwirtschaft vorbei.
Stets wird die Industrie irgendwelche vermeintlich bienenfreundlichen Insektizide auf den Markt bringen. Und immer wird sich irgendwann zeigen, dass sie gefährlicher für unsere Natur sind als zunächst behauptet. Was wir brauchen, ist ein Umdenken, um grundsätzlich zu einem Landbau zu etablieren, der ohne risikoreiche Chemie besteht.“  .
 
Studie: Gift auf dem Acker? Innovativ geht anders!