Grüne Europagruppe Grüne EFA

Bis zum 3. Trilog am 28.1.2016 wurden allgemeine Verfahrensregeln sowie der Geltungsbereich der Ökoverordnung und Importkontrollen behandelt.
Beim 4. Trilog zur Revision der EU-Öko-Verordnung am 29. Februar behandelten Rat und Parlament den Themenbereich
- "Handel" d.h. die Artikel 27-31 sowie 41 und 42
- sowie die Artikel zu den allgemeinen Produktionsregeln 7-9.
Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag dabei nochmals auf dem Bereich der Importe. Alle drei Institutionen vertraten die Auffassung, dass wir in Drittstaaten, in denen keine von der EU  anerkannte Öko-Gesetzgebung oder keine Kontrollbehörden vorhanden ist, von den sogenannten flexiblen Äquivalenz wegkommen wollen.

Die Kommission hatte vorgeschlagen, zu einem System der Konformität überzugehen, was bedeutet, dass diese Länder quasi die EU-Standards einhalten müssen.
Sowohl Parlament als auch Rat sind der Ansicht, dass zwar Vereinheitlichung wichtig ist, aber auch zukünftig lokale Gegebenheiten berücksichtig werden müssen. Dem Parlament war wichtig, dass bei der Anwendung von Produkten und Substanzen insbesondere klimatische Gegebenheiten oder auch lokale Bedingungen berücksichtigt werden müssen. Hier konnte de facto eine Einigung mit dem Rat erzielt werden.
Einig waren sich Rat und Parlament außerdem, dass Gemischtbetriebe (bio und konventionell) in klar getrennte Bereiche aufgeteilt werden müssen.
Trilog 5 konnte wegen der Terroranschläge in Brüssel im April nicht stattfinden und findet daher am 20.4. statt. Weitere 5 sind bis Ende Juni vorgesehen.

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