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SchildAm 20. Juli 2016 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Anrechnung der Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) auf Klimaschutzziele vor. Böden und Vegetation speichern Kohlenstoff und seine Verbindungen. Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, der Erhalt von Dauer-grünland und bodenschonende Bearbeitungs-methoden im Ackerbau sollen deshalb als Kohlenstoffsenken fungieren.

Im Vorschlag enthalten ist aber auch eine flexible Regelung der Lastenverteilung. Die Kommission will den Mitgliedstaaten erlauben, ihre Treibhausgasminderungen aus dem LULUCF-Sektor den Bereichen Verkehr, Gebäude, Abfall und Landwirtschaft anrechnen zu können. Theoretisch könnte ein Mitgliedstaat seinen Verkehr ausweiten und dann eine große Fläche aufforsten, um den zusätzlichen Ausstoß mit dem Kohlenstoffspeicher des Waldes auszugleichen. Zudem erlaubt der Vorschlag der Kommission den EU-Staaten, ihre überschüssigen Treibhausgasminderungsmengen an andere Mitgliedstaaten zu übertragen. Dadurch werden die einzelstaatlichen Minimierungsverpflichtungen ausgehebelt. Außerdem riskiert die Kommission mit der Erlaubnis zur Übertragung von Emissionsgutschriften eine Doppelanrechnung und damit eine gefälschte Gesamtbilanz. Die EU-Kommission rechnet sich mit der flexiblen Regelung nicht nur die Klimaschutzmaßnahmen schön, sondern verwässert auch die Reduktionsziele der EU. Außerdem sind die Empfehlungen im Bereich der Landwirtschaft phantasielos und lassen eine Empfehlung des Ökolandbaus vermissen.

Bereits vor der Veröffentlichung des Vorschlags hatte Deutschland angekündigt, eine Verwässerung der Europäischen Klimaschutzziele sowie eine Verrechnung von LULUCF- Zertifikaten in anderen Sektoren abzulehnen. Es bleibt zu hoffen, dass Deutschland dieser Position in den jetzt anstehenden Ratsverhandlungen treu bleibt und sich für einen EU-weit hohes Anspruchsniveau einsetzt.