Grüne Europagruppe Grüne EFA

160615 3AugenFisch EDCNach jahrelanger Verzögerung hatte die Europäische Kommission im Juni 2016 endlich Kriterien zur Identifizierung von vor allem in Pestiziden und Bioziden enthaltenen Umwelthormonen vorgelegt, jedoch völlig inakzeptabel.

Statt gemäß Auftrag wissenschaftliche Kriterien zur Identifizierung von Umwelthormonen zu ihrer Regulierung entsprechend der Pestizid-und Biozid-Verordnung vorzulegen, sollen gesundheitliche Schäden erst nachgewiesen werden – eine klare Aushebelung des europäischen Vorsorgeprinzips. Zahlreiche Ausnahmeregelungen sollen zudem Expositionen (bis zu Schwellenwerten) erlauben statt sie auszuschließen.

Das Europäische Parlament hatte bereits im Juni Einspruch gegen diese Pläne erhoben.

Im September 2016 haben auch die Mitgliedsstaaten interveniert und die Abstimmung auf Eis gelegt. Es wird erwartet, dass die EU-Kommission im November 2016 einen überarbeiteten Vorschlag unterbreiten wird.

Ein Rechtsgutachten des EU-Parlaments hatte in der Zwischenzeit bestätigt, dass die Kommission mit dieser Vorlage ihre Kompetenzen überschritten habe. Das Magazin „Der Spiegel“ hatte die seit Jahren verschleppte Regulierung als „Lehrstück in Sachen Lobbyismus“ bezeichnet.

Weitere Informationen:

Gutachten des BUND „Wie CETA und TTIP das EU-Vorsorgeprinzip aushebeln und Umweltstandards gefährden: Das Beispiel der hormonellen Schadstoffe (endokrinen Disruptoren)