Grüne Europagruppe Grüne EFA

160705 superweeds twitter DE 2Am 14. Oktober 2016 wird die EU Kommission den Mitgliedsstaaten die Verlängerung von drei GV-Maissorten, z. B. Monsanto´s berüchtigter Mais Mon810, Syngenta’s Mais BT11 und Dupont’s Genmais 1507 vorschlagen.

Bisherige Abstimmungen im zuständigen Gremium verfehlten regelmäßig die qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine neue oder verlängerte Zulassung. Mit der im letzten Jahr in Kraft getretenen „Opt-Out“-Verordnung können Mitgliedstaaten den Gentechnik-Anbau (in Absprache mit der Biotech-Industrie) für ihr Land zu verbieten. Gentechnisch-kritischen Staaten soll so erleichtert werden, auf EU-Ebene „flexibler“ über Zulassungsentscheidungen ab- und damit zuzustimmen. Die Argumente, warum Mitgliedsstaaten den Gentechnik-Anbau in ihrem eigenen Land ablehnen, gelten allerdings über Ländergrenzen hinaus. Ihr „Nein“ muss daher EU-weit eingefordert und verteidigt werden.

Am 6. Oktober 2016 hat die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments den Anbau der gentechnisch veränderten Maissorten sowie zweier Importzulassungen von gentechnisch veränderten Pflanzen abgelehnt. Die Abgeordneten folgten damit der Empfehlung des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments vom 3. Oktober 2016.

Meine Kritik richtet sich insbesondere an die fatale und irreführende Umweltrisikobewertung durch die europäische Lebensmittelbehörde EFSA sowie das Gutachten der EU-Kommission. Alle drei für den Anbau bestimmten gentechnisch veränderten Maissorten produzieren ein BT-Toxin, um „schädlingsresident“ zu sein, damit werden sie aber gleichzeitig zum Risiko für geschützte und bestäubende Insekten. Während die EFSA mindestens 20 Meter Abstand zwischen den MON810 und Bt11 Feldern und geschützten Gebiete empfiehlt und 30 Meter für Mais 1507, schlägt die EU-Kommission einen Abstand von weniger als fünf Meter für die ersten beiden Sorten und 20 Meter für Mais 1507 vor.

Die EFSA hat ihre Umweltrisikobewertung vorgenommen, ohne das Auftreten der invasiven Pflanzenart Teosinte, die Ursprungspflanzenart von Mais, in Frankreich und Spanien zu berücksichtigen. Die hastig verfasste EFSA-Stellungnahme zu Teosinte, die von der EU-Kommission angefordert und letzte Woche veröffentlicht wurde, beruht auf einer Reihe von wackligen Annahmen und unterstreicht den Mangel an verwendeten Daten.

Mit dieser widersprüchlichen Empfehlung und einer hastig verfassten und mit mangelhaften Daten belegten Umweltrisikobewertung der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA kann die EU-Kommission die möglichen Umwelt- und Gesundheitsschäden nicht vom Tisch wischen. Es wäre völlig unverantwortlich, wenn die EU-Kommission den Anbau von mehreren genetisch veränderten Pflanzen Aufgrund der unvollständigen wissenschaftlichen Auswertung durchboxt.

Solange vollständige und aktuelle Daten zur Beurteilung der Risiken fehlen, darf es eine Anbauzulassung im Sinne des Vorsorgeprinzips nicht geben. Europa braucht eine Risikobewertung, die diesen Namen verdient. Das letzte Sagen werden aber die europäischen Mitgliedstaaten haben. Sie müssen die Botschaft des Umweltausschusses ernst nehmen und in den nächsten Wochen gegen einen Anbau und Import von weiterem genetisch veränderten Mais auf europäischen Boden stimmen.“

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