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160606 Faltblatt Neu Züchtungsmethoden Gentechnik NBTInfo-Faltblatt

Der Schutz von Umwelt und Gesundheit ist in der Europäischen Union ein wichtiges Ziel. Um Menschen, Tiere und Pflanzen vor Gefahren zu bewahren, gelten in der EU spezielle Gesetze für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Landwirtschaft1. Vor der Zulassung für den Anbau oder die Verwendung in Lebens- oder Futtermitteln müssen mögliche Risiken durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)2 geprüft werden. Wer GVO verkauft, muss diese eindeutig auf der Packung kennzeichnen. Die EU-Gentechnikgesetze haben mehrere Schwächen. So müssen Milch, Eier und Fleisch von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden, nicht gekennzeichnet werden. Auch beruht die Risikoprüfung auf Studien, die von der Industrie selbst durchgeführt werden. Doch immerhin haben die EU-Gesetze dazu beigetragen, die europäische Landwirtschaft weitgehend gentechnikfrei zu halten.

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