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Trilog-Einigung zur EU-Ökoverordnung: Europäische Einigung ist Mehrwert für Erzeuger und Verbraucher

Zum gestrigen  Abschluss der Triolog-Verhandlungen für eine neue Öko-Verordnung sagt Martin Häusling, Berichterstatter des Europäischen Parlament:

„Ich bin froh, dass nach drei Jahren Verhandlung am Ende ein Ergebnis steht, das für die Erzeugung ökologischer Lebensmittel erhebliche Verbesserungen gegenüber dem bestehenden Recht liefert. Wenn wir uns gegenüber der Kommission auch nicht in allen Punkten durchsetzen konnten, so sorgt das neue Recht dennoch in zentralen Punkten für deutliche Fortschritte. Sie sind nicht nur für Landwirte und Verarbeiter, sondern gerade auch für Verbraucher von hoher Bedeutung. Für Öko-Bauern ist garantiert: Es gibt im Wesentlichen keine Änderung zum Status quo.
Dank des Widerstands des Europaparlaments wird es keinen allgemeinen Grenzwert geben, der zu einer automatischen Dezertifizierung führt. Stattdessen sollen Vorsorgemaßnahmen strikter gehandhabt werden, um Kontaminationen auszuschließen. Nur bei schwerem Betrug und vorsätzlichem Handeln gefährden Betriebe ihre Zertifizierung.
Die Regelung sieht vor, dass Bauern, Verarbeiter, Händler oder Importeure bei Verdacht das Produkt separieren und überprüfen, ob der Verdacht nachhaltig begründet ist. In diesem Fall soll die Vermarktung gestoppt und die Ursache der Verunreinigung untersucht werden. Sollte sich die Verunreinigung als Verstoß bestätigen, muss das Produkt konventionell vermarktet werden. In Deutschland ist das schon jetzt der Status quo.
Zudem wird eine Untersuchung der EU bis 2024 Klarheit schaffen, an welchen Stellen Kontaminationen überhaupt stattfinden – auf dem Acker, beim Transport oder der Verarbeitung.
Außerdem ist jetzt klar gestellt, dass Importe aus Drittländern endlich auch den EU-Standard einhalten müssen. Die Kommission kann aber Abweichungen in einer Übergangsphase von zwei Jahren dulden. Danach werden auch diese Waren den hohen Level, auf den wir in Europa Wert legen, aufweisen.
Um Betrug auszuschließen, bleibt die jährliche Kontrolle entlang der Lieferkette die Regel. Betriebe, die über mehrere Jahre alle Auflagen strikt eingehalten haben, müssen sich spätestens nach zwei Jahren kontrollieren lassen. Wir konnten die Absicht der Kommission, die Kontrollen nur noch risikoorientiert anzusetzen, erfolgreich abwehren.

Klarheit gibt es bei der Herkunft ökologischen Saatguts: Ohne besondere Zertifizierung können nun auch ökologisch erzeugte Landsorten vermarktet werden. Innerhalb einer Übergangsfrist von 15 Jahren müssen dann auch Saatgut sowie die tierische Nachzucht aus ökologischen Quellen stammen, wenn Datenbanken ihre Verfügbarkeit darstellen. Auch dies, meine ich, ist nicht nur aus Sicht der Biobauern, sondern auch im Sinne der Verbraucher ein deutlicher Fortschritt.
Einigung gab es auch beim Unter-Glas-Anbau: Die nordische Länder Finnland, Schweden und Dänemark werden zwar für ihren bestehenden Glashausanbau, bei dem die Pflanzen nicht im Boden, sondern in ausgestalteten Beeten gezogen werden, eine Ausnahmeregelung von 10 Jahren erhalten. Es bleibt aber für die Zukunft beim ökologischen Prinzip des bodengebundenen Anbaus, womit die sich ausbreitende Unterglas Erzeugung auf Substraten nur ausnahmsweise zugelassen wird.“

Weitere Informationen:
Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament - Martin Häusling
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