Grüne Europagruppe Grüne EFA

Zu Berichten über ein geplantes Verbot der EU-Kommission für bienengiftige Insektizide (Neonikotinoide), erklären Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik, und Martin Häusling, Sprecher für Agrarpolitik der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament:
 
Es ist ein Meilenstein für den Bienenschutz, wenn die EU-Kommission tatsächlich ein vollständiges Verbot der Neonikotinoide vorschlägt. Angesichts des anhaltenden Insektensterbens muss die Kommission die Notbremse ziehen. Agrarminister Schmidt sollte seine nutzlosen Bienen-PR-Aktionen gegen echte Unterstützung eintauschen und jetzt zusammen mit Frankreich ein solch umfassendes Verbot auf EU-Ebene unterstützen und durchsetzen.
Angesichts der erdrückenden wissenschaftlichen Beweislast hunderter Studien, die eine Gefährdung für Honig- und Wildbienen, andere Insekten und weitere Tiergruppen belegen, müssen die Neonikotinoide vom Markt. Dies muss auch für alle Wirkstoffe gelten, die bislang nicht von Beschränkungen erfasst sind, insbesondere Thiacloprid und Acetamiprid. Die bisherigen Teilverbote für vier Wirkstoffe werden dem Gefahrenpotential dieser Wirkstoffgruppe nicht gerecht und haben in Deutschland auch nicht zu einer verringerten Gesamteinsatzmenge der Neonikotinoide geführt.
 
Das geplante Verbot ist die konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips - auch im Interesse der Landwirtschaft selbst, die auf Bestäuber und andere Nützlinge wie die ebenfalls gefährdeten Schlupfwespenarten angewiesen ist. Es reicht nicht, nur die erste Generation der Neonikotinoide im Blick zu haben. Auch neuere Wirkstoffe wie Cyantraniliprol, Flupyradifuron und Sulfoxaflor verfügen über den gleichen Wirkmechanismus. Laut der EU-Risikobewertungsbehörde EFSA können auch für diese Substanzen Risiken für Bestäuber und andere Gliederfüßer nicht ausgeschlossen werden.
 

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