Grüne Europagruppe Grüne EFA

Der Umweltausschuss im Europäischen Parlament hat sich an diesem Dienstag gegen den Import gentechnisch veränderter Maissorten für die Verwendung in Futter- und Lebensmitteln ausgesprochen. Die Mehrheit der Abgeordneten votierte gegen den Vorschlag der EU-Kommission, mehrere Gentechnik-Maissorten der Firma Syngenta zu autorisieren (1). Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss begrüßt die Ablehnung, auch wenn das EU-Parlament in diesem Fall keine rechtliche Mitsprache hat:

„Es ist ein großer Erfolg, dass die Mehrheit der Abgeordneten im Umweltausschuss den Import und die Verwendung von Gentechnik-Mais in der Europäischen Union abgelehnt hat. Der Vorschlag der EU-Kommission würde den Import von bis zu mehr als 20 verschiedenen Sorten erlauben. Nur wenige dieser Sorten sind durch die europäische Lebensmittelbehörde EFSA geprüft und die meisten bisher noch nicht einmal hergestellt worden. Eine Zulassung wäre verantwortungslos.

Sogar die EFSA bemängelt das Fehlen relevanter Daten, um eine präzise Risikoeinschätzung abzugeben. Solange vollständige und aktuelle Daten zur Beurteilung der Risiken fehlen, darf es keine Erlaubnis für den Import gentechnisch veränderter Maissorten in die EU und deren Verwendung in Futter- und Lebensmitteln geben. Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten müssen die Botschaft des Umweltausschusses ernst nehmen und nächste Woche gegen einen Import von genetisch veränderten Mais in die Europäische Union stimmen.“

 

 
(1) Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Autorisierung von neuen gentechnisch veränderten Maissorten der Firma Syngenta vorgelegt. Dieser würde die Verwendung von fünf verschiedenen Charakteristika (Bt11 × 59122 × MIR604 × 1507 × GA21) und deren Kombinationen erlauben. Damit könnten mehr als 20 verschiedene Gentechnik-Maissorten auf den europäischen Markt gebracht werden. Der Ständige Ausschuss der EU-Mitgliedsländer "Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel" konnte sich am 27. Januar zu keiner Stellungnahme zum EU-Kommissionsvorschlag einigen. Der Text wird nun am 27. März dem Berufungsausschuss vorgelegt. Sollte auch dieser zu keiner Stellungnahme kommen, wird die Entscheidung zurück an die EU-Kommission gegeben.
 
 

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